Änderungen Pflegereform 2024

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 572 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege 0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Weitere Änderungen

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.

Gut zu wissen!

Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.

Seit 2022 beteiligte sich die Pflegekasse stärker

Im Zuge der Pflegereform 2022 hatte der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen geschaffen, um den steigenden Gesundheitskosten entgegenzuwirken. Seit 2022 stiegen die Pflegesachleistungen um etwa 5 % und Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten einen Leistungszuschlag in Abhängigkeit ihrer Aufenthaltsdauer. Auch der Betrag für die Kurzzeitpflege erhöht sich von aktuell 1612 Euro auf 1774 Euro. Um Pflegebedürftigen den Zugang zu Pflegehilfsmitteln zu erleichtern, sieht die Gesundheitsreform außerdem vor, dass Pflegefachpersonal nun Empfehlungen zu Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln aussprechen dürfen. Damit ist die Verordnung durch den Arzt in vielen Fällen überflüssig.

Gut zu wissen!

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen eine Reihe an Leistungen zur Verfügung, damit sie trotz ihrer Einschränkungen den Alltag bewältigen können. Durch ein größeres Angebot an Pflegeleistungen und eine höhere Anzahl an Leistungsempfängern, sind die Pflegekassen finanziell stärker als in den Vorjahren belastet. Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) muss darauf mit einer Beitragssteigerung reagieren. Selbstständige und Angestellte mussten im Jahr 2023 durchschnittlich 104 Euro für den monatlichen Pflegebeitrag einplanen. Eine Pflegezusatzversicherung kann unabhängig von der Privaten Pflegepflichtversicherung oder der sozialen Pflegeversicherung dabei helfen, zusätzliche Kosten für Pflegebedürftige abzufangen.

Eine Pflegezusatzversicherung kann ein wichtiges Element Ihrer Vorsorge sein. Nicht nur die Menschen in Deutschland werden immer älter, die Chance im späteren Verlauf seines Lebens auf die Pflege anderer angewiesen zu sein, steigt ebenfalls. Ob dies nun in der häuslichen Pflege geschieht, im Rahmen von betreutem Wohnen oder stationär, in einem Pflegeheim oder Altenheim. Fakt ist, egal wie sie gepflegt werden, die Gefahr ist sehr hoch, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten nicht komplett übernehmen kann. Es entsteht also eine Versorgungslücke. Genau aus diesem Grund kann die private Pflegezusatzversicherung eine große Erleichterung darstellen. Zum einen schenkt sie ein großes Maß an Sicherheit und zwar für den Versicherten selbst. Dieser kann nämlich entsprechend seiner Bedürfnisse gepflegt werden, gleichzeitig schützt die Pflegezusatzversicherung jedoch auch das eigene Vermögen. Zum anderen entlastet die Pflegezusatzversicherung eventuell pflegende Angehörige und zwar in finanzieller und personeller Hinsicht.

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung dient als Unterstützung der gesetzlichen Pflegeversicherung und wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Pflegezusatzversicherung unterstützt Pflegebedürftige, indem sie einen Teil des für den sie anfallenden Eigenanteils der Pflegekosten übernehmen. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich daraus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen bestimmten Teil der Pflegekosten trägt. Ginge es um ein Auto könnte man von einer Teilkaskoversicherung sprechen. Die restlichen Kosten trägt generell zunächst einmal die pflegebedürftige Person. Beglichen werden müssen diese in der Regel mit dem eigenen Vermögen. Dabei ist vom Staat ein Maximum von 5000 Euro als Schonpolster gestattet, bevor Ihr restliches Erspartes angetastet werden muss. Sollte das nicht ausreichen, dann muss das Sozialamt eingeschaltet werden. Wollen Sie also einem solchen Fall vorbeugen, oder einfach nur das Erbe Ihrer Nachkommen absichern, dann ist eine Pflegezusatzversicherung genau das Richtige für Sie.

Pflegezusatzversicherung: Die Kosten der Pflege?

Bevor man über eine Pflegezusatzversicherung nachdenkt, sollte man überhaupt erst einmal die Kosten der Pflege an sich berücksichtigen. Vielen Menschen in Deutschland ist nämlich gar nicht bewusst was auf sie zukommen könnte. Genau aus diesem Grund hat Sanubi für Sie zur Erleichterung die wichtigsten Eckpunkte der unterschiedlichen Pflegeformen zusammengefasst. Zusätzlich wurden passende Kostenrechnungen zu den geschätzten Pflegekosten aufgestellt.

1. Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wie zuvor schon erwähnt übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die vollen Pflegekosten. Wie viel die staatliche Pflegeversicherung übernimmt, hängt von einem Hauptfaktor ab, nämlich dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Pflegegrade wurden im Rahmen der Pflegereform 2017 eingeführt und haben die bisher gültigen Pflegestufen von Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2, bis Pflegestufe 3 abgelöst. Der Pflegegrad wird durch ein 6-teiliges Prüfverfahren bestimmt, stellt damit die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person fest und hat viele Einflussbereiche.

Im Fall der Pflegekosten wird dann noch ein Unterschied zwischen Pflege im ambulanten Bereich und stationärer Pflege gemacht. Wie viel genau welchem Pflegegrad zusteht hat Sanubi für Sie in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Pflegegrad
Geldleistung (ambulant)
Sachleistung (ambulant)
Entlastungsbetrag (ambulant & zweckgebunden)
Leistungsbetrag (vollstationär)
Pflegegrad 1 - - 125 € -
Pflegegrad 2 332 € 760 € 125 € 770 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 3 572 € 1.431 € 125 € 1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 4 764 € 1.778 € 125 € 1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 5 946 € 2.200 € 125 € 2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

*Vollstationäre Einrichtungen / Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

  • 15% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 30% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 50% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 75% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

2. Stationäre Pflege: Kostenübersicht

Die Pflegekosten in einem Pflegeheim, Altenheim oder Seniorenheim fallen vielfältig aus. Neben dem eigentlichen Pflegesatz, also den Kosten, die für die Pflege der pflegebedürftigen Person anfallen, kommen im stationären Umfeld noch Kosten für die Unterkunft, sowie Verpflegung hinzu. Außerdem können unter Umständen Investitionskosten anfallen, die mögliche Instandsetzungen oder Anschaffungen innerhalb der Pflegeeinrichtung abdecken sollen. An Pflegeleistungen können eine Reihe von unterschiedlichen Pflegeformen notwendig werden, beispielsweise KurzzeitpflegeVerhinderungspflegeBehandlungspflege oder auch die Pflege zu Hause.

Beispielrechnung: Durschnittskosten Pflegeheim Deutschland und Pflegegrad 3

Kostenart
Pflegekosten pro Monat
Pflegesatz 1.656,98 €
Unterkunft und Verpflegung + 577,97 €
Investitionskosten + 545,73 €
Gesamtkosten = 2.780,05 €
Zuschuss durch Pflegekasse – 1.262,00 €
Leistungszuschlag nach einem Jahr 75,90 €
Verbleibender Eigenanteil = 1.442,15 €

Quelle: Beispielunternehmen

3. Ambulante Pflege: Kostenübersicht

Bei der ambulanten Pflege bzw. einem mobilen Pflegedienst fallen ebenfalls Pflegekosten an, deren Zusammensetzung allerdings noch einmal etwas komplexer ausfällt, da sie diverse Pauschalen, Kosten für Pflegehilfsmittel und andere Aufstellungen enthalten. Gerade im Rahmen der ambulanten Pflegeleistung werden Pflegegrade doppelt so wichtig, denn in diesem Fall definieren sie nicht nur wie viel Geld vom Staat fließt, sondern auch wie hoch der Pflegeaufwand des Pflegebedürftigen eingeschätzt wird und die dementsprechenden Kosten dafür ausfallen.

Beispielrechnung: Durchschnittskosten ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3

Kostenart
Pflegekosten pro Monat
Tägliches Aufstehen, Toilette, Teilwäsche 636,21 €
Tägliche Zubereitung von zwei Mahlzeiten + 233,63 €
Hilfe beim Anziehen + 584,06 €
Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Einkaufen + 289,29 €
Gesamtkosten = 1.743,29 €
Zuschuss durch Pflegekasse – 1.363,00 €
Verbleibender Eigenanteil = 380,29 €

Quelle: Beispielunternehmen

Pflegezusatzversicherung: Immer eine gute Idee?

Bevor auf die verschiedenen Arten der Pflegezusatzversicherung, sowie deren Vorteile und Nachteile, im Detail eingegangen wird, stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung immer eine gute Idee ist. Grundsätzlich kann auf jeden Fall davon ausgegangen werden, dass sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt. Ganz besonders, wenn man sie relativ früh abschließt und mit einem niedrigen Beitrag einsteigt. Dennoch gibt es einige Stolpersteine. An erster Stelle steht hierbei, die Tatsache, dass sofern man einmal zahlungsunfähig geworden ist, sehr schnell, wenn nicht sofort der Versicherungsschutz erlischt. Das bedeutet, dass wenn die eigene Liquidität nicht nachhaltig gesichert wurde, bisher investiertes Geld verloren geht ohne, dass man dafür eine Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Darüber hinaus sollte man sich ausführlich Gedanken machen welche Art von Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Alle Varianten haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Zu guter Letzt sollte die private Versicherungsgesellschaft, welche die Pflegezusatzversicherung anbietet, sorgfältig ausgewählt werden, denn man schließt immerhin einen Vertrag über mehrere Jahrzehnte ab. Eine solche Verbindlichkeit sollte nur eingegangen werden, wenn man weiß, dass die Versicherung bis dahin überhaupt noch existiert.

Pflegezusatzversicherung: Die verschiedenen Formen

Wie eben angedeutet, gibt es verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung. Allesamt weisen sie sowohl unterschiedlich hohe Prämien, als auch Pros und Contras auf. Dementsprechend wohlüberlegt sollte also die Auswahl der eigenen Pflegezusatzversicherung sein. Sanubi hat für Sie die drei verschiedenen Möglichkeiten zusammengefasst.

1. Pflegetagegeldversicherung

Sobald der Pflegefall eintritt zahlt eine Pflegetagegeldversicherung pro Tag eine unterschiedlich hohe Summe aus, meist zwischen 10 und 100 Euro. Wichtig hierbei ist zunächst einmal, dass der Gesamtbetrag monatlich überwiesen wird. Wie hoch das eigentliche Pflegetagegeld ausfällt hängt wiederum mit dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen zusammen. An dieser Stelle verfahren die Versicherungsunternehmen oft unterschiedlich. Es gibt sowohl die Möglichkeit eines starren Tarifs, als auch die Möglichkeit eines flexiblen Tarifs. Beim starren Tarif berechnet sich die Höhe des Pflegetagegeldes anhand des Höchstsatzes, im Fall von Pflegegrad 5 und wird anschließend prozentual herunter gerechnet. Beim flexiblen Tarif hingegen werden die bezahlten Beträge individuell ausgehandelt und solange die Leistung bei einem höheren Pflegegrad nicht niedriger ausfällt, können diese auch gleich hoch ausfallen. Zum Schluss sollte noch angemerkt werden, dass das von der Pflegetagegeldversicherung erhaltene Pflegetagegeld an keinerlei Dienste gebunden ist, sprich so eingesetzt werden kann wie es der Versicherungsnehmer wünscht.

Vorteile

  • Die Höhe der von der Versicherung erbrachten Leistung ist ebenso flexibel, wie die Beiträge und ist vom Wunsch des Versicherungsnehmers abhängig
  • Generell fällt die Beitragshöhe niedriger aus als bei anderen Formen der Pflegezusatzversicherung
  • Wie die von der Versicherung erbrachten Leistungen eingesetzt werden ist dem Versicherten überlassen
  • In Form der Pflege-Bahr besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung

Nachteile

  • In der Regel muss der Versicherungsbeitrag auch während dem Bezug von Leistungen weiterhin bezahlt werden
  • Man kann Opfer von erhöhten Beitragszahlungen oder Mehrzahlungen im Risikofall werden, unter Umständen ist auch ein kompletter Ausschluss möglich
  • Im Falle des Ablebens des Versicherten, oder bei Zahlungsunfähigkeit besteht keine Möglichkeit einer Rückzahlung oder vergleichbarem.

INFO: Es gibt eine staatlich bezuschusste Pflegetagegeldversicherung, diese nennt sich Pflege-Bahr. Ab einer monatlichen Versicherungsprämie von 10 Euro steuert dann der deutsche Staat einen Zuschuss von 5 Euro bei. Die sogenannte Pflege-Bahr hat außerdem den Vorteil, dass laut Gesetz keine Gesundheitsprüfungen am Versicherungsnehmer durchgeführt werden dürfen. Aufgrund der niedrigen Prämie und des entsprechend niedrig ausfallenden Pflegetagegeldes, sollte die Pflege-Bahr trotzdem bestenfalls mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombiniert werden.

2. Pflegekostenversicherung

Die zweite, mögliche Art der Pflegezusatzversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Im Falle einer Pflegekostenversicherung übernimmt die Versicherungsgesellschaft im Pflegefall die ausstehenden Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden. Übernommen werden in diesem Zusammenhang sowohl die Pflegekosten von ambulanter als auch die von stationärer Pflege. Unter welchen Kriterien die Zahlungen genau geleistet werden, ist im Versicherungsvertrag festzulegen. Ganz besonders abzuklären gilt es den Fall einer 24-Stunden-Pflege bzw. bei der Pflege durch polnische Pflegekräfte.

Vorteile

  • Relativ niedrige Beiträge, vor allem im Vergleich
  • Die Pflegekostenversicherung besteht unabhängig von steigenden Pflegekosten und deckt diese auch ab

Nachteile

  • Sollte der Versicherungsnehmer die Zahlungen vor Antritt der Pflegeleistungen unterbrechen, verfällt der Anspruch auf jegliche Versicherungsleistungen
  • Die Pflegekostenversicherung trägt auch wirklich nur die Pflegekosten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Fall der stationären Pflege werden nicht übernommen
  • Alle erhaltenen Pflegeleistungen müssen auch belegt werden. Pflege durch Angehörige wird kaum bis gar nicht bezahlt

3. Pflegerentenversicherung

Die letzte Form der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegerentenversicherung. Sie funktioniert ähnlich wie eine kapitalgedeckte Rentenversicherung. Konkret bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer monatlich Beiträge in die Pflegerentenversicherung einzahlt und das aufgebaute Kapital vermehrt wird bis der Pflegefall eintritt oder ein gewisses Mindestalter erreicht ist. Danach findet eine monatliche Auszahlung statt. Wie hoch dieser monatliche Betrag dann tatsächlich ist, hängt davon ab wie gut die Versicherungsgesellschaft mit dem eingezahlten Kapital gewirtschaftet hat. Hierbei wird in der Regel ein Minimalbetrag garantiert, falls ein Überschuss erwirtschaftet worden ist, wird auch dieser in Form eines Überschussbetrags ausbezahlt.

Vorteile

  • Die Höhe der Beiträge bleibt stabil
  • Beitragszahlungen können meist für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt oder verringert werden
  • Die Auszahlung der Leistungen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad des Versicherten
  • Tritt der Pflegefall ein, so müssen keine weiteren Beiträge gezahlt werden
  • Wie die Pflegerente verwendet wird bleibt dem Versicherungsnehmer überlassen
  • Der Versicherungsvertrag beinhaltet meist einen sogenannten Rückkaufswert, falls die Pflegerentenversicherung aufgekündigt wird kann der Versicherte so einen Teil des eingesetzten Geldes zurückbekommen

Nachteile

  • Die Beitragssätze der Pflegerentenversicherung fallen in der Regel sehr hoch aus
  • Oftmals ist die Höhe der zu erwartenden Leistungen nicht klar und kann konjunkturbedingten Schwankungen unterliegen
  • Die Notwendigkeit der Pflegerentenversicherung ist nicht immer garantiert

Im Rahmen eines Lohnsteuerausgleichs können Angestellte bis zu 1900 Euro, die für eine freiwillige, private Pflegezusatzversicherung ausgegeben wurden, geltend machen. Bei Selbstständigen sind es sogar 2800 Euro.

Damit Sie sich einen noch klareren Überblick verschaffen können hat Sanubi die verschiedenen Pflegezusatzversicherungsformen noch einmal miteinander verglichen:

Vergleich Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung: Den richtigen Anbieter finden

Haben Sie sich einmal für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung entschieden gilt es nun den richtigen Versicherungspartner zu finden. Wichtig sind hierbei zwei Dinge, zum einen seien Sie sich Ihrer eigenen Situation bewusst. Stellen Sie sicher, dass sie alle Ihre gesundheitlichen und finanziellen Umstände genau kennen. Danach sollten sie entscheiden welche Form der privaten Pflegezusatzversicherung für Sie am besten passt. Anschließend sollten Sie sich umfassend beraten lassen, im besten Fall von mehreren Versicherungsanbietern. Haben Sie genügend Vergleiche gezogen, verlieren Sie keine Zeit und schließen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung ab.

Damit Sie noch einmal alles im Überblick haben hat Sanubi für Sie eine Checkliste für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zusammengestellt:

Quellenverzeichnis

1. Bundesgesundheitsministerium
2. Deutsche Seniorenstift Gesellschaft
3. Deutscher Pflegering