Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist ein Keim, genauer gesagt ein Bakterium, der lebensbedrohliche Infektionen auslösen kann. Insbesondere im Krankenhaus sind viele Infektionen auf Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme zurückzuführen. Eine Infektion kann komplikationslos ausheilen. Dadurch, dass die Keime allerdings auf viele Antibiotika nicht ansprechen, ist auch ein schwerer Verlauf möglich – Patienten können dann unter Umständen von Langzeitfolgen betroffen sein. Genau diese lösen manchmal einen Pflegebedarf aus oder verstärken ihn. Ist die Selbstständigkeit im Alltag infolge einer MRSA-Infektion eingeschränkt, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen.

Wir erklären Ihnen, inwiefern der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus zu einer Pflegebedürftigkeit beiträgt. Außerdem geben wir Tipps für die Beantragung eines Pflegegrades bei MRSA.

Das Wichtigste in Kürze

  • MRSA ist die Abkürzung für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus.
  • Die Schleimhäute vieler gesunder Menschen beherbergen Staphylococcusarten – oft kommt es hier zu keiner Infektion.
  • Löst MRSA jedoch eine Infektion aus, kann das schwerwiegende Folgen haben – Patienten können dadurch vereinzelt auf dauerhafte Pflege angewiesen sein.
  • Besonders gefährdet sind Pflegebedürftige mit chronischen Wunden oder Kathetern und immungeschwächte Personen.
  • Kommt es infolge einer MRSA-Infektion zu einer Einschränkung der Selbstständigkeit, können Betroffene einen Pflegegrad beantragen.
  • Die Pflegekasse verteilt grundsätzlich Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
  • Pflegebedürftige können verschiedene Pflegekassen-Leistungen beanspruchen wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Was ist MRSA?

Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Der gefürchtete Krankenhauskeim ist nicht so selten wie gedacht. Schätzungen zufolge weist jede zweite bis dritte Person eine Besiedlung mit dem Staphylococcus aureus auf, und zwar im Rachen oder in der Nasenschleimhaut. Manchmal ist auch die Haut in den Leisten oder Achselhöhlen besiedelt. Dabei handelt es sich zunächst um einen Normalzustand, der keinerlei Krankheitswert hat. MRSA-Stämme haben jedoch eine Besonderheit: Wie ein Teil der Bezeichnung („Methicillin-resistenter“) bereits verrät, ist der Keim gegen das Antibiotikum Methicillin unempfindlich – das gilt übrigens ebenfalls für viele andere Antibiotika. Auch wenn die Keime sich meist nur auf der Haut und den Schleimhäuten niederlassen, ohne den Träger krank zu machen, gibt es durchaus eine ernstzunehmende Gefahr. Gelangt das Bakterium über Wunden oder Schleimhäute in den Organismus, können schwere Infektionen ausbrechen. Durch die Unempfindlichkeit gegenüber vielen Antibiotika droht dann ein schwerer Verlauf.

Gut zu wissen!

Dort, wo vergleichsweise oft Antibiotika zum Einsatz kommen, ist MRSA ein wichtiges Thema, zum Beispiel in Krankenhäusern. Glücklicherweise geht der Anteil an multiresistenten Keimen in den letzten Jahren zurück.

Sind MRSA -Patienten automatisch pflegebedürftig?

Sowohl eine Besiedlung als auch eine Infektion mit MRSA ist behandelbar, es kommt also nicht automatisch zu einer Pflegebedürftigkeit. Bei der sogenannten MRSA-Sanierung werden antibakterielle und desinfizierende Produkte wie Seifen, Nasensalben und Gurgel-Lösungen eingesetzt, um die Keimbesiedlung zu beheben. Haben es die Erreger bereits in den Körper geschafft, kann es gelingen, sie mit sogenannten Reserve-Antibiotika zu bekämpfen. Während eine Besiedlung zu keinen Symptomen führt, kann eine Erkrankung mit Komplikationen wie Hautentzündungen, Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen, Lungenentzündungen oder einer Sepsis verbunden sein.3 Auch bei einer zeitnahen Behandlung kann der Heilungsverlauf lange andauern. Manchmal leiden Betroffene auch an Spätfolgen wie Lymphödemen – dabei kommt es zu Wasseransammlungen zwischen den entsprechenden Zellen in Beinen, Armen und weiteren Körperarealen. Außerdem kann eine Infektion mit MRSA zu chronischen Wunden, anhaltenden Schmerzen und sogar zu Amputationen führen. Eine Infektion mit MRSA schränkt durch diese und andere Komplikationen die Selbstständigkeit im Alltag möglicherweise stark ein, eine Pflegebedürftigkeit kann die Folge sein. Betroffene können sich in dem Fall an ihre Pflegekasse wenden, um einen Pflegegrad zu beantragen. So kann es gelingen, verschiedene Angebote in den Alltag einzubringen.

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MRSA und Pflege: Wie beeinflusst eine Infektion den Pflegebedarf?

Rund fünf Millionen Menschen sind hierzulande pflegebedürftig. Das bedeutet, sie sind auf eine regelmäßige Unterstützung von außen angewiesen. Pflegebedürftige (insbesondere in Altenheimen) mit Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Katheter oder chronischen Wunden sind besonders anfällig für eine MRSA-Infektion.3 Kommt es tatsächlich dazu, kann sich der Pflegebedarf deutlich erhöhen. Pflegende Angehörige müssen nun besonders auf die Hygiene achten. Dazu gehören ein regelmäßiges Händewaschen und die Händedesinfektion. Haben die Keime beispielsweise zu einer langanhaltenden Wunde oder einer Amputation geführt, kann ein Unterstützungsbedarf in vielen Alltagsbereichen entstehen, zum Beispiel bei der Mobilität, Körperpflege oder Ernährung. Manchmal berichten Betroffene davon, dass sie mit einem harmlosen Bruch ins Krankenhaus eingeliefert wurden und ihnen durch eine MRSA-Infektion das Bein abgenommen werden musste. Eine komplikationsreiche Erkrankung kann verständlicherweise psychische Folgen wie eine Depression nach sich ziehen. Ein erhöhter Pflegeaufwand kann auch durch die Begleitung häufiger Kontrolltermine beim Arzt entstehen – beispielsweise dann, wenn chronische Wunden vorliegen.

Pflegegrad bei MRSA: Voraussetzungen und Einstufung

Die Pflegekasse kann dann einen Pflegegrad zuteilen, wenn die Selbstständigkeit des Antragstellers eingeschränkt ist. Neben Alterungsprozessen, Unfällen und Erkrankungen können auch Infektionsfolgen einen dauerhaften Pflegebedarf auslösen oder verstärken. Erfüllen Betroffene die Voraussetzungen, können sie einen Pflegegrad erhalten.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei MRSA

Der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus muss nicht zwangsläufig zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Kommt es durch die Infektion im weiteren Verlauf aber zu Alltagseinschränkungen, ist es sinnvoll, einen Pflegegrad zu beantragen. Das klappt allerdings nur unter Einhaltung einiger Voraussetzungen.

MRSA: Voraussetzungen für einen Pflegegrad

  • Sie haben mindestens 2 Jahre lang in den letzten 10 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt oder können eine Familienversicherung vorweisen.
  • Ihre Selbstständigkeit ist im Alltag messbar beeinträchtigt, ohne Hilfe kommen Sie also nicht zurecht.
  • Die Pflegebedürftigkeit besteht über 6 Monate hinweg oder dauerhaft – das ist insbesondere bei einer Infektion mit MRSA zu prüfen, da diese prinzipiell ohne Folgen ausheilen kann.

Gut zu wissen!

Bei den Voraussetzungen gibt es kein „Entweder-Oder“ – nur wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Pflegekasse einen Pflegegrad erlassen.

Welcher Pflegegrad bei MRSA?

Bestimmt haben auch Sie mitbekommen, dass die ehemaligen Pflegestufen im Jahr 2017 durch die Pflegegrade abgelöst wurden – sie bilden seither den Hilfsbedarf bzw. die Pflegebedürftigkeit einer Person ab. Diese Umstellung war für viele Betroffene ein „Glücksgriff“, denn nun werden nicht nur vorrangig körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Davon profitieren beispielsweise Menschen mit Demenz, aber auch Personen mit einem komplikationsreichen MRSA-Verlauf, die noch immer mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Ob eine Infektion im weiteren Verlauf einen Pflegegrad begründet und wie hoch dieser ausfällt, all das hängt von der verbliebenen Selbstständigkeit ab. Grundsätzlich gilt nämlich: Je stärker die Selbstständigkeit durch einen Umstand (z.B. Krankheitsprozess) eingeschränkt ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Übersicht Pflegegrad bei MRSA

Einen speziellen Pflegegrad für MRSA-Patienten gibt es nicht. Die Pflegekasse konzentriert sich bei der Verteilung voll und ganz auf die verbliebene Selbstständigkeit. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie der Grad der Beeinträchtigung mit dem Pflegegrad zusammenhängt. Achtung: Die Angaben dienen nur zur Orientierung. Die Pflegekasse allein entscheidet über den Pflegegrad.

Pflegegrad
Grad der Beeinträchtigung
Möglicher Pflegebedarf durch eine komplikationsreiche MRSA-Infektion
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Begleitung zu Arztterminen und Hilfsbedarf bei der Medikamenteneinnahme
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Zeitweise Unterstützungsbedarf, wenn es um die Mobilisation, Nahrungszubereitung und Körperpflege geht
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Deutlicher Hilfsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Mobilisation und Ernährung
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Intensiver Unterstützungsbedarf in nahezu allen Lebenslagen. Dazu zählen neben der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung auch die Pflege sozialer Kontakte.
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Der Hilfsbedarf besteht praktisch rund um die Uhr – betroffen sind nahezu alle Lebensbereiche.

Tabelle 1: Eigene Darstellung

Was passiert mit dem Pflegegrad, wenn MRSA -Patienten versterben?

Eine Infektion mit Antibiotika-resistenten Erregern kann durchaus tödlich verlaufen – Untersuchungen zufolge starben im Jahr 2019 daran weltweit 1,3 Millionen Menschen. Versterben pflegebedürftige Menschen an einer Infektion oder anderen Ursachen, kann der Pflegegrad nicht weitergegeben werden. Weder pflegende Angehörige noch andere Personen haben demnach ein Recht auf eine Übertragung.

Pflegegrad bei MRSA beantragen

Sind Sie durch die Folgen einer MRSA-Infektion auf die regelmäßige Unterstützung anderer Menschen angewiesen, ist es ratsam, einen Pflegegrad zu beantragen. Schließlich können nur Personen, die einen Pflegegrad besitzen, auch Leistungen der Pflegekasse beanspruchen.

Wann sollten Menschen mit MRSA einen Pflegegrad beantragen?

Da eine Infektion mit entsprechenden Keimen folgenlos abheilen kann, ist eine solche Diagnose kein Grund für einen Pflegegrad. Zeichnet sich durch die Infektion allerdings eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit ab, beantragen Sie im besten Fall direkt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse handelt dann schnell – sie hat insgesamt 25 Arbeitstage Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. So erhalten Sie im Bedarfsfall schnell Zugang zu notwendigen Pflegekassen-Leistungen.

Gut zu wissen!

Ein Pflegegrad ist bei/nach einer Infektion mit MRSA keine Selbstverständlichkeit. Möglicherweise erhalten Sie keinen Pflegegrad oder lediglich Pflegegrad 1 – auch mit einem überschaubaren Pflegebedarf können Sie jedoch wertvolle Unterstützungsangebote wie den Entlastungsbetrag oder Gelder für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beanspruchen.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit bei MRSA?

Die Infektion mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus war bei Ihnen mit Komplikationen verbunden, Sie sind sich aber nicht sicher, ob die jetzigen Beeinträchtigungen für einen Pflegegrad ausreichen? Dann führen Sie doch einfach für 14 Tage eine Art Pflegetagebuch, und halten Sie darin fest, welcher pflegerische Aufwand anfällt. Wenn Sie möchten, geben Sie die Beobachtungen in unseren Sanubi-Pflegegradrechner ein.

Auf einen Blick: das sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit

  • Hilfsbedarf bei alltäglichen Aufgaben wie dem Zähneputzen, Anziehen, der Nahrungszubereitung oder dem Treppensteigen.
  • Schwierigkeiten insbesondere in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität.
  • Probleme beim selbstständigen Wahrnehmen von Arztterminen oder Therapieangeboten.
  • Unterstützungsbedarf bei der Medikation, Orientierung und dem Pflegen sozialer Kontakte.
  • Beeinträchtigungen aufgrund körperlicher, psychischer oder kognitiver Defizite.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei MRSA

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, können Sie bereits in wenigen Wochen Leistungen der Pflegekasse beziehen. Wir geben Ihnen nun einige Tipps, die bei der Pflegegrad-Beantragung helfen.

Pflegegrad bei MRSA: Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Die Pflegekasse teilt einen Pflegegrad nicht automatisch zu, weder bei Erkrankungen noch bei Alterungsprozessen. Sie müssen also zunächst einen Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Schritt 1 – Richtiges Formular ausfüllen: Für den ersten Schritt müssen Sie das richtige Formular vorliegen haben. Halten Sie auf der Webseite Ihrer Krankenkasse, bei der Ihre Pflegekasse angegliedert ist, Ausschau nach dem Formular mit der Bezeichnung: „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Werden Sie nicht fündig, können Sie sich das Formular auch direkt von der Pflegekasse zusenden lassen. Füllen Sie das Formular nun mit allen erforderlichen Angaben – dazu zählen beispielsweise einige persönliche Auskünfte und die Angabe, wer sich für die Pflege einsetzt. Unser Tipp: Machen Sie ein Kreuzchen an der richtigen Stelle und beantragen Sie gleichzeitig Leistungen wie Pflegesachleistungen. Wenn Sie das Formular komplett ausgefüllt haben, unterschreiben Sie es und senden es dann an die Pflegekasse.

Schritt 2 – Bereiten Sie sich auf den MD vor: Die Pflegekasse beauftragt nach der Bearbeitung Ihres Antrags den Medizinischen Dienst mit der sogenannten Pflegebegutachtung. Dabei wird das Maß der Selbstständigkeit geprüft. Die Pflegebegutachtung findet nach vorheriger Terminabsprache in Ihrem Zuhause statt. Legen Sie für die Pflegebegutachtung am besten hilfreiche Dokumente wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte oder Medikamentenpläne bereit.

Schritt 3 – Prüfen Sie den Bescheid der Pflegekasse: 25 Arbeitstage hat die Pflegekasse insgesamt Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Pflegegrad zuzusprechen. Über die Entscheidung informiert Sie die Pflegekasse per Post. Sollten Sie mit dem Ihnen zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von einem Monat schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen.

Höheren Pflegegrad bei MRSA beantragen

Da der Pflegebedarf grundsätzlich zunehmen kann, bietet die Pflegekasse die Möglichkeit, einen sogenannten Höherstufungsantrag zu stellen. Nach einer erneuten Begutachtung können Pflegebedürftige so einen höheren Pflegegrad erzielen und damit auf mehr Leistungen der Pflegekasse zurückgreifen. Der Pflegebedarf kann sich beispielsweise durch die Folgen einer MRSA-Infektion erhöhen oder durch zusätzlich erworbene Erkrankungen oder Alterungsprozesse. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Höherstufungsantrag zu stellen, nehmen Sie sich erneut den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zur Seite. Füllen Sie das Formular wie gewohnt aus, setzen Sie das Kreuz diesmal allerdings oben auf dem Formular bei der Option „Höherstufungsantrag“ – nun senden Sie das Dokument an die Pflegekasse.

Kann ich einen Pflegegrad für meinen Angehörigen mit MRSA stellen?

Sind Patienten mit oder nach einer MRSA-Infektion nicht in der Lage, einen Antrag auf Pflegegrad selbst zu stellen, können dies bevollmächtigte Personen tun. In dem Fall wird ebenfalls der „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ ausgefüllt. Dem Formular müssen Bevollmächtigte dann eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht beilegen. Die Pflegekasse berücksichtigt dies dann im weiteren Verfahren. Für sich selbst können pflegende Angehörige übrigens keinen Pflegegrad beantragen und nutzen. Trotzdem werden sie bei den Leistungen der Pflegekasse nicht außen vorgelassen. Sie profitieren unter anderem von dem Entlastungsbetrag, der Tages- und Nachtpflege und dem Pflegegeld.

Pflegebegutachtung bei MRSA: Ablauf und Kriterien

Die Pflegekasse holt sich zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen ganz besonderen „Partner“ heran, den Medizinischen Dienst. Dieser hat die Aufgabe, die Pflegebegutachtung im häuslichen Umfeld durchzuführen. Vorrangig wird mit der Pflegebegutachtung die Frage beantwortet, wie gut Antragsteller Aufgaben in den verschiedenen Lebensbereichen (Module) bewältigen. Hier stehen insgesamt sechs Module auf dem Prüfstand, denen wiederum verschiedene Einzelkriterien zugeordnet sind. Antragsteller erhalten während der Pflegebegutachtung Punkte – am Ende weist der Gesamtpunktwert auf die verbliebene Selbstständigkeit hin. Übrigens besitzen nicht alle Module die gleiche Gewichtung, besonders ausschlaggebend ist das Modul „Selbstversorgung“

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die im Begutachtungsverfahren zu prüfenden Module.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Themen bei MRSA/Erkrankungen
1 Mobilität Wie gut können Sie sich im Alltag bewegen? Gibt es beispielsweise Probleme beim Treppensteigen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Können Sie sich in Ihrer Umgebung orientieren und klappt die Kommunikation?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Hat die Infektion mit MRSA womöglich zu psychischen Problemen geführt? Wurde bei Ihnen beispielsweise eine Angststörung oder eine Depression festgestellt?
4 Selbstversorgung Gelingt es Ihnen, sich im Alltag selbst zu versorgen, beispielsweise die Körperpflege oder Ernährung sicherzustellen?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Haben Sie Probleme damit, Ihre Medikamente selbstständig zu ordnen und einzunehmen? Können Sie Arzttermine koordinieren und wahrnehmen?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Sind Sie dazu in der Lage, den Alltag zu planen, Tätigkeiten umzusetzen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten?

Tabelle 3: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Gut zu wissen!

Bei der Pflegebegutachtung (bei Erwachsenen) zählen stets die gleichen Kriterien und der Ablauf weicht nicht voneinander ab. Der Prozess ist also einheitlich und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit.

MRSA: wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Der Ihnen zugeteilte Pflegegrad richtet sich nach der Punktanzahl, die Sie bei der Pflegebegutachtung erreicht haben.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir bei MRSA zu?

Bei Patienten mit MRSA kommen grundsätzlich zwei verschiedene Kostenträger infrage. Die Krankenkasse setzt sich für alle nötigen Behandlungen ein, während sich die Pflegekasse dann einschaltet, wenn eine Pflegebedürftigkeit entsteht. Die Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen aber nur dann zur Verfügung, wenn Sie einen Pflegegrad besitzen.

Was zahlt die Pflegekasse bei MRSA?

Bei einer schweren Infektion mit den entsprechenden Keimen erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus. Menschen mit MRSA können aber auch zu Hause gepflegt werden, sofern der behandelnde Arzt zustimmt.

  • MRSA-Pflege zuhause: Sind Betroffene auf eine Pflege angewiesen, kann diese grundsätzlich zu Hause stattfinden. Pflegebedürftige können dann das Pflegegeld empfangen und für die Bezahlung einer Haushaltshilfe einsetzen oder als Anerkennung an ehrenamtliche Helfer weitergeben. Beanspruchen Betroffene bei der Pflege professionelle Pflegedienstleistungen, beteiligt sich die Pflegekasse mit den Pflegesachleistungen.
  • MRSA-Pflege in einer Einrichtung: Hat die MRSA-Infektion zu schwerwiegenden Folgen geführt oder ist der Patient aufgrund einer anderen Tatsache pflegebedürftig, kann sich eine Unterbringung in einem Pflegeheim Die Pflegekasse stellt dafür ein Budget für die vollstationäre Pflege zur Verfügung.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1262 €
4 764 € 1.778 € 1775 €
5 946 € 2.200 € 2005 €

Tabelle 4: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Diese Entlastungsleistungen stehen Menschen mit MRSA zu

Manchmal begleiten die Infektionsfolgen Menschen ihr Leben lang. Zum Beispiel dann, wenn es dadurch zu einer Amputation gekommen ist. Die Pflegesituation kann Beteiligte dann nicht unerheblich belasten. In dem Fall können Pflegebedürftige und Angehörige von einigen Leistungen profitieren.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Die Tages- und Nachtpflege sorgt für eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Während Pflegebedürftige hier rundum versorgt sind, können sich Angehörige um ihre Angelegenheiten kümmern.
  • Budget für die Kurzzeitpflege: Nicht immer klappt die häusliche Pflege wie geplant. Muss das Wohnumfeld erst umgebaut werden oder ergibt sich vorübergehend ein intensiver Pflegebedarf, kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Pflegebedürftige können vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden, die Pflegekasse zahlt dafür ein bestimmtes Budget.
  • Budget für die Verhinderungspflege: Sind pflegende Angehörige durch eine Erkrankung, durch einen Urlaub oder einen anderen Grund verhindert, können Pflegebedürftige die Verhinderungspflege In der Zeit kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die Ersatzpflege übernehmen.
  • Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Personen mit Pflegegrad 1 oder mehr können den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen – hier stehen monatlich 125 Euro für Betreuungsangebote zur Verfügung.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 5: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Leistungen für Wohnraumanpassungen bei MRSA

Um Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Selbstständigkeit im Alltag zu verleihen und um die hygienischen Verhältnisse im häuslichen Pflegeumfeld optimal zu gestalten, stehen verschiedene Leistungen der Pflegekasse bereit.

  • Hausnotruf: Mit einem Hausnotrufsystem können Sie auf Knopfdruck Hilfe verständigen. Unser Tipp: Ziehen Sie für die Finanzierung monatlich 25,50 Euro heran, die die Pflegekasse für den Hausnotruf bereitstellt.
  • Pflegehilfsmittelpauschale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Masken sind bei einer MRSA-Infektion besonders entscheidend, um eine Verbreitung der Keime zu verhindern. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten 40 Euro pro Monat für die Anschaffung.
  • Wohnraumanpassung: Der Abbau von Barrieren kann auch nach einer MRSA-Infektion sinnvoll sein. Insbesondere Menschen mit chronischen Wunden oder Amputationen können Hürden wie Treppen im Alltag zu schaffen machen. Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegebedürftigen – dazu stehen Ihnen bis zu 4000 Euro pro Einzelmaßnahme zur Verfügung.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei MRSA