Die Pflegestufen dienten dazu, den persönlichen Hilfsbedarf bei pflegebedürftigen Menschen abzubilden. Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst. Damit gelingt es noch besser, die individuelle Pflegesituation einzuordnen und Leistungen für den Bedarfsfall bereitzustellen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu der Pflegestufe 3, die vor dem Jahr 2017 galt und verraten Ihnen, welcher Pflegegrad heute stattdessen zum Einsatz kommt.

Pflegestufe 3 – Definition

Die Pflegestufe 3 stand in Verbindung mit dem Begriff „Schwerstpflegebedürftigkeit“. Demnach wurde die Pflegestufe Menschen zugesprochen, die den höchsten Grad an Beeinträchtigung besaßen. In dem Fall war die Bewältigung des Alltags nur mit mehrstündiger Unterstützung (mindestens 4 Stunden) möglich. Die schweren körperlichen Einschränkungen machten die Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit nötig. Neben unmittelbaren pflegerischen Tätigkeiten waren die Betroffenen auch auf Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich angewiesen.

Achtung: Seit dem 01. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Nun gelten Pflegegrade, die eine noch bessere Einschätzung der Pflegesituation und maßgeschneiderte Leistungen zulassen. Wir haben eingehende Informationen zu dem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 für Sie zusammengestellt, damit Sie die wichtigen Änderungen nachvollziehen können. Sie haben noch keinen Pflegegrad beantragt? Wir stellen Ihnen auch hier wertvolle Informationen zur Seite, damit Sie einen passenden Pflegegrad zugeteilt bekommen.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 3?

Die Pflegereform hat sich intensiv mit dem Pflegesystem beschäftigt. Das Ziel: die Pflegesituation von Pflegebedürftigen und deren Angehöriger verbessern. Dafür ist es notwendig, die Pflegesituation jedes einzelnen Betroffenen besser abzubilden. Die Pflegegrade helfen dabei und sind im § 140 Sozialgesetzbuch 11 (GB XI) verankert. Früher gab es Pflegestufe 0-3, heute Pflegegrad 1-5. Die Pflegestufe 3 entspricht dem Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Hierbei kommt es auf den Grad der Einschränkung an.1

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 4 bzw. 5?

Dadurch, dass das Pflegesystem umgekrempelt wurde, ergeben sich für Sie natürlich Fragen. Wahrscheinlich beschäftigen Sie sich damit, welche Vorteile die Umstellung auf einen Pflegegrad hat. Die gute Nachricht ist, dass Ihre Situation nun viel besser abgebildet werden kann. Das trifft grundsätzlich auf alle Pflegebedürftigen zu, allerdings vor allem auf jene, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz besitzen. Hierbei müssen geistige Einschränkungen berücksichtigt werden. Die Pflegegrade stehen für eine bedürfnisorientierte Pflege, die sich dafür einsetzt, Leistungen gerecht zu verteilen. Eine ganz wichtige Änderung ist beispielsweise, dass nun die Zeit, die für die Pflege aufgewendet werden muss, nicht mehr die Hauptrolle spielt. Vielmehr ist es wichtig, wie viel Selbstständigkeit Sie im Alltag besitzen.

Unterschiede auf einen Blick:

  • Geistige Einschränkungen werden nun besser berücksichtigt. Wenn Sie eine Demenz oder psychische Störungen aufweisen, erhalten Sie nun auch mit Blick darauf angemessene Pflegeleistungen.
  • Die Pflegezeit ist nicht mehr das Hauptkriterium, sondern die Selbstständigkeit im Alltag.
  • Egal, ob Sie nach der Pflegestufe 3 den Pflegegrad 4 oder den Pflegegrad 5 zugeteilt bekommen, Sie erhalten im Allgemeinen mehr Leistungen.

Pflegestufe 3 – Leistungen

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Leistungen vor, damit Sie und Ihre Angehörigen im Pflegealltag Unterstützung erfahren. Hier wird ganz genau ermittelt, welcher Pflegebedarf vorliegt und welche zielgerichteten Leistungen sinnvoll sind. Damit erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie geistig oder körperlich eingeschränkt sind, die Hilfe, die Sie im Alltag benötigen.

Gut zu wissen!

Pflegestufe 3 ist jetzt Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

Leistungen bei Pflegestufe 3 – Tabelle

Wir haben Ihnen die wichtigsten Leistungen in einer Tabelle zusammengestellt, damit Sie vergleichen können, was Ihnen früher mit Pflegestufe 3 zustand und heute für Pflegegrad 4 bzw. Pflegegrad 5 vorgesehen ist.

Leistungen
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 728 € 764 € 901 €
Pflegesachleistungen 1612 € 1778 € 2200 €
Vollstationäre Pflege 1612 € (Härtefall: 1995 €) 1775 € *zzgl. Leistungszuschlag 2005 € *zzgl. Leistungszuschlag

Gut zu Wissen!

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken manchmal nicht die vollen Kosten. Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das ist eine Form von Sozialhilfe, die einkommensschwachen Pflegebedürftigen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 61 – § 66a SGB XII) zusteht.

Pflegestufe 3 – Leistungsarten

Die Pflegeversicherung berücksichtigt verschiedene Leistungsarten. Das ist wichtig, da nicht jeder Pflegebedürftige von den gleichen Leistungen profitiert. Grundsätzlich werden bei den Leistungsarten Geldmittel und Sachmittel unterschieden. Mit welchen Leistungsarten Sie in Berührung kommen, hängt maßgeblich davon ab, welche Pflegestufe bzw. welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Pflegegeld

Das Pflegegeld spielt eine übergeordnete Rolle bei der häuslichen Pflege. Die Höhe fällt je nach ehemaliger Pflegestufe, heutigem Pflegegrad, unterschiedlich aus.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 3?

Wenn Sie früher der Pflegestufe 3 angehörten, haben Sie 728 Euro erhalten. Heute wird Ihnen je nachdem, ob Sie in den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft werden, 764 Euro oder 946 Euro zugesprochen (Neuer Stand 2024).

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 ausgezahlt?

Ja, die Pflegekasse überweist das Pflegegeld. Das hat sich übrigens mit der Einführung der Pflegegrade nicht geändert. Noch immer ist eine monatliche Zahlung auf das Konto vorgesehen.

Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 ausgezahlt?

Auch wenn das Pflegegeld häufig dafür genutzt wird, um den Menschen, die sich in der privaten Pflege einsetzen, eine Wertschätzung zukommen zu lassen, erhalten Sie als Pflegebedürftiger zunächst den vollen Betrag. Sie können darüber frei entscheiden und das Geld, falls gewünscht, auch unter den Unterstützern aufteilen.

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 mit Pflegesachleistungen verrechnet?

Sie müssen Pflegeleistungen nicht komplett in Anspruch nehmen. Dafür sorgt die sogenannte Kombinationspflege, auch Kombinationsleistung genannt. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, ganz flexibel Pflegeleistungen entweder gar nicht oder nur teilweise einzubinden. Bleibt ein Pflegekontingent über, können Sie sich das als anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von Ihrem Pflegegrad und der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen ab.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 3?

Mit Pflegesachmitteln sind keine Gegenstände gemeint, sondern Pflegekräfte, die wertvolle Leistungen in Ihrem häuslichen Umfeld erbringen. Die Pflegeversicherung hat dafür ein festes Budget vorgesehen, dass Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Früher ging die Pflegestufe 3 mit einschlägigen Beeinträchtigungen einher. Das ist auch bei dem heutigen Pflegegrad 4 bzw. Pflegegrad 5 so. Hier wird häufig der Begriff „schwerste Beeinträchtigung“ gewählt. Egal, ob Sie den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 im Anschluss an die Pflegestufe 3 erhalten haben, Sie benötigen tatkräftige Unterstützung im Alltag. Wie genau die erforderliche Hilfe aussehen muss, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab und ob Sie zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz besitzen. Pflegesachleistungen können Ihnen in jedem Fall eine wertvolle Hilfe sein.

Wichtige Informationen zu Pflegesachleistungen:

  • Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen kommen professionelle Pflegekräfte ins häusliche Umfeld.
  • Bei Pflegegrad 4 sind 1778 Euro und bei Pflegegrad 5 sind 2200 Euro für Pflegesachleistungen vorgesehen (Neuer Stand 2024)
  • Mit der Kombinationspflege haben Sie die Möglichkeit, das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind eine große Erleichterung für den Pflegealltag. Sie haben die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit zu fördern. Darüber hinaus können sie pflegerische Situationen weniger aufwendig gestalten. Für private und professionelle Pflegekräfte ist es beispielsweise mit vielen Anstrengungen verbunden, einen Patienten zu lagern, damit er sich nicht wund liegt. Mit Lagerungssystemen, die unter die Pflegehilfsmittel fallen, gelingt das einfacher. Pflegehilfsmittel unterstützen auch die Hygiene und damit die Infektionsvermeidung im Alltag. Grundsätzlich wird zwischen „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ und „nicht zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ unterschieden.

Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Gut zu wissen!

Ihnen stehen jeden Monat 40 Euro zu, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu kaufen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Pflegestufe bzw. welchen Pflegegrad Sie besitzen. Das Budget wurde in Zeiten von Corona auf 60 Euro angehoben, um den Folgen steigender Preise entgegenzuwirken. Mit dem Betrag haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegebox von Sanubi zu bestellen. Hierbei können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ganz persönlich zusammenstellen. Seit dem 01.01.2022 ist der Betrag wieder auf 40 abgesenkt worden.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegestufe 3?

Eine weitere Erneuerung ist der Entlastungsbetrag. Er beträgt monatlich 125 Euro und steht jedem Pflegebedürftigen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, zu. Dennoch gibt es einiges zu beachten, denn die Entlastungsleistung ist zweckgebunden. Somit dürfen Sie das Budget nur für ausgewählte Maßnahmen ausgeben. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Sie mit dem Geld etwas für Ihre Selbstständigkeit oder die Entlastung Ihrer Angehörigen, die sich für die Pflege einsetzen, tun.

Für folgendes können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen:

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegestufe 3?

Wenn Sie den Pflegegrad 4 oder den Pflegegrad 5 zugeteilt bekommen haben, sind Sie körperlich oder geistig eingeschränkt. Diese Einschränkung wirkt sich auf Ihren Alltag aus. Vielleicht sind Sie aufgrund einer voranschreitenden Erkrankung auf Hilfe angewiesen oder im Anschluss an einen Unfall. Womöglich hat das Alter deutliche Spuren hinterlassen. Ganz gleich, warum Sie pflegebedürftig sind, die Pflegeversicherung sieht maßgeschneiderte Leistungen für Sie vor. Diese decken vor allem die Grundpflege im Alltag ab. Dabei wird grundlegenden Bereichen Aufmerksamkeit geschenkt. Wie stark Sie in diesen Bereichen eingeschränkt sind, ermittelt ein Pflegegutachten.

Folgende Bereiche zählen zu der Grundpflege:

  • Ernährung (z.B. Hilfe bei der Speisen-Zerkleinerung und bei der Nahrungsaufnahme)
  • Körperpflege (z.B. Hilfe beim Duschen, Baden oder beim Zähneputzen)
  • Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen, Aufsitzen, Umhergehen oder Hinsetzen)

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegestufe 3?

Früher wurde die Zeitkomponente mit Blick auf die Pflegestufe 3 in den Vordergrund gerückt. Dabei war es wichtig, den täglichen Hilfsbedarf in Minuten oder Stunden auszudrücken. Die Pflegestufe 3 wurde mit einem täglichen Hilfsbedarf von fünf Stunden in Zusammenhang gebracht. Davon entfielen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege, der Rest wurde für Tätigkeiten im Haushalt genutzt. Wie Sie wissen, sind nicht mehr Pflegestufen, sondern Pflegegrade im Einsatz. Nun wird sich nicht mehr auf den Faktor Zeit konzentriert. Vielmehr zählt die vorliegende Selbstständigkeit im Alltag. Im Rahmen eines Pflegegutachtens wird diese beurteilt, indem Punkte vergeben werden. So weiß die Pflegeversicherung, welche Leistungen für Sie notwendig sind.

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegestufe 3?

Die frühere Pflegestufe 3, heute Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, war mit erheblichen Einschränkungen im Alltag verbunden. Selbst einfache Tätigkeiten fallen schwer, wenn die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nachlassen. In dem Fall ist eine Haushaltshilfe sinnvoll. Diese wird von der Pflegekasse anteilig bezahlt. So haben Sie die Möglichkeit, die Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege zu bezahlen. Viele Pflegebedürftige nutzen auch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, um die Haushaltshilfe einstellen zu können.

Gut zu Wissen!

Pflegende Angehörige können auf viele Hilfsangebote zurückgreifen und sich außerdem die Pflegezeit zur Rente anrechnen lassen.

Pflegestufe 3 – Voraussetzungen

Gut zu wissen!

Im Jahr 2017 gab es eine wesentliche Erneuerung im Pflegesystem – die Pflegestufen wurden von den Pflegegraden abgelöst. Auf diese Weise gelingt es, den Pflegebedarf bzw. den Betreuungsbedarf besser abzubilden, was insbesondere bei Menschen mit geistigen Einschränkungen eine wichtige Rolle spielt. Mit der Umstellung erhalten alle Pflegebedürftigen maßgeschneiderte Lösungen. Die Pflegestufe 3 ist nun Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 3?

Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von der Pflegekasse als Pflegebedürftiger anerkannt zu werden. Das war damals zu Zeiten der Pflegestufen so und gestaltet sich auch mit Blick auf die Pflegegrade nicht anders. Damit Sie im Bedarfsfall von Dienstleistungen, finanziellen Hilfen oder Pflegehilfsmitteln profitieren, muss zunächst ein Pflegegrad vergeben werden. Mithilfe eines Pflegegutachtens wird ermittelt, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen. Im ersten Schritt müssen Sie jedoch einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das machen Sie ganz einfach mit einem formlosen Schreiben oder rufen direkt dort an. Die Mitarbeiter der Pflegekasse werden sich dann bei Ihnen melden. In einem weiteren Schritt erfolgen dann das Gutachten und die Einteilung in einen Pflegegrad.

Voraussetzungen/Informationen für Pflegegrad 4 oder 5 (früher Pflegestufe 3):

  • Eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt bei Ihnen vor.
  • Beim Pflegegutachten müssen Sie einen Punktwert zwischen 70 und unter 90 Punkte für Pflegegrad 4 oder zwischen 90 und 100 Punkten für Pflegegrad 5 erreichen.
  • Sie haben in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt.
  • Erst ab Tag der Antragstellung werden Ihnen die Leistungen zugesprochen.

Pflegestufe 3 – Punkte Tabelle

Seit dem Jahr 2017 existieren keine Pflegestufen mehr. Mithilfe von Pflegegraden wird nun der Pflegebedarf abgebildet. Damit das gelingt, kommt ein spezielles Bewertungssystem (NBA) zum Einsatz. Ein Gutachter wendet dieses System während seines Besuchs bei Ihnen zu Hause an. Das sieht so aus, dass unterschiedliche Lebensbereiche angesehen werden. Hier steht immer die Frage im Raum, wie selbstständig Sie in dem jeweiligen Lebensbereich sind. Der Pflegegutachter teilt in Abhängigkeit Ihrer Selbstständigkeit jedem Lebensbereich einen Punktwert zu. Bei einem Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 erreichen Sie einen hohen Punktwert bis zu 100 Punkten.

Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie die Gewichtung in den Lebensbereichen aussieht.

Modul mit Lebensbereichen Was wird geprüft? Bewertung der Selbstständigkeit Gewichtung
1 Mobilität Prüfung der Motorik z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognitive Fähigkeiten Prüfung von Fertigkeiten z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen 15 %
3 Verhaltensweisen Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen aggressive Äußerungen, Abwehrhaltungen, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen 15 % (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4 Selbstversorgung Prüfung des Grades der Selbstständigkeit bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken 40 %
5 Umgang mit Maßnahmen Prüfung des Grades der selbstständigen Umsetzung von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens Prüfung der Selbstständigkeit im Alltag Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen 15 %

Pflegestufe 3 – Beantragung

Gut zu wissen!

Nach der Pflegesystem-Umstellung entspricht die Pflegestufe 3 nun dem Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, je nachdem, wie stark Ihre Beeinträchtigung ist. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, wird Ihr Pflegebedarf mit den Pflegegraden nicht nur besser abgebildet, sondern Sie können auch von einer größeren Auswahl an Leistungen profitieren.

Wie / Wo kann man Pflegestufe 3 beantragen?

Pflegestufen gibt es nicht mehr, dafür hat die Umstellung im Pflegesystem gesorgt. Stattdessen können Sie einen Pflegegrad beantragen, was recht unkompliziert gelingt. Zunächst kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse mit einem formlosen Schreiben oder per Telefon. Im Anschluss wird mit Ihnen ein Gutachtertermin vereinbart, um feststellen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllen. Erst dann können Sie auf Leistungen seitens der Pflegeversicherung zurückgreifen.

Pflegestufe 3 beantragen – Tipps

Die Pflegekasse ist mit der Aufgabe betraut, Pflegegrad-Anträge zu bearbeiten und zu bewilligen. Auch wenn es sich dabei um ein Routineverfahren handelt, können Sie der Pflegekasse bei der Bearbeitung helfen. Zum Beispiel damit, dass Sie der Pflegekasse alle nötigen Informationen schnell zur Verfügung stellen. Der Weg zu einem Pflegegrad ist stets gleich. Zunächst kontaktieren Sie die Pflegekasse und machen deutlich, dass Sie einen Pflegegrad zugeteilt bekommen möchten. Dann wird sich zeitnah ein Mitarbeiter bei Ihnen melden, um Ihnen Informationen zu geben und einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Der Gutachter hat die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen zu überprüfen. Dafür zieht er ein Bewertungssystem heran, das mit Punkten funktioniert. Stehen die Punkte fest, übermittelt er das Ergebnis an die Pflegekasse. Daraufhin wird entschieden, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Sie sind vor dem Gutachtertermin nervös? Keine Sorge, so geht es den meisten Menschen. Mit folgenden Tipps bereiten Sie sich gut auf den Termin vor.

Tipp 1: Machen Sie sich bewusst, dass der Gutachter Ihnen keine Leistungen aberkennen will. Ganz im Gegenteil: Durch eine objektive Betrachtung Ihrer Pflegesituation können Sie zukünftig von vielen Unterstützungen profitieren.

Tipp 2: Sorgen Sie an dem betreffenden Tag dafür, dass alle notwendigen Informationen bereit liegen. Dazu zählen Ultraschallbilder, Pflegedokumentationen und Arztbriefe.

Tipp 3: Oft hilft es, eine vertraute Person hinzu zu bitten. Sie kann Nervosität lindern und womöglich wertvolle Informationen bereitstellen.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung der Pflegestufe?

Wenn sich Ihre Pflegesituation ändert, ist es nötig, die Leistungen daran anzupassen. Auf diese Weise erhalten Sie die Unterstützung, die Sie im Alltag benötigen. Für eine Überprüfung Ihrer Situation wenden Sie sich erneut vertrauensvoll an die Pflegekasse. Die dort beschäftigten Mitarbeiter werden eine Überprüfung in die Gänge leiten und gegebenenfalls den Pflegegrad anpassen.

Pflegestufe 3 – Muster Anträge

Kommunikation ist alles. Möchten Sie mit der Pflegekasse in Kontakt treten, ist es wichtig, Ihr Anliegen möglichst präzise zu formulieren. Unsere Musteranträge helfen Ihnen dabei. Geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und senden Sie das Dokument ab.

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FAQ - Häufige Fragen zur Pflegestufe 3