Ist eine Erhöhung des Pflegegeldes in Sicht?
Ja! Zum Jahreswechsel 2025 wurden sowohl die Pflegesachleistungen, als auch das Pflegegeld um 4,5 % erhöht. Schon Anfang 2024 waren die Beträge mit der Pflegereform um 5 % angehoben worden. Alle aktuellen Werte können Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden entnehmen.
Das Thema Pflege ist sehr facettenreich und befindet sich stetig im Wandel. Pflege kann zu Hause oder in speziellen Einrichtungen stattfinden. In dem Zusammenhang gibt es verschiedene Leistungsarten, bei denen Gelder fließen oder Sachmittel übernommen werden. Was Gegenstand der Pflege ist und wie diese bezahlt wird, ist gesetzlich geregelt. Wir fassen das komplexe Thema Pflege zusammen und verraten Ihnen, welche Tipps sich für den Pflegealltag besonders bewähren.
Pflege Definition – Was bedeutet Pflege
Die Anzahl der Menschen, die auf pflegerische Maßnahmen angewiesen ist, steigt seit Jahrzehnten. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass im Dezember 2021 insgesamt 4,17 Millionen Personen hierzulande pflegebedürftig waren.
Was versteht man unter pflegen?
Unter dem Begriff „pflegen“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, eine Person mit Blick auf die physischen, psychischen oder sozialen Funktionen zu unterstützen. Ziel ist es, Fähigkeiten zu erhalten, wiederherzustellen oder eine Anpassung im Alltag zu erreichen. Die Pflege kann von Angehörigen oder speziellen Einrichtungen übernommen werden. Dabei lassen sich verschiedene Leistungen und Pflegeformen separieren. Die Pflege ist im Pflegerecht geregelt. Hier werden Ansprüche, Voraussetzungen und Leistungsumfang beschrieben. Durch eine laufende Erweiterung wird das Pflegerecht stetig angepasst.
Pflege – Bedeutung & Wandel
Das Thema Pflege rückt immer mehr in den Vordergrund. Das liegt zum einen daran, dass die Gesellschaft immer älter wird. Zudem ist das Pflegebewusstsein gestiegen und staatliche Reformen im Bereich Pflegerecht haben die Inanspruchnahme von Leistungen vereinfacht. Ein Blick auf die Pflegestatistik zeigt, dass im Jahr 1995 knapp über 1 Millionen Menschen auf pflegerische Maßnahmen angewiesen waren, im Jahr 2019 waren es hingegen 4,13 Millionen.
Pflege – Versorgungsformen & Pflege Arten
Dank einer guten Pflegestruktur in Deutschland ist es möglich, die Pflege an vielen Orten stattfinden zu lassen. Das häusliche Umfeld, die Altenpflege, Hospize oder Senioren-Wohngemeinschaften sind nur wenige Beispiele. Nicht nur wo, sondern auch wie pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden, ist ganz unterschiedlich. Hier kommen Kurzzeitpflege, Grundpflege, Verhinderungspflege und Co. ins Spiel. Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Versorgungsformen und Pflegearten.
- Welche Unterbringung- und Versorgungsformen gibt es in der Altenpflege?
- Was für Pflege Arten gibt es?
Welche Unterbringung- und Versorgungsformen gibt es in der Altenpflege?
Der Pflegegrad und die Möglichkeiten im häuslichen Umfeld nehmen einen wesentlichen Einfluss darauf, wie Personen im Alter gepflegt werden. Folgende Tabelle zeigt die Varianten auf.
Unterbringung/Beratung
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Pflege- bzw. Beratungsmaßnahmen werden erbracht durch:
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Ist geeignet für:
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---|---|---|
Häusliches Umfeld | Angehörige bzw. ambulante Pflegedienste (professionelle Pflegekräfte) | Personen, die einen überschaubaren Pflegebedarf haben oder solche, die auf tatkräftige Unterstützung im häuslichen Umfeld vertrauen können. |
Stationär bzw. teilstationär | Professionelle Pflegekräfte | Personen mit einem mittleren oder ausgeprägten Pflegebedarf, der zu Hause nicht erfüllt werden kann. |
Betreutes Wohnen | Je nach Konzept, professionelle Pflegekräfte oder Bewohner. | Personen, die ein gewisses Maß an Selbstständigkeit besitzen und gerne mit anderen Menschen zusammenwohnen möchten. |
Pflegestützpunkte | Berater bzw. Pflegeberater der Pflegekassen | Personen, die Informationen rund um die Pflege oder Unterstützung bei der Koordination benötigen. |
Häusliche und ambulante Pflege
Viele Menschen, die einen Pflegebedarf haben, möchten im häuslichen Umfeld verbleiben. Die vertraute Umgebung bietet ein Gefühl von Sicherheit und den gewohnten Komfort. Das Pflegerecht unterstützt die ambulante Pflege und somit den Wunsch der Pflegebedürftigen. Eine häusliche Pflege wird durch ein Maßnahmenpaket unterstützt, mit dem Gelder und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Unterbringungsmöglichkeiten mit Blick auf die häusliche und ambulante Pflege gibt es:
- Pflege zu Hause
- Mehrgenerationenhaus
- Senioren-Wohngemeinschaft
Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist hierzulande äußerst beliebt. Der Vorteil dabei ist, dass Pflegebedürftige bei der ambulanten Pflege in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können. Allerdings ist es für Personen mit einem erheblichen Pflegegrad in der Regel notwendig, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte sich tatkräftig im Alltag für sie einsetzen. Eine häusliche Pflege wird vom Gesetzgeber mithilfe von unterschiedlichen Leistungen unterstützt. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Co.
Mehrgenerationenhaus
Die häusliche Pflege kann auch in einem Mehrgenerationenhaus umgesetzt werden. Hier gibt es allerdings die Voraussetzung, dass entweder der Pflegebedarf mithilfe von einem ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann oder sich Angehörige aktiv für die Pflege einsetzen. Dabei helfen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und andere Angebote. Diese Form der ambulanten Pflege ist in vielen Haushalten jedoch nicht möglich. Sei es durch mangelnden Platz oder durch eine starke berufliche Einbindung der übrigen Bewohner. Wesentliche Vorteile in einem Mehrgenerationenhaus sind die soziale Einbindung des Pflegebedürftigen und kurze Wege.
Senioren-Wohngemeinschaft
Im Alter nicht alleine sein und trotzdem von der häuslichen Pflege profitieren? Das geht mit Senioren-Wohngemeinschaften. Hier setzen sich die Mitglieder engagiert füreinander ein. Eine Voraussetzung dabei ist, dass die Bewohner über ein gewisses Maß an Selbstständigkeit verfügen, denn nur so klappt die ambulante Pflege.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege setzt sich stundenweise für pflegebedürftige Menschen ein. Die andere Zeit verbringt der Patient im häuslichen Umfeld. Stationäre Pflegeeinrichtungen oder Tagesstätten ermöglichen die teilstationäre Pflege, die sowohl tagsüber als auch nachts umgesetzt werden kann. Das hat den Vorteil, dass Angehörige zeitweise Entlastung erfahren. Einen Anspruch auf eine teilstationäre Unterbringung haben Pflegebedürftige mit Grad 2-5. In diesen Fällen beteiligt sich die Pflegekasse an den entstehenden Kosten.
Stationäre Pflege
Bei der stationären Pflege kümmern sich professionelle Pflegekräfte um die anfallenden Pflegetätigkeiten. Auch hier gibt es verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern möchten.
- Altenheime und Seniorenheime
- Pflegeheime
- Seniorenstifte und Seniorenresidenzen
- Hospize
- Betreutes Wohnen
Altenheime und Seniorenheime
Altenheime und Seniorenheime sind für Personen gedacht, die Unterstützung im Alltag benötigen. Eine Unterbringung macht dann Sinn, wenn im häuslichen Umfeld niemand die Pflege unterstützen kann oder wenn ein Ansprechpartner rund um die Uhr empfehlenswert ist. Insbesondere Menschen, die zu Hause nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen können, durch eine nicht behindertengerechte Wohnumgebung eingeschränkt oder demenziell erkrankt sind, finden im Altenheim oder Seniorenheim ein neues Zuhause. Eine Pflegebedürftigkeit stellt übrigens keine Voraussetzung dar, um in ein Altenheim einziehen zu können.
Pflegeheime
Das Pflegeheim stellt eine vollstationäre Unterbringungsart für Menschen dar, die pflegebedürftig sind. Das Heimpersonal ermöglicht eine Betreuung, Versorgung und Pflege. Es gibt viele Gründe, in ein Pflegeheim einzuziehen. So zum Beispiel eine nicht barrierefreie Wohnung, ein Mangel an Pflegepersonen, eine ausgeprägte Pflegebedürftigkeit oder eine demenzielle Erkrankung. Pflegeheime zählen zu den Einrichtungen, die der Altenhilfe zugeordnet werden. Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad an den Kosten der Unterbringung.
Seniorenstifte und Seniorenresidenzen
Seniorenstifte und Seniorenresidenzen bieten einen gehobenen Standard, wenn es um die Versorgung im Alter geht. Eine luxuriöse Ausstattung und reichhaltige Angebote werden von Personen mit höheren Ansprüchen bevorzugt. Aus diesem Grund ziehen sie gerne in einen Seniorenstift oder eine Seniorenresidenz ein. Der Komfort und die zusätzlichen Annehmlichkeiten haben allerdings ihren Preis. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Anteil der Kosten. Der Rest muss in Form eines Eigenanteils aus dem eigenen Portmonee bezahlt werden.
Hospize
Hospize sind ähnlich organisiert wie Pflegeheime. Das Besondere hierbei ist, dass sie kleiner und familiärer gestaltet sind, was von den Bewohnern als echter Mehrwert wahrgenommen wird. Die Einrichtungen richten sich ausschließlich an Personen, die eine Sterbebegleitung benötigen. Demnach ist eine Voraussetzung für den Einzug eine Erkrankung, bei der keine Aussicht auf Heilung besteht. In der letzten Lebensphase begleitet ein professionelles Team den Sterbenden auf besonders einfühlsame und individuelle Weise. Da auch jüngere Menschen eine Sterbebegleitung benötigen können, setzt sich neben der Pflegeversicherung auch die gesetzliche Krankenversicherung für die Kostenübernahme ein.
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist vor allem bei älteren Menschen sehr beliebt. Der Vorteil ist, dass sie eine eigene Wohnung beziehen und trotzdem nicht auf einen umfangreichen Service verzichten müssen. Ausgewählte Einrichtungen sind an Einrichtungen der Altenpflege gekoppelt. Das hat den Vorteil, dass professionelle Pflegekräfte aushelfen können, falls es nötig wird. Bei Einrichtungen, die nicht auf dem Gelände von Pflegeheimen und Co. stehen, kann jedoch ein erneuter Umzug nötig sein, wenn Bewohner durch die vorliegende Pflegebedürftigkeit nicht mehr dort verbleiben können. Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Achtung: Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist rechtlich nicht geschützt, das kann unterschiedliche Qualitätsstandards hervorrufen.
Pflegestützpunkte
Kranken- und Pflegekassen setzen sich dafür ein, dass Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Sie dienen dazu, Pflegebedürftigen und Angehörigen Fragen zu beantworten, Hilfestellung zu geben und Informationen weiterzugeben. Hier finden Hilfesuchende Antragsformulare und Unterstützung bei der Koordinierung, zum Beispiel, wenn eine barrierefreie Wohnung geschaffen werden soll. Kosten entstehen bei der Beratung in einem Pflegestützpunkt nicht.
Was für Pflege Arten gibt es?
Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Pflegearten, wenn es um das Thema Pflege geht. Was sich zunächst komplex anhört, stellt sicher, dass der Pflegebedürftige rund um die Uhr die Unterstützung erhält, die er benötigt. Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne die unterschiedlichen Pflegearten vorstellen.
- Grundpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Behandlungspflege
Grundpflege
Die Grundpflege bezeichnet Pflegeleistungen, die sich in der Regel wiederholen und wichtige Bereiche abdecken. Dazu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und andere Leistungen, die im Rahmen der Pflege erbracht werden. Die Grundpflege eignet sich vor allem für Menschen, die stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Da hier normalerweise ein ausgeprägter Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den entstehenden Kosten, wenn die Pflege ambulant oder stationär erbracht wird.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege findet im stationären Umfeld für eine begrenzte Zeit statt. Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung wie ein Pflegeheim erbringt dann die notwendigen pflegerischen Maßnahmen. Die Kurzzeitpflege kann unter anderem als Überbrückungsmöglichkeit genutzt werden oder kommt für Personen in Betracht, die nach Krankenhausaufenthalten einer befristeten Pflege bedürfen. Um die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Form der Ersatzpflege. Sind Angehörige verhindert, können sie sich durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen. Dafür kommen professionelle Pflegekräfte ebenso wie Bekannte in Betracht. Die Pflegekasse bezuschusst die Verhinderungspflege und ermöglicht pflegenden Angehörigen so sich vom anstrengenden Pflegealltag zeitweise zu erholen. Bis zu 6 Wochen können im Rahmen der Verhinderungspflege beantragt werden.
Tagespflege
Bei der Tagespflege befinden sich Pflegebedürftige stundenweise in einer speziellen Einrichtung. Dort werden sie betreut und erhalten pflegerische Maßnahmen. Die Tagespflege eignet sich für Personen, die zu Hause nicht den benötigten Pflegeumfang erhalten können. Grundsätzlich ist es so, dass die Patienten für die Nachtruhe in ihr häusliches Umfeld zurückkehren. Personen, die in einen Pflegegrad eingeteilt werden, erhalten monatlich eine finanzielle Unterstützung. Davon können auch Aufwendungen für die Tagespflege bezahlt werden.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege, auch als medizinische Behandlungspflege bezeichnet, wird vom Arzt verordnet. Die Leistungen werden im Anschluss von Altenpflegekräften, Gesundheitspflegekräften, Kinderkrankenpflegekräften oder Krankenpflegekräften erbracht. Auf diese Weise können zum Beispiel chronische Wunden im stationären oder häuslichen Umfeld versorgt werden. Blutzuckermessungen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Auch wenn häufig strittig ist, ob die Pflegekasse oder Krankenkasse aufkommt, fällt die medizinische Behandlungspflege in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse.
24-Stunden Pflege
Eine 24-Stunden Pflege stellt pflegerische Maßnahmen und Unterstützung rund um die Uhr im Alltag bereit. Besonders häufig wird sie mit einer ausländischen Pflegekraft in Anspruch genommen. Es gibt jedoch auch ähnliche Modelle in Seniorenstiften. Kennzeichnend ist hier, dass nicht nur die Grundpflege sichergestellt ist, sondern auch die Übernahme von hauswirtschaftlichen oder aktivierenden Tätigkeiten. Auch die Fahrt zum Arztbesuch kann mit Begleitung der Pflegekraft erfolgen. Für die Finanzierung kann Budget aufgewendet werden, das von der Pflegekasse zur Seite gestellt wird. Bevor Sie eine Pflegekraft engagieren, sollten Sie sich zunächst mit den Voraussetzungen, die auch eine Rolle bei der Kostenübernahme spielen, vertraut machen.
Langzeitpflege
Langzeitpflege beziehen pflegebedürftige Menschen, die eine dauerhafte pflegerische Betreuung benötigen. Sie findet meist in einer stationären Einrichtung statt und richtet sich vor allem an schwer beinträchtigte Personen mit einem Pflegegrad 4 oder 5.
Palliativpflege
Die Palliativpflege setzt sich dafür ein, das Wohlbefinden im letzten Lebensabschnitt zu erhalten oder zu stärken. Sie ist nicht zweckgebunden und kann somit sowohl zu Hause als auch in Einrichtungen wie Hospizen in Anspruch genommen werden. Bei der Palliativpflege werden verschiedene Dimensionen berücksichtigt. Dazu zählen die körperliche, psychische, soziale und spirituelle Dimension. Bei der Palliativversorgung werden die Kosten durch die Krankenversicherung und Pflegekasse übernommen, je nachdem, welche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich.
Mehr zur gratis Sanubi PflegeboxPflege – Leistungen
Damit die Pflege im häuslichen und stationären Umfeld klappt, müssen verschiedene Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Pflegekasse beteiligt sich mit Sachmitteln und finanziellen Zuschüssen bzw. Kostenübernahmen. In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick darüber, wie die Pflege erfolgversprechend umgesetzt wird.
- Was versteht man unter Pflegeleistungen?
- Leistungen in der Pflege im Überblick
Was versteht man unter Pflegeleistungen?
Wenn Sie pflegebedürftig werden, ändern sich Ihre individuellen Bedürfnisse. Um eine gute Pflege sicherzustellen, müssen diese Veränderungen berücksichtigt werden. Dafür lassen sich Ressourcen wie Zeit, Geld und Sachmittel aufwenden. Der Gesetzgeber unterstützt die Versorgung Pflegebedürftiger im häuslichen und stationären Umfeld mit Pflegeleistungen.
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Entlastungsleistungen
- Kombinationsleistungen
- Pflegeunterstützungsgeld
- Grundsicherung im Alter
- Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Leistungen in der Pflege im Überblick
Finanzielle Unterstützungen, Sachmittel und professionelle Pflegekräfte stehen Ihnen dank der Pflegekasse zur Verfügung. Von wie vielen Maßnahmen Sie profitieren können, hängt maßgeblich davon ab, welchen Pflegegrad Sie besitzen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen ausgezahlt, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Die Höhe ist gestaffelt und hängt von dem vorliegenden Pflegegrad ab. Selbst wenn Sie eine ausgeprägte Einschränkung der Selbstständigkeit haben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Die finanzielle Unterstützung wird direkt vonseiten der Pflegekasse an Sie überwiesen. Sie entscheiden darüber, was mit dem Pflegegeld passiert. In der Regel wird es dafür eingesetzt, um Pflegeleistungen, die Angehörige im privaten Umfeld erbringen, zu wertschätzen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind anders als vermutet keine Gegenstände oder Sachmittel. Vielmehr handelt es sich um die häusliche Pflege, die mithilfe von professionellen Pflegekräften umgesetzt wird. Die Höhe der Pflegesachleistung ist von dem Pflegegrad abhängig. Wenn Sie Pflegegrad 2 oder mehr besitzen, haben Sie die Möglichkeit, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog leisten einen entscheidenden Beitrag im täglichen Pflegealltag. Sie fördern die Selbstständigkeit und erleichtern pflegerische Tätigkeiten. Grundsätzlich wird zwischen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, unterschieden. Letztere stellen etwa ein Pflegebett dar und fallen unter technische Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Flächendesinfektionsmittel, medizinische Masken oder Einmalhandschuhe. Wussten Sie, dass Sie monatlich einen Anspruch auf 42 Euro (Neuer Stand 2025) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben? In Zeiten der Corona Pandemie wurde dieser Betrag sogar vorübergehend auf 60 Euro aufgestockt. Ab 01.01.2022 galt jedoch wieder die Pauschale von damals 40 Euro.
Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag ist eine sinnvolle Erweiterung der Pflegeleistungen. Er beträgt 131 Euro (Neuer Stand 2025) monatlich und wird bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung gestellt. Der Entlastungsbetrag hat das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Diese Unterstützung muss allerdings zweckgebunden eingesetzt werden. So kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um Beschäftigungsangebote, Tagesbetreuung in Gruppen oder haushaltsnahe Dienstleistungen zu bezahlen.
Kombinationsleistungen
Nicht immer ist es möglich, dass eine Person zu Hause die Pflege alleine übernimmt. In diesem Fall können Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei ist es so, dass ein Teil der häuslichen Pflege weiterhin von den Angehörigen übernommen wird. Zusätzlich können professionelle Pflegekräfte im Rahmen der ambulanten Pflege eingespannt werden. Das schafft Entlastung und stellt eine gute Pflege sicher. Die Kombinationspflege muss beantragt werden. Wie viel finanzielle Mittel für die Kombination zur Verfügung stehen, hängt auch hier vom Pflegegrad ab.
Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld ist für Krisensituationen gedacht. Schließlich kann es passieren, dass Ihr Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich im Akutfall um vieles kümmern müssen. Das Pflegezeitgesetz sieht vor, dass Sie dafür zehn Tage Zeit haben. Um große finanzielle Einbußen zu verhindern, können Sie, sofern Sie angestellt sind, Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Wichtig!
Das coronabedingte Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 20 Arbeitstage abdeckte, gab es bis Ende März 2022.
Grundsicherung im Alter
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie im Alter womöglich nicht genügend Ressourcen haben, um sich selbst zu versorgen. Womöglich sind Sie erwerbsgemindert oder haben schlichtweg nicht genügend finanzielle Möglichkeiten. Hier greift der Gesetzgeber Ihnen mit der Grundsicherung im Alter unter die Arme. Verschiedene Regelbedarfsstufen geben an, mit welchem Betrag Sie monatlich rechnen können, wobei die höchste finanzielle Unterstützung 563 Euro (Stand 2024) vorsieht.
Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
Pflegebedürftige, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, haben einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag, der 224 Euro (Neuer Stand 2025) beträgt. Damit Sie den Zuschlag erhalten, müssen Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, die zum Beispiel die Pflegebedürftigkeit anderer Bewohner betreffen. Der Wohngruppenzuschlag kann eigenverantwortlich eingesetzt werden, um die Organisation des gemeinschaftlichen Wohnens zu unterstützen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen soll es gelingen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu vereinfachen oder die Selbstständigkeit zu stärken. Voraussetzung für die Beantragung ist das Vorliegen eines Pflegegrads. Für die Anpassungsmaßnahmen kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro (Neuer Stand 2025) bewilligen. Beispiele für entsprechende Anpassungsmaßnahmen ist der Einbau eines Treppenlifts und die Verbreiterung von Türen.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich.
Mehr zur gratis Sanubi PflegeboxPflege – Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen sorgen dafür, dass Sie bedarfsgerecht im Pflegefall versorgt werden. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Bewilligung von Leistungen dar. In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, was das Pflegerecht ist und wie ein Pflegefall definiert wird.
- Was ist das Pflegerecht?
- Was ist ein Pflegefall?
- Was sind Pflegegrade?
Was ist das Pflegerecht?
Das Pflegerecht ist die gesetzliche Grundlage, um die häusliche und stationäre Pflege zu ermöglichen. Das Besondere ist, dass das Pflegerecht fortlaufend weiterentwickelt wird. Dadurch können weitere Leistungen, Versorgungsformen und Pflegearten geschaffen werden. Das ist besonders wichtig mit Blick auf die Pflege, die sich stets im Wandel befindet.
Das Pflegerecht regelt Folgendes:
- Voraussetzung Pflegefall
- Einstufung in Pflegegrade
- verschiedene Formen und Leistungen, abhängig von Einstufung
Was ist ein Pflegefall?
Ein Pflegefall bedeutet, dass eine Person auf pflegerische Maßnahmen angewiesen ist, um seinen Alltag zu bewältigen. Wie stark die Abhängigkeit vom äußeren Umfeld ist, hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Es gibt verschiedene Erkrankungen oder Unfälle, die bei Ihnen zu einem Pflegefall führen können. Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose können die Selbstständigkeit langsam herabsetzen. Autounfälle oder Schlaganfälle können ganz plötzlich in einem Pflegefall münden.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade wurden geschaffen, um die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen abschätzen zu können. Das wiederum ist wichtig, um den Leistungsbedarf zu beurteilen. Die Pflegegrade haben die zuvor bestehenden Pflegestufen abgelöst. Nun kann der Hilfebedarf noch transparenter dargestellt werden. Um einen Pflegegrad zu erhalten, wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt.
Lesen Sie mehr in unseren Ratgebern
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Wie berechnet sich der Pflegegrad – Infografik
Wie erfolgt die Einteilung in einen Pflegegrad und welche Kriterien sind dafür entscheidend.
Download als PDF (2428 KB)Beratung & Tipps in der Pflege
Vor allem zu Anfang ist Beratung sehr wichtig. Auch Tipps für den Alltag können die Pflege bereichern. Wir zeigen Ihnen, wie die Pflege von Beratungsangeboten und hilfreichen Tipps profitieren kann.
Pflegeberatung
Die Pflegeberatung ist ein hilfreiches Instrument, um die eigenen Möglichkeiten im Fall einer Pflegebedürftigkeit auszuloten. Hier können Fragen gestellt werden. Zudem lassen sich Leistungsangebote, die Ihnen zustehen, transparent darlegen. Leider wissen nur wenige Menschen, dass sie eine Pflegeberatung kostenlos in Anspruch nehmen können. Sie wird an Pflegestützpunkten, online oder privat angeboten. Onlineangebote oder private Beratungen müssen nicht selten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch gibt einen guten Überblick darüber, welche pflegerischen Maßnahmen bei Ihnen notwendig und sinnvoll sind. Dadurch erhalten nicht nur Pflegekräfte wichtige Informationen, sondern auch Ärzte bekommen einen guten Einblick in Ihren Alltag. Bevor eine Pflegebegutachtung stattfindet, ist es empfehlenswert, ein Pflegetagebuch zu führen. Auf diese Weise kann der individuelle Hilfebedarf besser beurteilt werden. Das kann sich auch auf die Ihnen zukünftig zur Verfügung stehenden Leistungen auswirken.
Pflegefall-Checkliste
Plötzlich tritt der Pflegefall ein. Vielleicht haben Sie aber auch schon länger geahnt, dass Sie zukünftig auf fremde Hilfe angewiesen sind. In jedem Fall eignet sich dann eine Pflegefall-Checkliste. Sie gibt einen strukturierten Überblick darüber, welche Schritte nun wichtig sind. Wir skizzieren Ihnen die wichtigsten Abläufe.
1) Vorbereitungsphase
- Beantragung und Feststellung des Anspruchs (Pflegegrad beantragen)
- Auswahl der Pflege Art / Versorgungs- bzw. Unterbringungsform
- Pflegeplatz/-dienst finden
- Kostenübernahme klären
2) Während der Pflege
- Regelmäßige Bestellung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bei häuslicher Pflege).
- Kontinuierlicher Austausch mit dem Pflegedienst bzw. Pflegeheim.
- Enger Austausch mit dem behandelnden Arzt, auch bezüglich notwendiger Pflegehilfsmittel.
- Bei Bedarf Überprüfung des Pflegebedarfs (Anpassung Pflegegrad).
- Wird ausschließlich Pflegegeld bezogen, muss die Pflegeberatung nach § 37.3 von Pflegebedürftigen verpflichtend wahrgenommen werden. Hierfür gibt es je nach Pflegegrad feste Intervalle.