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Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
Was steht mir zu, wenn ich mein Kind pflege? Diese Frage beschäftigt viele Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind. Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung springt auch bei Kindern ein. Sie beteiligt sich an den Kosten für verschiedene Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern können. Doch wie sehen die Leistungen für ein behindertes Kind konkret aus und wie ermittelt die Pflegekasse den Grad der Einschränkung? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie heute eine Antwort. Außerdem erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel für Kinder die häusliche Pflege unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder haben genauso wie Erwachsene Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme seitens der Pflegekasse ist ein vorliegender Pflegegrad.
- Die gesetzlichen Vertreter können Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen, ein ärztliches Rezept ist nicht notwendig.
- Innerhalb von drei Wochen fällt die Pflegekasse in der Regel eine Entscheidung über den Pflegehilfsmittelantrag.
- Bei Kindern gibt es keine Zuzahlung, technische Pflegehilfsmittel erhalten sie meist als Leihgabe.
Was sind Pflegehilfsmittel für Kinder?
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Sachmittel oder Geräte, die in der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen. Sie haben das Ziel, die kindliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit von betroffenen Kindern zu fördern. Genauso wie für Erwachsene gibt es auch für Kinder eine große Anzahl an Pflegehilfsmitteln, mit denen Pflegepersonen individuell auf die bestehenden Einschränkungen eingehen können.
Unterschied Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel
Die Begriffe Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel ähneln sich stark, dennoch gibt es hier große Unterschiede. Pflegehilfsmittel vereinfachen die häusliche Pflege. Hier unterscheidet die Pflegekasse zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Notrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Flächendesinfektionsmitteln oder saugenden Bettschutzeinlagen. Für die Kostenübernahme ist die Pflegekasse verantwortlich.
Anders ist es bei Hilfsmitteln – die Krankenkasse beteiligt sich hier an den Kosten, wenn die Produkte eine Behinderung ausgleichen. Beispiele für Hilfsmittel sind Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle.2 Ein klassisches Hilfsmittel für sehbehinderte Kinder ist eine Brille.
Was gibt es für Hilfsmittel in der Pflege für Kinder?
Kaum eine Pflegesituation gleicht der anderen. Um möglichst individuell auf Kinder mit Behinderung eingehen zu können, gibt es verschiedene Hilfsmittel. So eignen sich manche Hilfsmittel für Kinder mit Hemiparese (Halbseitenlähmung), andere für vollständig immobile Patienten.
Folgende Hilfsmittel gibt es für behinderte Kinder:
- Duschstühle für Kinder und Jugendliche
- Gehwagen für Kinder
- Urinableiter für Kinder
- Dusch-/Toilettenrollstühle für Kinder
- Rollstühle für Kinder (Elektro, manuell)
- Funktionelle Lagerungssysteme für Kinder
- Blutdruckmessgeräte für Kinder und Jugendliche
- Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen bei Kindern
- Kinder-Sitzsysteme
- Stomabeutel für Säuglinge und Kinder
- Rollbretter für Kinder
Gut zu wissen!
Diese Hilfsmittel fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse, die damit auch für die Kostenübernahme zuständig ist. Allerdings gibt es Produkte, bei denen die Abgrenzung nicht ganz so einfach gelingt. Bei den doppelfunktionalen Hilfsmitteln beteiligt sich deshalb sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse mit einem bestimmten Prozentsatz an den Anschaffungskosten. Das gilt beispielsweise für folgende Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis: 04 „Badehilfen“, 20 „Lagerungshilfen“, 22 „Mobilitätshilfen“ und 50 „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“. Wenn Sie unsicher sind, wer für die Kostenübernahme zuständig ist, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, hier ist auch die Pflegekasse angesiedelt.
Pflegehilfsmittel für Kinder: Liste
- Pflegebetten für Kinder
- Spezielle Pflegebetttische
- Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- Produkte zur Hygiene im Bett (Bettpfannen, Urinflaschen)
- Notrufsysteme
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Kinder wie Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Kinder:
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmalhandschuhe
- Mundschutzmasken
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
Gut zu wissen!
Sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt. Vom März 2021 bis Februar 2022 hat der Spitzenverband in einer aufwendigen Aktion das Verzeichnis aktualisiert. Nun können Versicherte theoretisch auf über 37.000 Produkte zurückgreifen. Somit ist auch der Pflegehilfsmittelkatalog 2024 deutlich umfangreicher.
Ein bunter Mix an Pflegehilfsmitteln ist bei der Pflege von Kindern oft empfehlenswert
Die häusliche Pflege kann eine große Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um die Bewältigung des Pflegealltags und die Versorgung von pflegebedürftigen Personen geht. Pflegehilfsmittel können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten. In der folgenden Liste werden verschiedene Pflegehilfsmittel aufgeführt, die speziell für den Verbrauch bestimmt sind, sowie technische Pflegehilfsmittel, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind. Zusätzlich wird erläutert, warum eine Kombination aus beiden Arten von Pflegehilfsmitteln in der häuslichen Pflege sinnvoll sein kann.
1. Mundschutzmasken
Einsatzgebiet: Infektionsprävention
Vorteile: Schutz vor Übertragung von Krankheiten
Geeignet als Kombination mit: Mundschutzmasken in Kombination mit anderen Pflegehilfsmitteln wie Einweghandschuhe oder Schutzbrillen können ein höheren Schutz gegenüber Infektionen gewährleisten.
2. Pflegebett
Einsatzgebiet: Schlafen und Ruhen
Vorteile: Entlastung des Pflegepersonals, verbesserte Liegeposition, Vermeidung von Druckstellen
Geeignet als Kombination mit: Pflegebett in Kombination mit anderen technischen Pflegehilfsmitteln wie Notrufsysteme oder Bettgittern kann die Sicherheit des Kindes erhöht werden. Auch die Kombination mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Bettschutzeinlagen kann sinnvoll sein, um das Bett sauber und hygienisch zu halten.
3. Notrufsysteme
Einsatzgebiet: Sicherheit
Vorteile: Erhöhung der Sicherheit und schnelle Hilfe bei Notfällen
Geeignet als Kombination mit: Das Notrufsystem kann in Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl verwendet werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen und dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit zu geben.
4. Produkte zur Hygiene im Bett
Einsatzgebiet: Hygiene
Vorteile: Verbesserung der Hygiene im Bett
Geeignet als Kombination mit: Produkte zur Hygiene im Bett wie Urinflaschen in Kombination mit anderen Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen oder Pflegebetten können das Bett sauber und hygienisch gehalten.
5. Waschsysteme
Einsatzgebiet: Körperpflege
Vorteile: Unterstützung bei der Körperpflege, Schonung des Pflegebedürftigen
Geeignet als Kombination mit: Ein Waschsystem in Kombination mit anderen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett oder Lagerungsrollen kann die Pflege des Kindes effektiver gestaltet werden.
6. Lagerungsrollen
Einsatzgebiet: Lagerung
Vorteile: Verbesserung der Körperhaltung, Vermeidung von Fehlbelastungen
Geeignet als Kombination mit: Lagerungsrollen in Kombination mit anderen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett oder Bettgittern können die Sicherheit des Kindes erhöhen. Auch die Kombination mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Bettschutzeinlagen kann sinnvoll sein, um das Bett sauber und hygienisch zu halten.
7. Digitale Pflegeanwendungen
Einsatzgebiet: Organisation
Vorteile: Unterstützung bei Terminen und Übungen
Geeignet als Kombination mit: Durch die Kombination mit anderen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett oder Notrufsysteme kann die Pflege des Kindes effektiver gestaltet werden. Auch die Koordination von Arztterminen und Therapien kann durch die Nutzung einer DIPA erleichtert werden.
Die Pflegesituation ist für den Nachwuchs und insbesondere für die Eltern oft nicht einfach. Mit dem Heranwachsen der Kinder kommen neue Herausforderungen auf die Pflegepersonen zu, zum Beispiel durch die zunehmende Größe und Schwere der Patienten. Glücklicherweise übernimmt die Pflegekasse die Kosten für verschiedene Pflegehilfsmittel, die bei der Pflege von Kindern zum Einsatz kommen können. Neben Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Mundschutzmasken sind technische Pflegehilfsmittel besonders interessant. Diese begrenzen sich nicht nur auf bekannte Produkte wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Produkte zur Hygiene im Bett wie Urinflaschen. Die Pflege Ihres Kindes können auch Waschsysteme und Lagerungsrollen unterstützen. Besonders clever sind digitale Pflegeanwendungen, die sogenannten DIPAs. Wenn Sie Ihr Kind pflegen, haben Sie viele Therapeuten- und Arzttermine zu koordinieren – dabei kann eine DIPA helfen und stellt viele weitere nützliche Funktionen bereit. Die Pflegekasse bezuschusst eine DIPA mit bis zu 50 Euro monatlich.
Pflegebedürftigkeit bei Kindern: Kosten und Kostenübernahme
Genauso wie Erwachsene haben auch pflegebedürftige Kinder bzw. deren Eltern ein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Dazu zählen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Entlastungsbetrag
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
Neben den obenstehenden Leistungen können Betroffene auch Pflegehilfsmittel für Kinder bei der Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung beantragen. So müssen Eltern für pflegebedürftige Kinder weitaus weniger zahlen, wenn es um notwendige Pflegeutensilien geht.
Wie hoch sind die Kosten für Pflegehilfsmittel für Kinder?
Die Kosten für Kinder-Pflegehilfsmittel fallen sehr unterschiedlich aus. Während zum Verbrauch bestimmte (Pflege-) Hilfsmittel für ein behindertes Kind deutlich günstiger sind, können technische Pflegehilfsmittel schnell mehrere Hunderte bis Tausende Euro kosten. Im GKV-Katalog können Sie Hilfsmittel für behinderte Kinder einsehen. Zwar sind hier keine Preise genannt, allerdings können Sie mit der Positionsnummer und der Produktbezeichnung die Kosten in einem Sanitätshaus oder online erfragen.
Übernimmt die Krankenkasse Pflegehilfsmittel für Kinder?
Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind sind finanziell oft stark belastet. Die Ausgaben für die Pflege und die Einschränkung der beruflichen Tätigkeit sind häufig Gründe dafür. Die gute Nachricht: Pflegehilfsmittel sind für Kinder kostenlos. Für sie entfällt sogar die gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung, die für Erwachsene 10 % pro Hilfsmittel, aber maximal 10 Euro beträgt. Allerdings gibt es auch bei den Pflegehilfsmitteln für Kinder einige Regeln, damit die Kostenübernahme gelingt.
Grundsätzlich beteiligt sich die Pflegekasse laut § 40 SGB XI dann an der Pflegehilfsmittel-Versorgung, wenn die Produkte:
- die Pflege erleichtern
- die kindlichen Beschwerden lindern oder
- eine selbstständigere Lebensführung bei den Kindern ermöglichen.
Pflege von Kindern mit Behinderung
Pflegebedürftige Kinder: Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Auch wenn die Pflegebedürftigkeit stark ausgeprägt ist, erhalten Kinder nicht automatisch Pflegehilfsmittel. Damit die Produkte in die häusliche Umgebung einziehen können, müssen sie zuvor beantragt werden. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, wie das klappt.
Wo kann man Pflegehilfsmittel für Kinder beantragen?
Da die Pflegehilfsmittel im Bereich der Pflege eingesetzt werden, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Viele Pflegekassen bieten eine spezielle Servicehotline an – die Mitarbeiter informieren Betroffene hier rund um Pflegeangelegenheiten und Anträge. Außerdem stellen einige Pflegekassen mittlerweile die entsprechenden Anträge online zur Verfügung. Ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben können sie ohne Umwege an die Pflegekasse übermittelt werden.
Wie wird der Pflegebedarf bei Kindern ermittelt?
Bevor Sie ein Pflegehilfsmittel für ein Kind beantragen, steht im besten Fall bereits ein Pflegegrad fest. Dieser ist nämlich eine Voraussetzung, um Pflegehilfsmittel für Kinder in Deutschland auf Kassenkosten zu beanspruchen. Damit Ihr Kind einen Pflegegrad erhält, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dafür gibt es ein spezielles Formular – dieses können Sie entweder online bei Ihrer Krankenkasse abrufen oder sich durch einen Mitarbeiter zusenden lassen. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK. Übrigens: Der MDK nennt sich nun medizinischer Dienst (MD). Nach vorheriger Terminabsprache besucht Sie ein bei dem MDK (neu: MD) angestellter Gutachter. Dieser hat die Aufgabe, die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu prüfen. Nach dem Besuch übermittelt der MDK (neu: MD) das Gutachten und eine Empfehlung für den Pflegegrad an die Pflegekasse. Die Mitarbeiter der Pflegekasse fällen nun die Entscheidung über den Pflegegrad.
Achtung: Zwar ist die Vorgehensweise bei der Begutachtung mit der für Erwachsene nahezu identisch, allerdings greifen die gleichen Pflegegrad-Kriterien erst, wenn Ihr Kind 11 Jahre oder älter ist.
Für jüngere Kinder gibt es folgende Besonderheiten:
- Bei Kindern, die noch nicht das 11. Lebensjahr erreicht haben, vergleichen die Gutachter die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten mit gleichaltrigen, gesunden Kindern.
- Pflegebedürftige Kinder, die jünger als 18 Monate sind, erhalten automatisch einen Pflegegrad höher als ihre jeweilige Punktzahl es eigentlich vorsieht. Auf diese Weise werden Familien in den ersten Lebensmonaten des Kindes besonders unterstützt und häufige Pflegebegutachtungen vermieden.
Welche Pflegehilfsmittel kann man beantragen?
Im Prinzip können Sie für behinderte und/oder pflegebedürftige Kinder alle Hilfsmittel beantragen, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. Damit sich die Krankenkasse bzw. Pflegekasse an den Pflegehilfsmitteln für Kinder beteiligt, müssen sie jedoch medizinisch/pflegerisch notwendig sein. Der behandelnde Arzt, mit der Pflege beauftragte Pflegefachkräfte oder MDK (neu: MD) -Gutachter können einschätzen, ob das bei Ihnen der Fall ist. Achtung: Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie für ein Pflegehilfsmittel nicht. Allerdings muss Ihr Kind einen anerkannten Pflegegrad besitzen und der Pflegekasse muss ein Antrag für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel vorliegen.
Welche Pflegehilfsmittel bei welcher Stufe (Pflegegrad)?
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Pflegehilfsmittel, bei welchen Pflegegrad sinnvoll sind. Hierzu kommt es stark auf die Situation des Nachwuchses an. So kann es durchaus sein, dass Kinder mit Pflegegrad 2 eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit aufweisen, aber dennoch keine Toilettenhilfe benötigen. Andere Kinder mit demselben Pflegegrad aber vielleicht schon. Bei einer Pflegebedürftigkeit ist es stets wichtig, ganz individuell auf die Pflegesituation einzugehen – das gilt für Erwachsene wie für Kinder gleichermaßen. Dazu gehört auch, die Pflegehilfsmittel gezielt auszusuchen und bei Bedarf weitere zu beantragen. Ein Pflegestützpunkt ist ein guter Ansprechpartner, um den Pflegealltag zu planen und Informationen zu nötigen Pflegehilfsmitteln zu erhalten. Außerdem können Sie eine kostenlose Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen.
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Jetzt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auswählenPflegehilfsmittel für Kinder beantragen: Erste Schritte
Je nachdem, ob Sie ein technisches Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett beantragen möchten oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen, ist die Vorgehensweise ein wenig anders.
Technische Pflegehilfsmittel für Kinder und Jugendliche beantragen:
- Entwerfen Sie ein Schreiben, indem Sie um Kostenübernahme bitten. Führen Sie das Pflegehilfsmittel, am besten mit genauer Produktbezeichnung gemäß des Hilfsmittelverzeichnisses, auf. Vergessen Sie auch die persönlichen Informationen wie Name, Adresse, vorliegender Pflegegrad, Versicherungsnummer und Kontaktdaten nicht.
- Senden Sie den Antrag auf Kostenübernahme für ein Pflegehilfsmittel (Kind) direkt an die Pflegekasse.
Achtung: Der Gutachter vom MDK (neu: MD) kann während der Pflegebegutachtung Empfehlungen für die Hilfsmittelversorgung geben. Wenn Sie diesen Empfehlungen zustimmen, gelten sie automatisch als erfolgreicher Antrag – die Pflegekasse kümmert sich nun um das weitere Vorgehen. Pflegefachkräfte können ebenfalls Empfehlungen für Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel herausgeben. Dadurch kann die Pflegekasse die Produkte als notwendig einstufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegefachkraft, die beispielsweise bei einem ambulanten Pflegedienst arbeitet, ein spezielles Formular ausfüllt.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für Kinder beantragen:
Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder haben Anspruch auf die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale. Diese Leistung der Pflegekasse sieht vor, dass alle Menschen mit einem Pflegegrad 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung haben. Davon können Eltern beispielsweise für die Pflege notwendige Materialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen kaufen. Der Pflegehilfsmittelantrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Kinder) besteht aus zwei Formularen:
- Ein Formular, Anlage 4, zur Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel.
- Ein weiteres Formular, Anlage 2, bezüglich der Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln.
Beide Formulare müssen bei der Pflegekasse eingehen, damit Ihr Kind zukünftig von den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch profitieren kann.
Pflegehilfsmittel-Beantragung für Kinder: die besten Tipps
Mit einigen Tipps können Sie für einen reibungslosen Ablauf bei der Pflegehilfsmittel-Beantragung sorgen und suchen obendrein Produkte aus, die den Pflegealltag wirklich vereinfachen.
- Beschäftigen Sie sich mit dem Hilfsmittelverzeichnis: Das Hilfsmittelverzeichnis führt alle übernahmefähigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, auch für Kinder, auf. Nach Kategorie geordnet, erhalten Sie hier eine gute Übersicht der verfügbaren Produkte. Wenn Ihr Kind insbesondere bei der Körperpflege Unterstützung benötigt, können Sie sich beispielsweise mit der Produktkategorie 04 „Badehilfen“ beschäftigen. So verschaffen Sie sich eine gute Gesprächsgrundlage, um sich im Anschluss beispielsweise bei einem Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse zu geeigneten Pflegehilfsmitteln beraten zu lassen.
- Haben Sie Geduld: In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag. Manchmal ist es jedoch notwendig, ein Gutachten bei dem medizinischen Dienst einzufordern. In dem Fall verlängert sich die Frist automatisch auf fünf Wochen. Lehnt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kostenübernahme ab, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der Kasse einlegen.
- Nutzen Sie die Pflegehilfsmittel-Box von Sanubi: Sie möchten sich nicht mit Formularen auseinandersetzen, aber trotzdem das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten? Dann nutzen Sie doch einfach eine Pflegehilfsmittel-Box für Kinder. Sanubi kümmert sich um alle Formalitäten und um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie suchen lediglich die Pflegehilfsmittel aus, die Sie im Pflegealltag benötigen – wir senden Ihnen die Pflegebox dann kostenfrei nach Hause.
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