Bei einem Schlaganfall kommt es schlagartig zu einem Ausfall von Gehirnfunktionen – das kann für Betroffene weitreichende Folgen haben.[1] Liegt eine bleibende Behinderung im Erwachsenenalter vor, ist der Schlaganfall die häufigste Ursache.[2] Durch die Herz-Kreislauf-Erkrankung sind viele Menschen auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Entweder durch körperliche Folgen wie Lähmungen, neuropsychologische Ereignisse wie eine Sehstörung oder durch psychische Folgen wie eine Depression.[3] Liegt eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, unterstützt die Pflegekasse die Patienten und pflegenden Angehörigen. Dafür ist jedoch ein Pflegegrad unentbehrlich.

Wir erklären Ihnen, welcher Pflegegrad bei einem Schlaganfall infrage kommt, wie er beantragt wird und wie die Pflegebegutachtung abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schlaganfall entsteht, wenn ein Gefäß im Gehirn verschlossen ist oder platzt.
  • Die Durchblutungsstörung im Gehirn kann eine Pflegebedürftigkeit auslösen.
  • Ergibt sich bei Betroffenen ein Pflegebedarf, können sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen.
  • Bei der Pflegebegutachtung stellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes fest, inwieweit die Selbstständigkeit des Antragstellers eingeschränkt ist.
  • Mit einem Pflegegrad können Schlaganfall-Patienten verschiedene Leistungen beanspruchen, um die Pflege in einer Einrichtung oder im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
  • Beliebte Leistungen sind das Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag.

Was ist ein Schlaganfall?

Bei einem Schlaganfall kommt es infolge einer Durchblutungsstörung im Gehirn zu einer Schädigung des Gehirngewebes. Fehlt dem Gehirn Sauerstoff, ist das fatal. Die dortigen Nervenzellen erhalten zu wenig Sauerstoff und Nährstoffe – bereits nach wenigen Stunden sterben sie ab. Bestimmte Gehirnfunktionen fallen aus. Die Bezeichnungen „Schlaganfall“ oder „Hirnschlag“ deuten bereits darauf hin, dass das Ereignis schlagartig, also ganz plötzlich wie aus dem Nichts geschieht. Mediziner unterscheiden bei einem Schlaganfall zwei Hauptformen. Bei der ersten Form, dem Hirninfarkt, ist ein Blutgefäß im Gehirn verschlossen. Bei einer Hirnblutung hingegen platzt plötzlich ein Gefäß im Gehirn. Der dadurch entstehende Bluterguss übt dann einen Druck auf das Hirngewebe aus.[1]

Gut zu wissen!

Ein Schlaganfall ist ein Notfall. Treten plötzlich Lähmungserscheinungen, Gangunsicherheiten oder Sprach- bzw. Sehstörungen auf, müssen Betroffene unverzüglich ins Krankenhaus gebracht werden.

Sind Menschen nach einem Schlaganfall pflegebedürftig?

Ein Schlaganfall kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Hier kommt es darauf an, wie groß die geschädigten Bereiche im Gehirngewebe sind. Menschen mit einem schweren Schlaganfall sind anschließend mit einer hohen Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig. Die Statistik liefert hier eindeutige Zahlen. Demnach ist jeder zweite Patient, der den Schlaganfall überlebt, aufgrund der Gehirnschädigungen pflegebedürftig und schwerstbehindert. Ob und in welchem Umfang sich die Folgen des Schlaganfalls zurückbilden, ist im großen Maße davon abhängig, wie schnell der Betroffene im Krankenhaus behandelt wird. Bei jüngeren Menschen mit geringen Ausfallerscheinungen bilden sich die eingetretenen Behinderungen eher weitestgehend zurück.[2] Übrigens: Nach einem Schlaganfall gilt es einiges zu beachten. Bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit ist daher eine spezielle Pflege nach Schlaganfall sinnvoll.

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Schlaganfall und Pflegebedarf: Wie beeinflusst das Ereignis den Pflegebedarf?

Ein Schlaganfall taucht ganz plötzlich auf. Grundsätzlich kann jeder Mensch einen Schlaganfall erleiden, selbst Kinder. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, erhöht das Ereignis den Pflegebedarf meist erheblich. Von heute auf morgen bedeutet das eine große Umstellung für Betroffene und pflegende Angehörige. In allen Grundbereichen der Pflege, also der Mobilisation, Ernährung und Körperpflege, kann ein Mehraufwand entstehen.

Wie stark die Beeinträchtigung ist und ob Patienten ihre Fähigkeiten (teilweise) zurückerlangen, ist nicht pauschal vorhersehbar. Diese Unsicherheit ist für alle Beteiligten meist sehr quälend. Eine typische Folge des Schlaganfalls sind Lähmungen. Auch wenn sich Lähmungen spontan zurückbilden oder bessern können, bleibt bei den meisten Patienten eine dauerhafte Lähmung bestehen – aber auch hier gibt es unterschiedliche Ausprägungen. Nun ist es wichtig, Betroffene durch die Physio- und Ergotherapie zu begleiten. Das Gehirn erhält so die Chance, die Gliedmaßen wieder zu kontrollieren. Auch weitere Therapieangebote wie die Logopädie sind sinnvoll.

Als pflegender Angehöriger passen Sie den Pflegealltag am besten an die neuen Bedürfnisse an – neben der Einbindung von Therapieangeboten sind womöglich weitere Hilfestellungen, zum Beispiel beim Anziehen oder Treppensteigen, nötig. Unterstützung erhalten Sie dabei unter anderem von einem ambulanten Pflegedienst. Achtung: Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige, auch mit Leistungen für die ambulante Pflege. Hierfür muss jedoch ein Pflegegrad vorliegen.

Gut zu wissen!

Besitzt Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad und nimmt der Pflegebedarf aufgrund des Schlaganfalls zu, sollten Sie unbedingt eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen.

Pflegegrad bei Schlaganfall: Voraussetzungen und Einstufung

Wenn ein Schlaganfall eine Pflegebedürftigkeit auslöst, können Betroffene einen Pflegegrad von der Pflegekasse erhalten. Dieser ist unbedingt notwendig, um eine gerechte Verteilung der Pflegekassen-Leistungen sicherzustellen. Schließlich benötigt nicht jeder Mensch nach einem Schlaganfall eine Pflege im gleichen Umfang und mit derselben Intensität. Selbst wenn die Herz-Kreislauf-Erkrankung zu einer schweren Pflegebedürftigkeit geführt hat, erhalten Betroffene nicht automatisch einen Pflegegrad. Hier gibt es einige Voraussetzungen.

Pflegegrad bei Schlaganfall: Voraussetzungen

Auch wenn ein Schlaganfall ein einschneidendes Erlebnis ist, liegt nicht automatisch bei jedem Patienten eine Pflegebedürftigkeit vor. Nur wenn Betroffene alle Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen Anspruch auf einen Pflegegrad und damit auf die Leistungen der Pflegeversicherung.

Folgende Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad:

  • Die Patienten müssen in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Eine Alternative ist eine bestehende Familienversicherung.
  • Die Selbstständigkeit muss bei den Antragstellern nachprüfbar eingeschränkt sein – Betroffene benötigen also Hilfe von außen.
  • Der nötige Pflegebedarf erstreckt sich über voraussichtlich mindestens 6 Monate oder ist zeitlich unbegrenzt.

Pflegende Angehörige oder Betroffene selbst sind sich manchmal unsicher, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Ein Anruf bei der Pflegekasse kann erste Erkenntnisse zu den Rahmenbedingungen bringen. Keine Sorge: Es ist Aufgabe des Gutachters, festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Kann man nach einem Schlaganfall eine Pflegestufe beantragen?

Seit dem Jahr 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Sie wurden zu dem Zeitpunkt von den Pflegegraden abgelöst, die nun eine bessere Abbildung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Nach einem Schlaganfall kann die Pflegekasse Betroffenen einen von insgesamt fünf Pflegegraden zuordnen. Ausschlaggebend ist hier die verbliebene Selbstständigkeit. Je eingeschränkter eine Person nach dem Schlaganfall ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Welcher Pflegegrad nach einem Schlaganfall?

Bei der Verteilung der Pflegegrade steht folgende Frage im Mittelpunkt: Inwieweit ist der Betroffene in der Lage, seinen Alltag selbst zu bewältigen? Nach einem Schlaganfall gibt es viele Facetten der Pflegebedürftigkeit. Manche Menschen benötigen nur geringfügige Unterstützung, zum Beispiel bei der Mobilisation oder Nahrungszubereitung. Diese Patienten können beispielsweise Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 erhalten. Nach einem Schlaganfall können die eigenen Fähigkeiten auch deutlich stärker eingeschränkt sein – vielleicht gelingt es Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nun nicht mehr, sich selbstständig zu rasieren oder sich die Haare zu waschen. Bei einem deutlicheren Pflegebedarf kommt Pflegegrad 3 infrage. Ein schwerer Schlaganfall zieht oft eine ausgeprägte Pflegebedürftigkeit nach sich. Betroffene benötigen jetzt in allen Lebensbereichen Unterstützung, womöglich sogar eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Pflegekasse kann dann den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ermöglichen.

Welcher Pflegegrad bei Halbseitenlähmung?

Die Pflegekasse vergibt keine Pflegegrade anhand medizinischer Diagnosen. Entscheidend sind vielmehr die Einschränkung der Selbstständigkeit und die damit verbundene Herausforderung im Alltag. Ein Mensch, der nach einem Schlaganfall aufgrund einer Halbseitenlähmung lediglich Unterstützung in den Morgen- und Abendstunden benötigt, weist in der Regel einen geringeren Pflegegrad auf, als jemand, der schwere Beeinträchtigungen der motorischen Fähigkeiten besitzt. Welcher Pflegegrad bei einer Halbseitenlähmung vorliegt, darüber gibt die Pflegekasse im Anschluss an eine Pflegebegutachtung Auskunft.

Kann sich der Pflegegrad nach einem Schlaganfall verschlimmern?

Für Gewöhnlich stabilisieren sich Schlaganfälle, die durch einen Gefäßverschluss entstehen, innerhalb von Minuten bis Stunden, weitere Schäden treten nun nicht mehr auf. In ca. 10-15 % der Fälle können die Schädigungen aber bis zu 2 Tage andauern. In der Zeit stirbt eine wachsende Menge an Hirngewebe ab. Danach rechnen alle Beteiligten nicht mehr mit einer Verschlimmerung. Allerdings erleidet jeder fünfte Patient erneut einen Schlaganfall, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Dadurch kann die Pflegebedürftigkeit nochmals zunehmen. Auch Alterungsprozesse oder weitere bestehende Erkrankungen können zu einer Zunahme des Pflegebedarfs führen.

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass der Pflegegrad nicht fix ist. Bei Bedarf können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegekasse kann Ihren Angehörigen auch zurückstufen. Das geht aber nur, wenn er weitaus weniger Pflege benötigt, also wesentliche Veränderungen vorliegen, und eine Anhörung stattgefunden hat. Außerdem muss ein Gutachten die deutlich geringere Pflegebedürftigkeit nachweisen. Übrigens: Nicht nur körperliche Leiden können einen Pflegegrad begründen. Menschen können nach einem Schlaganfall unter Depressionen oder Angstzuständen leiden – auch das kann unter Umständen ein Grund für einen höheren Pflegegrad sein.

Wenn Pflegebedürftige versterben, sind sie nicht mehr auf die Unterstützung der Pflegekasse angewiesen. Deshalb verfällt der Pflegegrad nach dem Tod automatisch. Eine Übertragung auf pflegende Angehörige, Ehepartner oder sonstige Personen ist nicht vorgesehen.

Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen

Auch wenn nach einem Schlaganfall kein Zweifel daran besteht, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, meldet sich die Pflegekasse nicht automatisch bei dem Patienten. Sie selbst müssen ein Verfahren anstoßen, damit der Pflegegrad ermittelt und vergeben wird.

Wann sollte ich einen Pflegegrad nach Schlaganfall beantragen?

Dadurch, dass der Schlaganfall völlig unerwartet eintritt, sind Betroffene und Familienangehörige oft tief schockiert. Trotzdem ist es sinnvoll, sich möglichst schnell um die nötigen Pflegemaßnahmen zu kümmern. Der behandelnde Arzt kann in der Klinik bereits Informationen zu dem erwarteten Pflegebedarf geben. Steht beispielsweise fest, dass das Hirngewebe so stark geschädigt ist, dass der Betroffene langfristig auf Hilfe von außen angewiesen ist, ist eine umgehende Beantragung des Pflegegrads empfehlenswert. Dabei kann der Sozialdienst des Krankenhauses bereits behilflich sein. Natürlich haben Sie jederzeit von zu Hause aus die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 25 Arbeitstage – in dieser Zeit entscheidet die Pflegekasse darüber, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie hoch er ist. Sind Menschen nach einem Schlaganfall nicht mehr selbst in der Lage, den Antrag zu stellen, können das Angehörige erledigen – legen Sie dem Antrag dann bitte eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht bei.

Was sind Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit nach Schlaganfall?

Einen Pflegegrad bei einer Pflegebedürftigkeit zu beantragen, ist in jedem Fall ratsam. Schließlich erhalten Betroffene und ehrenamtliche Pflegepersonen so Zugriff auf verschiedene Pflegekassen-Leistungen. Dazu zählt beispielsweise das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege.

Folgendes kann auf eine Pflegebedürftigkeit nach einem Schlaganfall hinweisen:

  • Betroffenen fällt es schwer, sich zu mobilisieren. Sie haben Mühe, aufzustehen, umherzugehen oder Treppen zu steigen.
  • Patienten brauchen Unterstützung bei der Nahrungszubereitung oder beim Essen bzw. Trinken.
  • Die Körperpflege ist für Betroffene eine große Herausforderung – das Zähneputzen, Haare waschen oder Rasieren klappt nicht ohne Hilfe.
  • Selbst soziale Kontakte aufrechtzuerhalten oder den Alltag zu planen, fällt Patienten schwer.
  • Betroffene haben nach dem Schlaganfall psychische Probleme wie Angstzustände oder Depressionen.

So beantragen Sie einen Pflegegrad nach einem Schlaganfall

Sie können entscheidend zu einer reibungslosen Bearbeitung Ihres Antrags beitragen. Wir verraten Ihnen, wie Sie den Antrag in fünf Schritten schnell auf den Weg bringen.

In 5 Schritten zum Pflegegrad nach Schlaganfall

Ein Formular, ein wenig Zeit und Geduld – das ist alles, was Sie für die Beantragung eines Pflegegrads benötigen.

Schritt 1 – Erhalten Sie das Formular: Die Pflegekasse ist direkt an die Krankenkasse angegliedert und ist der richtige Ansprechpartner bei allen Pflegeangelegenheiten. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, machen Sie dies also bei der Pflegekasse. In einem ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf und bitten dort um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Mitarbeiter stellen Ihnen den Antrag auf dem Postweg zu oder senden Ihnen eine E-Mail. Außerdem gibt es bei vielen Versicherern mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag online zu finden und herunterzuladen. Geben Sie auf der Webseite Ihres Versicherers doch einfach einmal den Suchbegriff „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ ein.

Schritt 2 – Geben Sie alle Informationen an: Nur wenn die Pflegekasse alle nötigen Informationen besitzt, kann sie Ihren Antrag reibungslos bearbeiten. Sehen Sie sich das Formular genau an und füllen Sie alles aus. Die Pflegekasse erfragt neben persönlichen Angaben beispielsweise auch Informationen zu der Pflegeperson. Vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht. Haben Sie alles nochmal überprüft? Prima, dann senden Sie das Formular nun an die Pflegekasse.

Schritt 3 – Warten Sie auf einen Anruf: Hat die Pflegekasse Ihren Antrag vorliegen, setzt sie sich unmittelbar mit dem Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, in Verbindung. Die zugehörigen Gutachter haben nämlich die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung festzustellen. Keine Sorge, der Termin findet ganz bequem bei Ihnen zu Hause statt – vorher kontaktiert Sie ein Mitarbeiter allerdings per Telefon, um einen Termin zu vereinbaren.

Schritt 4 – Behalten Sie den Postkasten im Blick: Nach spätestens 25 Arbeitstagen haben Sie einen Brief von der Pflegekasse im Postkasten. Er teilt Ihnen mit, welcher Pflegegrad Ihnen zugeteilt wurde. War Ihr Antrag erfolgreich, haben Sie nun die Möglichkeit, verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen.

Schritt 5 – Legen Sie einen Widerspruch ein: Dieser Schritt ist natürlich nicht verpflichtend und ist nur dafür vorgesehen, falls Sie mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden sind. In dem Fall haben Sie einen Monat nach Zustellung des Bescheides Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch lohnt sich dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Pflegegrad der Pflegesituation nicht richtig gerecht wird.

Höheren Pflegegrad bei Schlaganfall beantragen

Egal, ob ein Schlaganfall selbst, eine andere Erkrankung oder das voranschreitende Alter die Pflegesituation verändert – Sie haben einen Anspruch auf einen höheren Pflegegrad, wenn der Pflegebedarf zunimmt. Unser Tipp: Stellen Sie unbedingt einen Höherstufungsantrag, wenn es zu einem deutlichen Mehraufwand in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege kommt. Weist der Gutachter in einer erneut stattfindenden Pflegebegutachtung eine „Verschlechterung“ mit Blick auf die Selbstständigkeit nach, haben Sie eine Chance auf einen höheren Pflegegrad – dadurch erhalten Sie Zugriff auf einen größeren Leistungsumfang. Zunächst müssen Sie sich jedoch erneut das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ beiseitenehmen. Am Anfang des Formulars finden Sie verschiedene Ankreuzoptionen, machen Sie ein Kreuz bei der Bezeichnung „Höherstufungsantrag“. Nun füllen Sie das Formular vollständig aus und senden den Antrag zur Pflegekasse. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Höherstufungsantrag erfolgreich war.

Kann ich als Angehöriger einen Pflegegrad für den Schlaganfall-Patienten beantragen?

Sie möchten Ihren Angehörigen unterstützen, da er nach dem Schlaganfall nicht selbst dazu in der Lage ist, das erforderliche Formular auszufüllen? Kein Problem, Sie können im Auftrag Ihres Familienmitglieds den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dazu benötigen Sie jedoch eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht, die Sie dem Schreiben beilegen. Für sich selbst können Sie übrigens keinen Pflegegrad beantragen, auch dann nicht, wenn Sie den Patienten intensiv legen. In den Augen der Pflegekasse steht der Pflegebedürftige im Mittelpunkt der Leistungsberechtigung. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht auch von den Pflegeleistungen profitieren können. Beliebte Entlastungsleistungen sind beispielsweise der Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege oder das Pflegegeld.

Pflegebegutachtung bei Schlaganfall: Ablauf und Kriterien

Die Pflegekasse muss zweifelsfrei nachvollziehen können, wie ausgeprägt die Pflegebedürftigkeit bei dem Antragsteller ist. Dazu dient die Pflegebegutachtung. Hierbei kommt ein Gutachter in das häusliche Umfeld des Betroffenen und prüft dort, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Erst wenn das feststeht, kann die Pflegekasse einen Pflegegrad zuteilen und so Leistungen freigeben. Egal, ob eine Demenz, ein Herzinfarkt, Parkinson oder ein Schlaganfall den Pflegebedarf hervorruft, die Pflegebegutachtung läuft stets gleich ab. Im Vordergrund steht die verbliebene Selbstständigkeit bzw. die Einschränkung der Selbstständigkeit – hierfür sieht sich der Gutachter insgesamt sechs Bereiche des täglichen Lebens an.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen bei einem Schlaganfall
1 Mobilität Ist der Antragsteller nach seinem Schlaganfall in seiner Mobilität eingeschränkt – fällt ihm beispielsweise das Aufstehen oder Treppensteigen schwer?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Ist der Betroffene in der Lage, sich in seiner Umgebung zu orientieren? Bestehen Sprachprobleme, die die Kommunikation erschweren? Kann er sich um seine eigene Sicherheit kümmern?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Hat der Versicherte psychische Probleme – eventuell eine durch den Schlaganfall ausgelöste Angststörung oder Depression?
4 Selbstversorgung Wie klappt die Selbstversorgung? Kann sich der Betroffene seine Nahrung selbst zubereiten, essen und Körperpflege betreiben?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Kann der Antragsteller seine Medikamente selbst einnehmen oder Arzttermine wahrnehmen?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gelingt es dem Betroffenen, den Alltag selbst zu planen, die Tätigkeiten auch in die Tat umzusetzen und soziale Kontakte zu pflegen?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Jedes einzelne Modul hat wiederum Einzelkriterien, um die Selbstständigkeit möglichst genau abbilden zu können. Die Kriterien erhalten eine gewisse Punkteanzahl, je nachdem, wie selbstständig die Person ist. Das Ergebnis ist eine Gesamtpunktanzahl, die auf einen Pflegegrad hindeutet. Da nicht alle Module gleich entscheidend für den Alltag sind, gewichtet sie der Gutachter unterschiedlich. Besonders ausschlaggebend ist beispielsweise die Selbstversorgung.

Schlaganfall: Welche Punkteanzahl führt zu welchem Pflegegrad?

Die Pflegegrade sind voneinander abgegrenzt. Das hat auch Auswirkungen auf die später freigegebenen Leistungen. Wer beispielsweise Pflegegrad 1 hat, profitiert von wesentlich weniger Unterstützungsangeboten als Menschen mit Pflegegrad 2. Viele Leistungen steigen vom Umfang auch in Abhängigkeit von der Pflegegradhöhe. Eine feste Zuordnung von Punkten ermöglicht eine genaue Einteilung. Nur wenn Antragsteller die jeweilige Punktezahl erreichen, erhalten Sie den zugehörigen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Pflegegrad bei Schlaganfall: 3 schnelle Tipps für die Pflegebegutachtung

Sie sind nervös, wenn Sie an den Gutachtertermin denken? Keine Sorge, so geht es vielen Menschen. Oft hilft es, sich auf den Termin vorzubereiten.

  1. Legen Sie informative Dokumente bereit: Das Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenpläne, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und vieles mehr bringen den Gutachter auf den aktuellen Stand.
  2. Bereiten Sie sich auf die Gutachterfragen vor: Nun, da Sie wissen, welche Bereiche für den Gutachter relevant sind, verschaffen Sie sich doch im Vorfeld einen Überblick. Dabei kann auch ein Pflegetagebuch helfen.
  3. Suchen Sie sich eine „Begleitperson“: Pflegebedürftigen verschafft es ein Gefühl von Sicherheit, wenn eine vertraute Person während der Pflegebegutachtung dabei ist. Am besten handelt es sich dabei um die Pflegeperson, die zusätzliche Informationen zu der Pflegesituation geben kann.

Welche Leistungen stehen mir nach einem Schlaganfall zu?

Sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse „fangen“ Sie nach einem Schlaganfall auf – die Krankenkasse kümmert sich um die medizinische Versorgung und die Pflegekasse um pflegerische Leistungen. Bitte denken Sie daran: Nur mit einem Pflegegrad erhalten Sie den Zugriff auf Pflegekassen-Leistungen.

Was zahlt die Pflegekasse bei Schlaganfall?

Natürlich ist die pflegerische Versorgung nach einem Schlaganfall mit Kosten verbunden, und zwar unabhängig davon, ob die Pflege im häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung erfolgt. Die Pflegekasse beteiligt sich daran – der Umfang der Leistungen ist dabei abhängig von dem Pflegegrad. Welche Leistungen Sie nach einem Schlaganfall beanspruchen sollten, hängt maßgeblich davon ab, wie Sie sich Ihre zukünftige Pflege vorstellen.

  • Pflegen in der häuslichen Umgebung: Ein wichtiger Anker für Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, ist das Pflegegeld. Es steht zur freien Verfügung und wird jeden Monat an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Wie viel Geld Anspruchsberechtigte erhalten, hängt von dem Pflegegrad ab. Ein alternatives Unterstützungsangebot sind die Pflegesachleistungen. Damit können Pflegebedürftige professionelle Pflegeleistungen (ambulanter Pflegedienst) beanspruchen.
  • Pflegen in einer Einrichtung: Gibt es keine Angehörigen, die sich um die Pflege kümmern können, oder hat der Schlaganfall zu einer sehr ausgeprägten Pflegebedürftigkeit geführt, kann die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung sinnvoll sein. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem festen Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet, an den Pflegekosten.
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 131 €
2 796 € 805 €
3 1.497 € 1.319 €
4 1.859 € 1.855 €
5 2.299 € 2.096 €

Tabelle 4: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige (Neuer Stand 2025). Quelle: eigene Darstellung

Haben Schlaganfall-Patienten einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Unter gewissen Voraussetzungen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Haushaltshilfe. Sind Versicherte nach dem Schlaganfall gesundheitlich stark beeinträchtigt, können sie eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Voraussetzung ist, dass sich niemand anders um den Haushalt kümmern kann. Versicherte ohne Kinder greift die Krankenkasse maximal vier Wochen unter die Arme. Leben Kinder unter 12 Jahren bzw. mit einer Behinderung im Haushalt, dehnt sich der Anspruch auf maximal 26 Wochen aus. Allerdings muss immer eine ärztliche Verordnung vorliegen.[1] Eine weitere Voraussetzung ist, dass kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 besteht. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können Betroffene den Entlastungsbetrag zur Bezahlung einer Haushaltshilfe nutzen.

Diese Entlastungsleistungen stehen Menschen nach einem Schlaganfall zu

Nach einem schweren Schlaganfall kann der Pflegealltag sehr anspruchsvoll sein. Die Pflegekasse unterstützt alle Beteiligten mit Entlastungsleistungen. Das merken Pflegebedürftige und Angehörige nicht nur im Portmonee, sondern auch mit Blick auf dringend benötige Auszeiten.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Um beispielsweise Beruf und Pflege zu vereinbaren, bietet sich die Tages- und Nachtpflege Dabei befinden sich Betroffene zeitweise am Tag oder in der Nacht in einer Pflegeeinrichtung – danach kommen sie nach Hause zurück.
  • Betrag für die Kurzzeitpflege: Müssen Menschen nach einem Schlaganfall vorübergehend stationär versorgt werden, beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, ist die Kurzzeitpflege mit einem festgelegten Budget zur Stelle.
  • Verhinderungspflege: Trotz großer Bemühungen können auch ehrenamtliche Pflegepersonen hin und wieder ausfallen. Entweder, weil sie krank sind oder eine Auszeit benötigen. Hier greift die sogenannte Verhinderungspflege.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, kann also nur für bestimmte Leistungen wie eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote eingesetzt werden. Das Budget ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch.
Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 131 €
2 721 € 1.854 € 1.685 € 131 €
3 1.357 € 1.854 € 1.685 € 131 €
4 1.685 € 1.854 € 1.685 € 131 €
5 2.085 € 1.854 € 1.685 € 131 €

Tabelle 5: Übersicht Entlastungsleistungen (Neuer Stand 2025). Quelle: eigene Darstellung

Gut zu wissen!

Denken Sie auch über einen Behindertenausweis nach. Mit einem Grad der Behinderung erhalten Sie gewisse Nachteilsausgleiche, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Arbeitsleben. Den entsprechenden Antrag stellen Sie bei dem Versorgungsamt.

Leistungen für die Anpassung des Wohnumfelds

Manchmal ist nach einem Schlaganfall alles anders, und zwar dauerhaft. Dann kann es sein, dass das Leben in der bisherigen Wohnung oder dem Haus so nicht mehr möglich ist. Eine Anpassung der Wohnumgebung kann den Betroffenen den Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen, auch hier hilft die Pflegekasse aus.

  • Geld für Hausnotruf: Die körperlichen Einschränkungen können dazu führen, dass eine erhöhte Sturzgefahr besteht. Ein Hausnotrufsystem gibt Betroffenen und Angehörigen ein Gefühl von Sicherheit, denn per Knopfdruck ist beim Notfall schnelle Hilfe zur Stelle. Die Pflegekasse stellt dafür monatlich 25,50 Euro bereit.
  • Bereitstellung der Pflegehilfsmittelpauschale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vereinfachen die Pflege und tragen zur Hygiene bei. Für Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Masken können Sie das von der Pflegekasse monatlich bereitgestellte Budget in Höhe von 42 Euro (Neuer Stand 2025) nutzen.
  • Hilfe für die Wohnraumanpassung: Das Treppensteigen fällt schwer, das Betreten der Dusche klappt gar nicht mehr – diese und weitere Probleme kennen viele Menschen nach einem Schlaganfall. Um die Pflegeumgebung barrierefrei zu gestalten, steuert die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro (Neuer Stand 2025) bei.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Schlaganfall