Osteoporose ist eine Knochenerkrankung, die schleichend voranschreitet. Sie führt dazu, dass die Knochensubstanz abgebaut wird, dadurch wandelt sich die Struktur der Knochen – sie verlieren an Stabilität und werden porös. Ohne erkennbaren Grund oder bei geringer Belastung kommt es dann zum Knochenbruch. Durch die häufig schwerwiegend verlaufenden Knochenbrüche können ausgeprägte Bewegungseinschränkungen entstehen und zu einer Pflegebedürftigkeit führen. In dem Fall ist die Beantragung eines Pflegegrades bei Osteoporose sinnvoll.

Wir erklären Ihnen, wie Osteoporose den Pflegebedarf verändern kann und welche Leistungen Menschen mit einem Pflegegrad dann zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Osteoporose ist eine chronische Knochenstoffwechselerkrankung.
  • Durch die damit einhergehenden porösen Knochen haben Stürze oft schwerwiegende Folgen wie eine Bettlägerigkeit.
  • Schränkt die Erkrankung die Selbstständigkeit ein, können Betroffene einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  • Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Erkrankung erhöhen, dann ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll.
  • Mit einem Pflegegrad erhalten Patienten eine umfängliche Unterstützung, beispielsweise in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege.

Was ist Osteoporose?

Osteoporose, auch Knochenschwund genannt, ist eine Erkrankung, die das Skelettsystem nachhaltig schwächt. Alleine in Deutschland betrifft die Erkrankung mindestens sechs Millionen Menschen, Osteoporose ist also nicht selten. Insbesondere ältere Menschen, vorzugsweise Frauen, weisen die Knochenstoffwechselerkrankung auf. Manchmal ist Osteoporose eine Folge einer anderen Erkrankung. Die sogenannte sekundäre Osteoporose kann beispielsweise in Verbindung mit einer Hormonstörung, Schilddrüsenüberfunktion oder rheumatoiden Arthritis stehen. Häufig ist ein solcher Zusammenhang aber nicht gegeben – dann liegt eine primäre Osteoporose vor. Charakteristisch für die Osteoporose ist, dass sie dann entsteht, wenn der Organismus entweder zu schnell Knochenmasse abbaut oder erst gar nicht im ausreichenden Umfang aufbaut.

Gut zu wissen!

Bei Frauen kommt es oft nach den Wechseljahren zu Osteoporose. Das hängt damit zusammen, dass der Körper die Produktion des weiblichen Geschlechtshormons Östrogen zurückfährt. Östrogen hat allerdings knochenschützende Eigenschaften.3

Sind Menschen mit Osteoporose pflegebedürftig?

Eine Osteoporose lässt sich therapieren – mit den richtigen Medikamenten kann so der Krankheitsfortschritt gestoppt werden.3 Der bereits erfolgte Knochenabbau ist jedoch nicht umkehrbar. Menschen mit Knochenschwund können durch verschiedene Faktoren einen Hilfsbedarf besitzen. Zum einen ist es wichtig, Stürzen vorzubeugen. Da im fortgeschrittenen Stadium selbst kleine Stöße für einen Bruch ausreichen, ist es besonders wichtig, Sturzprophylaxe zu betreiben und Betroffenen bei der Mobilisierung zu helfen. Bei einigen Patienten haben vergangene Brüche bereits Spuren hinterlassen. Die meist durch Stürze zugezogenen Brüche sind oft schwerwiegend. Sie können zu ausgeprägten Behinderungen und sogar zu einer Bettlägerigkeit führen. Wenn Betroffene dadurch körperlich stark eingeschränkt sind, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Das bedeutet aber nicht, dass Osteoporose-Patienten von Beginn an pflegebedürftig sind. Ob und wie stark sie auf Hilfe von außen angewiesen sind, hängt maßgeblich von dem Krankheitsstadium und dem Verlauf des Knochenschwunds ab.

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Pflege und Osteoporose: Wie beeinflusst die Erkrankung den Pflegebedarf?

Die Knochenstoffwechselerkrankung tritt häufig im höheren Lebensalter auf. Einige Menschen besitzen dann bereits andere Erkrankungen wie Parkinson, die mitunter eine Pflegebedürftigkeit auslösen. Kombiniert mit einer Osteoporose kann sich ein erhöhter Pflegebedarf ergeben. Insbesondere die Unterstützung, die Betroffene infolge der körperlichen Einschränkungen benötigen, und die Maßnahmen zur Sturzvorbeugung können im Pflegealltag viel Zeit beanspruchen. Osteoporose verändert das Skelettsystem zwar schleichend, ein Sturz kann den gewohnten Alltag aber auch sehr plötzlich auf den Kopf stellen. In welchem Maße die Pflegebedürftigkeit zusätzlich durch den Knochenschwund ansteigt, ist personenabhängig und richtet sich maßgeblich nach dem Osteoporose-Stadium.

Pflegebedarf am Anfang: Ihr Familienmitglied benötigt kaum Unterstützung im Alltag. Bereits jetzt ist es aber sinnvoll, Hilfe anzubieten, zum Beispiel beim Wocheneinkauf. Außerdem sind eine regelmäßige Bewegung und eine Ernährung, die ausreichend Calcium bereitstellt, wichtig.

Pflegebedarf bei fortgeschrittener Erkrankung: Durch die fortgeschrittene Reduzierung der Knochendichte hat Ihr Angehöriger bereits ein oder mehrere Wirbelkörperbrüche erlitten. Die Vorbeugung von Stürzen ist nun besonders wichtig. Womöglich benötigt Ihr Familienmitglied Unterstützung bei der Mobilisation und Körperpflege.

Pflegebedarf bei deutlich fortgeschrittener Erkrankung: Osteoporose-Patienten weisen mehrere multiple Knochenbrüche auf. Körperliche Einschränkungen dominieren nun den Alltag. Der Gang zur Toilette, die Haushaltsführung, die Körperpflege und die Zubereitung von Speisen – das alles und vieles mehr können Betroffene meist nun nicht mehr bewältigen. In diesem Stadium kann auch eine Bettlägerigkeit vorliegen.

Löst eine Osteoporose einen Pflegebedarf aus, können Beteiligte mit einem Pflegegrad umfangreiche Pflegekassen-Leistungen beanspruchen. Insbesondere ein ambulanter Pflegedienst ist oft eine wertvolle Stütze. Die Mitarbeiter können bei der Bewältigung zahlreicher Tätigkeiten im Alltag helfen. Dabei steht vor allem die Grundpflege (Ernährung, Mobilisation, Körperpflege) im Mittelpunkt. Achtung: Wenn Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad besitzt, ist eine Höherstufung immer dann sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf erhöht.

Pflegegrad bei Osteoporose: Voraussetzungen und Einstufung

Eine Osteoporose kann das Leben von Betroffenen nach und nach aber auch ganz plötzlich stark verändern. Ergibt sich durch die Erkrankung bzw. einen damit zusammenhängenden Sturz eine Pflegebedürftigkeit, ist es ratsam, Pflegekassen-Leistungen miteinzuplanen. In dem Zusammenhang haben Sie vielleicht bereits von den Pflegegraden gehört. Da nicht jeder pflegebedürftige Mensch das gleiche Maß an Unterstützung benötigt, ist es wichtig, den Hilfsbedarf abzubilden. Genau das machen Pflegegrade. Um einen Pflegegrad von der Pflegekasse zu erhalten, müssen Osteoporose-Patienten gezielt einen Pflegegrad beantragen – eine automatische Zuweisung erfolgt nicht. Doch Achtung: Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat überhaupt einen Anspruch auf einen Pflegegrad.

Pflegegrad bei Osteoporose: Voraussetzungen

Im fortgeschrittenen Stadium führt die Osteoporose in der Regel zu einer Pflegebedürftigkeit.

Erfüllen Betroffene folgende Voraussetzungen, steht einem Pflegegrad nichts im Weg:

  • der Antragsteller hat mindestens 2 Jahre lang, innerhalb der letzten 10 Jahre, Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt bzw. kann eine Familienversicherung vorweisen.
  • die Selbstständigkeit ist im Alltag nachweisbar eingeschränkt.
  • der Pflegebedarf zeichnet sich für mindestens 6 Monate ab oder besteht dauerhaft.

Auch wenn aus Ihrer Sicht nur leichte Einschränkungen im Alltag bestehen, kann es sich lohnen, einen Pflegegrad zu beantragen. Bereits mit Pflegegrad 1 können Sie von sinnvollen Entlastungsleistungen profitieren.

Ist es möglich, bei Osteoporose eine Pflegestufe (Pflegegrad) zu beantragen?

Erinnern Sie sich noch an die Pflegestufen? Sie wurden im Jahr 2017 durch die Pflegegrade abgelöst und gehören der Vergangenheit an. Mit einem Pflegegrad kann die Pflegebedürftigkeit heute viel detaillierter abgebildet werden. Das ist vor allem für Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie sie bei der Demenz vorkommen, aber natürlich auch für Personen mit Osteoporose interessant. Grundsätzlich können Osteoporose-Patienten einen von insgesamt fünf Pflegegraden erhalten. Welcher Pflegegrad infrage kommt, hängt maßgeblich von der verbliebenen Selbstständigkeit ab. Jemand, der nur einen geringen Unterstützungsbedarf im Alltag besitzt, bekommt einen niedrigeren Pflegegrad als eine Person, die eine Pflege rund um die Uhr benötigt.

Welcher Pflegegrad bei Osteoporose?

Die Pflegekasse knüpft die Pflegegrade nicht an einzelne Krankheiten. Es gibt also keinen bestimmten Pflegegrad für Osteoporose. Entscheidend ist hier die Einschränkung der Selbstständigkeit in Bezug auf alltagsbezogene Tätigkeiten. Der Verlauf der Osteoporose ist sehr unterschiedlich, ausschlaggebend ist unter anderem, zu welchem Zeitpunkt die Krankheit entdeckt und die Behandlung eingeleitet wurde. Patienten leiden meist zunehmend unter Rückenschmerzen, im fortgeschrittenen Stadium zeichnen sich deutlich sichtbare Skelettveränderungen ab – Betroffene können einen Spitzbuckel oder einen Rundrücken entwickeln. Außerdem kann es zu einer Abnahme der Körpergröße kommen. Eine Osteoporose verursacht manchmal auch eine Bewegungsunfähigkeit im Bereich des Oberkörpers oder der Beine. Die Pflegekasse kann bei Osteoporose im Anfangsstadium Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 bewilligen, später kommt auch Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 infrage.

Osteoporose-Stadium
Typische Beschwerden
Möglicher Pflegegrad
Grad 0: Osteopenie Der Knochenabbau ist noch recht überschaubar. Die Veränderungen zeigen sich meist noch nicht in einem Röntgenbild und Betroffene haben in der Regel keine Symptome – deshalb ist dieses Stadium Patienten oft nicht bewusst. 0
Grad 1: Osteoporose Zwar gibt es in diesem Stadium einen fortgeschrittenen Schwund der Knochensubstanz, Knochenbrüche sind aber noch nicht erfolgt. Patienten haben auch jetzt normalerweise keine Beschwerden. 0
Grad 2: Manifeste Osteoporose Der Knochenschwund hat nun bereits zu ein bis drei Brüchen der Wirbelkörper geführt. Oft werden Patienten in diesem Stadium das erste Mal durch Schmerzen auf die Erkrankung aufmerksam. 1-2
Grad 3: Fortgeschrittene Osteoporose Betroffene erleiden multiple Wirbelkörperbrüche. Das Skelett verändert sich. Schmerzen und körperliche Einschränkungen dominieren den Alltag. 3-5

Tabelle 1: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Osteoporose (klinikum-dresden.de)

Pflegegrad bei Osteoporose beantragen

Sie möchten Leistungen der Pflegekasse in Ihren Alltag einfließen lassen? Dann müssen Sie in einem ersten Schritt zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dieser ist praktisch die Basis für die Verteilung der Unterstützungsleistungen. Keine Sorge, die Beantragung eines Pflegegrades bei Osteoporose ist nicht mit viel Bürokratie verbunden.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Osteoporose beantragen?

Haben Sie die Mitteilung bekommen, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen eine Osteoporose vorliegt, machen Sie sich wahrscheinlich viele Gedanken. Auf welche Einschränkungen muss ich mich im Alltag gefasst machen? Wer könnte die Pflege übernehmen? Wie kann mir die Pflegekasse bei der Bewältigung des Pflegealltags helfen? Zunächst ist es wichtig, für Sie zu wissen, dass eine Osteoporose zu Beginn nicht automatisch mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht. Halten Sie sich in jedem Fall an die Empfehlungen Ihres Arztes und nehmen Sie verordnete Medikamente regelmäßig ein. Am besten behalten Sie den Pflegebedarf im Auge. Stellen Sie fest, dass die Erkrankung zu Einschränkungen im Alltag führt, ist es an der Zeit, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen. Scheuen Sie sich nicht, bereits bei einem überschaubaren Hilfsbedarf einen Pflegegrad zu beantragen. Unterstützungsleistungen wie der Entlastungsbetrag stehen Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu – diesen können Sie beispielsweise nutzen, um eine Haushaltshilfe zu beschäftigen.

Was deutet auf eine Pflegebedürftigkeit bei Osteoporose hin?

Anfänglich verursacht die Osteoporose keine Beschwerden. Das liegt daran, dass der Knochenschwund schleichend erfolgt. Erst mit zunehmendem Krankheitsfortschritt treten die ersten Symptome auf, die später auch eine Pflegebedürftigkeit begründen können.

Folgendes deutet grundsätzlich auf eine Pflegebedürftigkeit hin:

  • Betroffenen fällt es schwer, sich zu bewegen – das Anziehen, Treppensteigen und Aufstehen verursachen Mühe.
  • Erkrankte benötigen Unterstützung bei der Nahrungszubereitung oder beim Essen.
  • Die Körperpflege (Zähneputzen, Haarewaschen, Rasieren und Co.) gelingt nicht mehr selbstständig.
  • Betroffene können ihre Medikamente nicht alleine einnehmen.
  • Soziale Kontakte pflegen, Unternehmungen planen und durchführen – dabei sind Erkrankte auf die Hilfe von außen angewiesen.

Seien Sie versichert, dass es nicht in Ihren Aufgabenbereich fällt, eine Pflegebedürftigkeit richtig einzuschätzen. Dafür ist die Pflegekasse bzw. der Gutachter des Medizinischen Dienstes, früher MDK, zuständig.

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Osteoporose

Den Pflegegrad-Antrag richten Sie an die Pflegekasse. Diese kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Pflege. In nur wenigen Schritten können Sie, bei Erfüllung der Voraussetzungen, einen Pflegegrad erhalten.

Pflegegrad bei Osteoporose: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein Formular und einige Wochen Geduld – mehr benötigen Sie für einen Pflegegrad-Antrag bei Osteoporose nicht.

Schritt 1 – Verwenden Sie das richtige Formular: Für die Beantragung eines Pflegegrades nutzen Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Dieses können Sie direkt bei der Pflegekasse anfordern oder sich bei vielen Versicherern online herunterladen und ausdrucken. Bitte bedenken Sie, nur wenn Sie diesen Antrag stellen und einen Pflegegrad bewilligt bekommen, können Sie zukünftig auf Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen.

Schritt 2 – Füllen Sie den Antrag aus: Das Formular fragt einige persönliche Informationen, wie Ihre Adresse, Krankenversicherungsnummer und Geburtsdatum ab. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit, im gleichen Zug Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beantragen. Gehen Sie das Formular Schritt für Schritt durch und vergewissern Sie sich, dass Sie keine Angabe vergessen haben. Achten Sie auch darauf, das Dokument zu unterschreiben, und senden Sie es im Anschluss direkt an die Pflegekasse.

Schritt 3 – Stimmen Sie sich mit dem MD ab: Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag vorliegen hat, beauftragt sie den Medizinischen Dienst. Ein zugehöriger Gutachter führt bei Ihnen zu Hause die Pflegebegutachtung durch, um Ihre Selbstständigkeit festzustellen. Zuvor erfolgt jedoch eine terminliche Abstimmung – am besten warten Sie einfach darauf, dass ein Mitarbeiter Sie kontaktiert.

Schritt 4 – Nehmen Sie den Pflegekassen-Bescheid in Empfang: Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Am Ende steht fest, ob und welchen Pflegegrad Sie zugeteilt bekommen. Sie erfahren dies mit dem Pflegekassen-Bescheid, der Ihnen postalisch zugestellt wird. Mit Pflegegrad 1 können Sie schon einige Unterstützungsangebote beanspruchen, ab Pflegegrad 2 ist die Auswahl noch größer.

Schritt 5 – Erwägen Sie einen Widerspruch: Die Pflegekasse prüft in einem eingehenden Verfahren, welcher Pflegegrad am besten zu Ihnen passt. Das stellt sicher, dass Sie die Leistungen erhalten, die Sie im Alltag benötigen. Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass Antragsteller den Eindruck erhalten, dass der Pflegegrad ihrer Pflegesituation nicht gerecht wird. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen – das machen Sie bitte innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens und in schriftlicher Form.

Höheren Pflegegrad bei Osteoporose beantragen

Eine Osteoporose kann voranschreiten und so den Pflegebedarf erhöhen. Bei vielen Menschen gibt es aber auch noch andere Erkrankungen, die eine Pflegebedürftigkeit verursachen. In Kombination mit einer Osteoporose ist die Mehrbelastung im Alltag deutlich zu spüren. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, kümmern Sie sich am besten um einen Höherstufungsantrag. Wird dieser bewilligt, erhalten Sie einen höheren Pflegegrad und damit Zugriff auf umfangreichere Leistungen der Pflegekasse. Sie möchten einen solchen Antrag stellen? Dann nehmen Sie sich erneut den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ zur Seite. Diesmal kreuzen Sie die Option „Höherstufungsantrag“ am Anfang des Formulars an und füllen es wie gewohnt aus. Nun wird erneut ein Pflegegutachten angestoßen. Stellt der Gutachter fest, dass das Maß der Einschränkung nicht mehr zum Pflegegrad passt, ist eine Höherstufung wahrscheinlich.

Kann ich einen Pflegegrad für meinen an Osteoporose erkrankten Angehörigen beantragen?

Menschen mit einer Osteoporose können den Antrag auf einen Pflegegrad in der Regel selbst bewältigen. Allerdings können andere, gleichzeitig bestehende, Erkrankungen wie Parkinson oder Demenz die Antragstellung erschweren oder unmöglich machen. Angehörige können dann im Auftrag des Pflegebedürftigen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dabei müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht hinzufügen. Als pflegender Angehöriger erhalten Sie übrigens keinen Pflegegrad, auch dann nicht, wenn Sie Ihren Job für die Pflege Ihres Familienmitglieds aufgeben. Der Betroffene ist und bleibt Mittelpunkt der Leistungsberechtigung. Allerdings profitieren auch Sie davon, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad erhält – der Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege und das Pflegegeld können Sie ganz konkret bei der Pflege entlasten.

Pflegebegutachtung bei Osteoporose: Ablauf und Kriterien

Bevor die Pflegekasse Antragstellern einen Pflegegrad zuweist, muss sie herausfinden, wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist. Auskünfte von Beteiligten reichen dafür nicht aus. Stattdessen erfolgt eine Pflegebegutachtung. Dabei überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes in insgesamt 6 Bereichen, wie es um die Selbstständigkeit im Alltag steht. Im Anschluss daran gibt der Gutachter eine Empfehlung an die Pflegekasse, die schlussendlich über den Pflegegrad bestimmt. Die Pflegebegutachtung findet im häuslichen Umfeld des Antragstellers statt und erfolgt immer nach einem bestimmten Schema. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob eine Osteoporose, ein Herzinfarkt oder eine Multiple Sklerose die Pflegebedürftigkeit auslöst.

Modul
Modulbezeichnung
Mögliche Fragen/Themen bei Osteoporose
1 Mobilität Welche Einschränkungen bestehen im Bereich Mobilität – inwieweit kann sich der Betroffene im Wohnumfeld fortbewegen, umsetzen und Treppensteigen?
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Ist der Antragsteller in der Lage, sich zeitlich und örtlich zu orientieren? Kann er Risiken und Gefahren erkennen?
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Existieren psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen? Tritt eine nächtliche Unruhe auf?
4 Selbstversorgung Wie klappen die Körperpflege, die Ernährung und das Trinken?
5 Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen Ist der Betroffene in der Lage, seine Arzneimittel selbstständig einzunehmen und Arzttermine einzuhalten?
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Inwieweit gelingt es dem Patienten, den Alltag zu planen, die Tätigkeiten umzusetzen und sich um soziale Kontakte zu bemühen?

Tabelle 2: Kriterien bei der Pflegebegutachtung. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pflegebegutachtung: Worauf muss ich achten? | gesund.bund.de und Das Begutachtungsinstrument | Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

Der Gutachter beurteilt die Bereiche nicht nur grob, sondern sieht sich verschiedene Einzelkriterien an. Am Ende deutet eine Gesamtpunktanzahl auf den notwendigen Pflegegrad hin. Möchten Sie die Pflegebegutachtung mit zusätzlichen Informationen unterstützen? Dann legen Sie Krankenhausentlassungsberichte, Arztberichte und Medikamentenpläne bereit.

Gut zu wissen!

Die Module sind bei der Pflegebegutachtung nicht alle gleich gewichtet. Während die Selbstversorgung 40 % erhält, ist der Bereich Mobilität lediglich mit 10 % bedacht.

Osteoporose (Knochenschwund): wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

Eine feste Punktevergabe hilft dabei, die Pflegegrade eindeutig voneinander abzugrenzen. Das bedeutet, nur wer die erforderliche Anzahl an Punkten erreicht, kann von dem jeweiligen Pflegegrad profitieren.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,0 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Welche Leistungen stehen mir bei Osteoporose zu?

Bei Osteoporose im fortgeschrittenen Stadium ist meist sowohl eine medizinische als auch eine pflegerische Versorgung nötig. Die Krankenkasse ist der richtige Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Behandlung und Hilfsmittel geht. Wer Leistungen rund um das Thema Pflege benötigt, wendet sich hingegen an die Pflegekasse. Vergessen Sie nicht: Wer Pflegekassen-Leistungen beanspruchen möchte, benötigt zwingend einen Pflegegrad.

Was zahlt die Pflegekasse bei Osteoporose?

Die Pflege, insbesondere eine intensive Pflege, ist mit hohen Kosten verbunden. Auch dann, wenn sich pflegende Angehörige im Alltag engagieren. Bei der häuslichen Pflege oder bei der Unterbringung in einem Pflegeheim bleiben Pflegebedürftige aber nicht automatisch auf den Kosten sitzen. Sie können die Pflegekasse an vielen Leistungen beteiligen.

  • Osteoporose-Pflege in den eigenen vier Wänden: Auch im fortgeschrittenen Stadium können Patienten mit der richtigen Versorgung in den eigenen vier Wänden verbleiben. Tatkräftige Unterstützung erhalten Beteiligte durch das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, die zwei Säulen der häuslichen Pflege. Während das Pflegegeld zur freien Verfügung steht, sind Pflegesachleistungen ausschließlich für die professionelle Pflege (ambulanter Pflegedienst) vorgesehen.
  • Osteoporose-Pflege in einer Einrichtung: In einem weit fortgeschrittenen Stadium oder in Kombination mit anderen Erkrankungen können Betroffene auf eine intensive Pflege angewiesen sein. Gibt es dann keine Angehörigen, die sich um die Pflege kümmern können, erhalten Sie eine Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse engagiert sich hier mit einem festen Budget, das je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 760 € 770 €
3 572 € 1.431 € 1262 €
4 764 € 1.778 € 1775 €
5 946 € 2.200 € 2005 €

Tabelle 3: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Wie können Menschen mit Osteoporose eine Haushaltshilfe finanzieren?

Bei der Krankheit Osteoporose ist es besonders wichtig, das Sturzrisiko zu minimieren. Einfach deshalb, weil im Rahmen der Erkrankung die Knochen porös werden und Stürze ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Haushaltstätigkeiten können Stürze provozieren. Wer beispielsweise mit einem Wäschekorb die Treppen hochgeht, kann ins Wanken geraten und stürzen. Eine Haushaltshilfe kann dem Betroffenem anstrengende oder risikobehaftete Tätigkeiten abnehmen. Eine Haushaltshilfe ist aber nicht nur bedeutsam, wenn es um die Vorbeugung von Stürzen geht, sondern sorgt auch dann für Entlastung, wenn Patienten die Haushaltsführung nicht mehr alleine bewältigen können. Im fortgeschrittenen Osteoporose-Stadium ist das durch vorausgegangene Knochenbrüche und eine dadurch ausgelöste körperliche Einschränkung oft der Fall. Um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu reduzieren, können Betroffene den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser beträgt unabhängig von der Höhe des Pflegegrades 125 Euro.

Diese Entlastungsleistungen stehen Ihnen bei Osteoporose zu

Schreitet die Erkrankung voran, können die Osteoporose-Folgen, gleichzeitig bestehende Krankheiten oder Alterungsprozesse dafür sorgen, dass der Pflegebedarf zunimmt. Insbesondere dann, wenn Familienmitglieder rund um die Uhr eine Pflege und Betreuung benötigen, ist das für Angehörige eine große Aufgabe. Entlastungsleistungen der Pflegekasse können Patienten selbst, aber auch ehrenamtliche Pflegepersonen unterstützen.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Sich rund um die Uhr um Angehörige zu kümmern, ist mit vielen Entbehrungen verbunden. Damit ehrenamtliche Pflegepersonen Zeit für ihre Angelegenheiten oder die Ausübung ihres Jobs finden, können Sie auf die Tages- und Nachtpflege Hier befindet sich der Betroffene zeitweise in einer Pflegeeinrichtung und „geht“ anschließend wieder nach Hause. Die Pflegekasse stellt dafür ein Budget zur Verfügung, dass sich am Pflegegrad orientiert.
  • Budget für die Kurzzeitpflege: Haben sich Erkrankte beispielsweise einen Bruch zugezogen und müssen nach dem Krankenhausaufenthalt vorübergehend stationär gepflegt werden, können Betroffene die Kurzzeitpflege Hier gibt es ein festes Budget für alle Pflegegrade.
  • Verhinderungspflege: Eine dringend benötigte Auszeit oder eine Erkrankung kann dafür sorgen, dass Familienangehörige sich vorübergehend nicht um die Pflege kümmern können. Mit der Verhinderungspflege können Osteoporose-Patienten zeitweise einen ambulanten Pflegedienst beschäftigen.
  • Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Dieses Budget fällt bei jedem Pflegegrad gleich aus und ist zweckgebunden. Den Entlastungsbetrag können Betroffene beispielsweise für ausgewählte Betreuungsangebote oder eine Haushaltshilfe nutzen.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125€
2 689 € 1774 € 1612 € 125€
3 1298 € 1774 € 1612 € 125€
4 1612 € 1774 € 1612 € 125€
5 1995 € 1774 € 1612 € 125€

Tabelle 4: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Gut zu wissen!

Personen mit einer Osteoporose können unter Umständen einen Schwerbehindertenausweis und damit Nachteilsausgleiche, beispielsweise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), erhalten. Hier kommt es allerdings auf das Ausmaß an Funktionseinschränkungen bzw. Schmerzen an. Möchten Sie einen entsprechenden Antrag stellen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Versorgungsamt.

Anpassung der Wohnumgebung bei Osteoporose: Pflegekassen-Leistungen

Bei einer Osteoporose können die körperlichen Einschränkungen nach und nach zunehmen. Vielen Betroffenen fallen im fortgeschrittenen Stadium ganz alltägliche Bewegungen schwer. Passen Sie die Wohnumgebung an Ihre Bedürfnisse an, können Sie wieder mehr Selbstständigkeit erlangen und Stürzen ganz gezielt vorbeugen.

  • Geld für den Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem bietet sich insbesondere für Menschen mit Osteoporose an. Stürzen sie und können sich alleine nicht aufrichten, können Betroffene per Knopfdruck Hilfe holen. Die Pflegekasse bezuschusst das hilfreiche System mit 25,50 Euro pro Monat.
  • Geld für Pflegehilfsmittel: Alle pflegebedürftigen Menschen sollten sich in einem hygienischen Pflegeumfeld wiederfinden – Hygienemaßnahmen verhindern nicht nur Infektionen, sondern steigern auch das Wohlbefinden. Die Pflegekasse steuert monatlich 40 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Damit können Sie unter anderem Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Masken kaufen.
  • Zuschuss für eine Wohnraumanpassung: Hat die Osteoporose dazu geführt, dass Betroffene in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, ist eine barrierefreie Wohnumgebung wünschenswert. So können Betroffene sich wieder freier in ihren Räumlichkeiten bewegen, Hilfsmittel besser nutzen und Gefahren ausschalten. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem Zuschuss von bis zu 4000 Euro.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Osteoporose