MS ist eine der häufigsten Autoimmunerkrankungen und führt in ihrem Verlauf oft zu einer Pflegebedürftigkeit. Welche Ansprüche Sie bei MS haben und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • MS steht für Multiple Sklerose
  • MS ist eine voranschreitende Autoimmunerkrankung.
  • Mit dem Voranschreiten der Krankheit verändert sich oft auch der Pflegebedarf.
  • Mit MS ist es sinnvoll, auch einen Grad der Behinderung zu beantragen.
  • Achten Sie auf eine regelmäßige Höherstufung des Pflegegrades und des Grades der Behinderung.
  • Pflegebedarf und Grad der Behinderung werden an den tatsächlichen Einschränkungen im Alltag gemessen, nicht an der Diagnose.

Was ist MS?

Die Abkürzung MS steht für Multiple Sklerose. MS ist eine Autoimmunerkrankung, bei der der eigene Körper Gewebe rund um die Nervenzellen angreift und dieses zerstört. Welche Symptome dabei entstehen, hängt von den jeweils betroffenen Nervenbahnen ab. Manchmal können Symptome sogar wieder verschwinden, langfristig heilbar ist MS jedoch nicht. Durch Medikamente ist es aber möglich, das Fortschreiten der Erkrankung deutlich zu verlangsamen und die Auswirkungen und Begleiterscheinungen abzuschwächen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung werden jedoch viele MS-Betroffenen pflegebedürftig.

Pflegegrade bei MS: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Grundsätzlich wird die Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Höhe des Pflegegrades durch den Hilfe- und Pflegebedarf und die Einschränkungen im Alltag bestimmt, welche der Betroffene hat. Der Pflegegrad kann je nach Situation also von dem Medizinischen Dienst (MD) der Krankenkassen bzw. MEDICPROOF, dem Gutachter-Service der privaten Krankenversicherungen, bei Pflegegrad 1 bis hin zu Pflegegrad 5 liegen.

MS ist eine Krankheit, die sich im Laufe der Zeit verschlechtert. Dementsprechend steigt naturgemäß auch der Pflegebedarf und damit der Anspruch auf einen höheren Pflegegrad. Betroffene und ihre Angehörigen sollten sich also regelmäßig und rechtzeitig um eine Höherstufung des Pflegegrades bemühen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Gut zu wissen!
Bei MS ist es sinnvoll, zusätzlich zum Pflegegrad auch einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Auch hier können Sie bei Bedarf eine Höherstufung beantragen. Durch einen festgestellten GdB haben Sie noch andere Ansprüche und Rechte.

Antragstellung: Wann und wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad bei MS?

Einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades sollten Sie dann stellen, wenn sich die ersten Einschränkungen im Alltag zeigen. Das kann zum Beispiel ein beginnender Hilfebedarf sein, um Treppen zu steigen, in die Dusche zu kommen oder den Besuch von Ärzten wahrzunehmen. Achten Sie dabei nicht nur auf körperliche Einschränkungen, sondern auch auf psychische. Viele MS-Erkrankte zeigen auch Anzeichen von Depressionen, die sich ebenfalls auf den Pflegebedarf auswirken können.

Den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen Sie als MS-Betroffener formlos bei Ihrer Pflegekasse. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel „Pflegegrad beantragen“.

Leistungen durch die Pflegeversicherung und Krankenversicherung

Grundsätzlich sind bei Menschen mit MS und einem Pflegebedarf zwei Kostenträger für die Übernahme von Kosten, Sachleistungen, Medikamenten und mehr zuständig: Die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung. Welche Leistungen Ihnen zustehen, lesen Sie im Folgenden.

Gut zu wissen!

Der Leistungsanspruch ist bei MS sehr individuell und kann in diesem Artikel deswegen nicht vollständig beleuchtet werden. Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin sowie einen Pflegestützpunkt, wenn Sie konkrete Fragen zu einer möglichen Leistung haben.

Leistungen bei bestehendem Pflegegrad

Bei bestehendem Pflegegrad stehen Ihnen zu:

Leistungen bei einem Grad der Behinderung

Sofern eine Schwerbehinderung vorliegt (wenigstens ein GdB von 50%):

  • Steuererleichterungen wie z.B. den Behinderten-Pauschbetrag.
  • Ein früheres Renteneintrittsalter ohne Abzüge.
  • Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Anspruch auf einen Parkausweis und die Berechtigung, auf Behindertenparkplätzen zu stehen.
  • Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenlos in den Öffentlichen Nahverkehrsmitteln mitzunehmen.
  • Mögliche Ermäßigungen auf Ausflügen und bei Veranstaltungen.

Lesetipp!

Informieren Sie sich über die Vorteile von einem Schwerbehindertenausweis in unserem entsprechenden Ratgeber.

Leistungen auf Rezept

  • Medikamente
  • Inkontinenzprodukte
  • Physio-, Psycho-, Logo- und Ergotherapie
  • Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen (Kuren, Reha)
  • Gehhilfen und Rollstühle

Pflegegeld bei MS

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Es steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher zu, die von einem Angehörigen häuslich gepflegt werden. Zur Bezahlung eines Pflegedienstes gibt es die Pflegesachleistungen – das ist noch etwas anderes als Pflegegeld.

Pflegegeld bekommen Sie in folgender Höhe:

Festgestellter Pflegegrad
Höhe des monatlichen Pflegegeldes
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 572 Euro
Pflegegrad 4 764 Euro
Pflegegrad 5 946 Euro

Entlastungsleistungen: Welche Hilfen kann ich als pflegender Angehöriger beantragen?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt bei Ihrem Angehörigen vorliegt und sie die pflegebedürftige Person zuhause pflegen, dann haben Sie einen Anspruch auf Entlastungsleistungen.

Der Entlastungsbetrag

Die Pflege eines Menschen ist anspruchsvoll und pflegende Angehörige geraten dabei nicht selten an ihre Grenzen. Mit dem Entlastungsbetrag, einer monatlichen Geldleistung von bis zu 125 Euro im Monat, soll möglich gemacht werden, dass sich pflegende Angehörige Hilfe holen oder eine Auszeit nehmen können. Der Entlastungsbeitrag kann auch eingesetzt werden, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhöhen.

Grundsätzlich wird der Entlastungsbetrag nur dann gezahlt, wenn Sie tatsächlich Leistungen beanspruchen. Das kann zum Beispiel eine stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen durch eine andere Person sein, die für ihre Betreuung eine Bezahlung erhält.

Gut zu wissen!

Die genauen Bedingungen für den Entlastungsbetrag sind in § 45b SGB XI geregelt.

Verhinderungspflege

Bei Urlaub oder Erkrankung der privaten Pflegeperson, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr betragen.

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Ersatzpflege. Diese kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Pfleger, aber auch in einer stationären Einrichtung stattfinden.

Gut zu wissen!

Die Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen.

Mögliche weitere Unterstützungsangebote bei MS

Das Selbsthilfenetzwerk ist in Bezug auf MS in Deutschland gut ausgebaut. Viele verschiedene Vereine und Selbsthilfegruppen helfen Betroffenen und Angehörigen, sich auch mit MS erfolgreich und selbstbestimmt durchs Leben zu manövrieren. Im Internet finden Sie viele Angebote. Die meisten Vereine, Selbsthilfegruppen und Websites geben dabei auch sinnvolle Tipps an die Hand, wie Sie weitere finanzielle, aber auch emotionale Unterstützung erhalten. Besonders für Menschen mit MS, die noch im Arbeitsleben stehen, lohnt es sich, sich auch über die rechtlichen Ansprüche genauer zu informieren.

FAQ - Häufige Fragen zu Pflegegrad bei Multiple Sklerose