Häusliche Pflege - Kosten & Kostenübernahme für die Pflege zu Hause
Das Wichtigste in Kürze
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Die häusliche Pflege kann durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder durch einen ambulanten Pflegedienst umgesetzt werden
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Für die Finanzierung stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung
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Die Kosten, die für die häusliche Pflege anfallen, richten sich vor allem nach dem vorliegenden Pflegegrad
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Zur Finanzierung von polnischen Pflegekräften können keine Pflegesachleistungen genutzt werden. Stattdessen kann das Pflegegeld zum Einsatz kommen
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Wird auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen, ist die Sichtung des Pflegeleitbildes vorab empfehlenswert
Ende 2021 waren 4,17 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. 84 Prozent der Betroffenen werden zu Hause gepflegt. Über die Hälfte von ihnen überwiegend durch Angehörige. Die häusliche Pflege macht demnach den weit größten Anteil der Pflegeform aus. Pflegebedürftige können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um Kosten erstattet zu bekommen, Ausgaben zu reduzieren oder sich selbst bzw. pflegende Angehörige zu entlasten.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über anfallende Kosten und welche Leistungen Sie beantragen und erhalten können.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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Pflegehilfsmittelkatalog: Ausbau von Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege
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Änderungen Pflegereform 2025
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Digitale Pflegeanwendungen: Kostenübernahme seit 2022
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Häusliche Pflege bei besonderen Krankheiten
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Pflege zu Hause: Was versteht man unter häuslicher Pflege?
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Leistungen: Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause
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Häusliche Pflege – Kosten & Kostenübernahme
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Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige
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Häusliche Pflege durch den ambulanten Pflegedienst
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Verwandte Ratgeber
Pflegehilfsmittelkatalog: Ausbau von Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege
In der häuslichen Pflege können Sie eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nutzen. Sie können zum Beispiel die Hygiene verbessern, indem Sie auf Flächendesinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe setzen. Alle prinzipiell übernahmefähigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel finden Sie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Der GKV-Spitzenverband prüft regelmäßig, ob neue Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel aufgenommen werden müssen. So auch im Zeitraum zwischen März 2021 und Februar 2022. Dabei hat ein besonders hilfreiches Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine Produktart und eine Abrechnungspositionsnummer erhalten:
Die partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2-Maske) – sie schützt besonders effektiv vor Tröpfchen und Aerosolen. Seit 2024 haben Pflegebedürftige grundsätzlich Zugriff auf über 44.000 Produkte, sie alle sind im aktuellen Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
Gut zu wissen!
Die Welt wird immer digitaler, das gilt auch für den Pflegebereich. Um die innovativen Lösungen zukünftig nutzen zu können, erhalten Versicherte und Leistungserbringer seit 2023 digitale Identitäten. Diese können Sie nutzen, um sich beispielsweise bei einer Videosprechstunde oder digitalen Gesundheitsanwendungen zu authentifizieren.
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Änderungen Pflegereform 2025
Art der Änderung | Beträge 2024 | Beträge 2025 nach der Änderung |
|---|---|---|
| Pflegegelderhöhung (4,5 %) | Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 316 € Pflegegrad 3: 545 € Pflegegrad 4: 764 € Pflegegrad 5: 946 € | Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 347 € Pflegegrad 3: 599 € Pflegegrad 4: 800 € Pflegegrad 5: 990 € |
| Erhöhung der Pflegesachleistungen (4,5 %) | Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 760 € Pflegegrad 3: 1.431 € Pflegegrad 4: 1.778 € Pflegegrad 5: 2.200 € | Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 796 € Pflegegrad 3: 1.497 € Pflegegrad 4: 1.859 € Pflegegrad 5: 2.299 € |
| keine Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung
Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.
Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher
Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.
Gut zu wissen!
Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.
Digitale Pflegeanwendungen: Kostenübernahme seit 2022
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPAs, können die häusliche Pflege deutlich vereinfachen. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige können dafür eine App auf das Smartphone installieren oder browserbasierte Webanwendungen nutzen.
Der Vorteil: Mithilfe von digitalen Pflegeanwendungen kann der Gesundheitszustand durch Übungen optimiert werden. Dafür sind unter anderem Gedächtnisspiele oder Trainingseinheiten zur Sturzprävention vorgesehen.
Außerdem können die smarten Lösungen die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigem und Angehörigem oder Pflegebedürftigem und Pflegefachkraft bereichern.
Neu seit 2022: Menschen mit einem Pflegegrad erhalten zukünftig eine Kostenerstattung, wenn sie sich für eine digitale Pflegeanwendung entscheiden. Der dafür vorgesehene monatliche Betrag beläuft sich auf maximal 53 Euro (Neuer Stand 2025).
Gut zu wissen!
Die Kostenübernahme der digitalen Pflegeanwendung ist im SGB XI § 40b fest verankert und kann dort nachgelesen werden.
Häusliche Pflege bei besonderen Krankheiten
Pflegebedürftigkeit hängt nicht nur vom Pflegegrad ab, sondern auch von der zugrunde liegenden Erkrankung. Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Krankheiten und die damit verbundene häusliche Pflege.
Lesen Sie mehr über häusliche Pflege bei häufigen Krankheiten.
- Pflege nach Schlaganfall
- Pflege bei Krebs
- Pflege nach Herzinfarkt
- Pflege bei Parkinson
- Pflege bei COPD
- Pflege bei Depression
- Pflege bei Diabetes
- Pflege bei Angststörungen
- Pflege bei Inkontinenz
- Pflege bei Dekubitus
- Pflege bei Dysphagie
- Pflege bei Epilepsie
- Pflege bei Multipler Sklerose
- Pflege bei ALS
- Pflege bei Aggression
- Pflege bei Arthrose
- Pflege bei Fibromyalgie
- Pflege bei Osteoporose
- Pflege bei psychischen Erkrankungen
- Pflege bei Gicht
- Pflege bei Arthritis/Polyarthritis
- Pflege bei Demenz
- Pflege bei Lungenfibrose
- Pflege bei FOP
- Pflege bei Chorea Huntington
- Pflege bei Mukoviszidose
- Pflege bei Kinderdemenz
Pflege bei Erkrankungen – Krankheiten in der häuslichen Pflege
Pflege bei Delir: die Rolle der Pflegefachkräfte und pflegenden Angehörigen
Pflege bei Kinderdemenz: Praxistipps für den Pflegealltag
Pflege nach Schlaganfall zu Hause: Praxistipps und Hilfe für die Pflegeplanung durch Angehörige
Pflege zu Hause: Was versteht man unter häuslicher Pflege?
Bei der häuslichen Pflege finden alle Pflegemaßnahmen zu Hause statt. Die pflegebedürftige Person muss demnach nicht in eine teil- oder vollstationäre Einrichtung überführt werden. Häufig äußern Menschen mit einem Pflegegrad den Wunsch, weiterhin in ihrem heimischen bzw. familiären Umfeld zu leben. Mit der häuslichen Pflege kann dieser Wunsch erfüllt werden, auch bei intensiverem Pflegebedarf.
Gut zu wissen!
Bahnt sich Pflegebedürftigkeit an oder tritt der Pflegefall ein, sollten Betroffene und Angehörige sich frühzeitig über Möglichkeiten, Ansprüche und Leistungen beraten lassen.
Was umfasst die häusliche Pflege?
Vielen Menschen fragen sich: „Was brauche ich für die Pflege zu Hause?“
Um die Pflege zu Hause umzusetzen, müssen alle notwendigen Pflegemaßnahmen daheim stattfinden. Das erfordert in der Regel Zeit, Geduld und ein gewisses Maß an Pflegekompetenz. Viele Angehörige erfüllen die Kriterien, da sie langsam in diese Rolle hineingewachsen sind. Entsteht eine Pflegebedürftigkeit plötzlich, ist die häusliche Pflege eine besondere Herausforderung.
Tätigkeiten in der Pflege zu Hause:
- Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und Essensaufnahme
- Hilfe bei Hygienemaßnahmen und Toilettengängen
- Ermöglichung von Mobilisierung in der Wohnung
- Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit
- Hilfe bei der Haushaltsführung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen | Unterstützung bei der Haushaltsführung | Pflegerische Betreuungsmaßnahmen |
|---|---|---|
| Ernährung | Kochen | Beaufsichtigung |
| Mobilität | Einkaufen | Begleitung |
| Hygienemaßnahmen | Wäsche waschen | Beschäftigung |
| Reinigung / Aufräumen der Wohnung | Unterstützung bei Behördengängen |
Wann hat man Anspruch auf Leistungen?
Eine häusliche Pflege wird dann von der Pflegekasse unterstützt, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass Sie die erforderlichen Tätigkeiten, die zum Beispiel bei der Körperpflege anfallen, nicht mehr selbst erledigen können.
Wer darf die Pflege zu Hause übernehmen?
Die Pflege durch Angehörige ist nicht immer möglich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es schlichtweg keine Kinder gibt, die diese Herzensangelegenheit erfüllen können. Trotzdem müssen Pflegebedürftige nicht auf ihr vertrautes Umfeld verzichten. Eine Alternative ist die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Er kommt ebenfalls nach Hause, um die Pflegemaßnahmen umzusetzen. Der Vorteil ist hierbei, dass es sich um professionelle Pflegekräfte handelt. Allerdings können sie unter Umständen nicht so viel Zeit aufbringen, wie die eigenen Angehörigen. Eine weitere Alternative sind sonstige Hilfen. Darunter fallen beispielsweise private Pflegekräfte oder eine Pflegehilfe aus dem Ausland. Bei Letzterer können gegebenenfalls sprachliche Barrieren entstehen.
So erhalten Sie Zugang zu den Leistungen:
- Reichen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse ein.
- Vereinbaren Sie einen Termin für das MDK Gutachten.
- Bereiten Sie sich auf den Gutachterbesuch vor, indem Sie alle medizinischen Unterlagen zusammentragen.
- Arbeiten Sie mit dem Gutachter zusammen, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln.
- Warten Sie auf die Erteilung eines Pflegegrads.
- Beantragen Sie in jedem Fall Pflegegeld, sofern Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben.
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Leistungen: Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause
Bei der häuslichen Pflege fallen eine Vielzahl an Tätigkeiten an. Das Ausmaß hängt maßgeblich von dem ermittelten Pflegegrad ab. Jemand der körperlich oder geistig stark eingeschränkt ist, braucht mehr Unterstützung als Personen, die noch recht fit sind. Der Gesetzgeber hat verschiedene Leistungen vorgesehen, um die Pflege daheim zu vereinfachen. Hierfür stehen Geldmittel und Sachleistungen zur Verfügung.
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Das Pflegegeld ist eine ganz entscheidende Säule, wenn es um die häusliche Pflege geht. Um die Auszahlung kümmert sich die Pflegekasse. Sie überweist die finanzielle Unterstützung direkt an den Pflegebedürftigen. Dieser kann über den Betrag frei entscheiden, allerdings wird das Pflegegeld häufig an pflegende Angehörige als Zeichen der Wertschätzung weitergegeben. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt maßgeblich von dem vorliegenden Pflegegrad ab.
Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause
Anders als häufig vermutet, handelt es sich bei Pflegesachleistungen nicht um eine finanzielle Unterstützung oder um die Bereitstellung von Gerätschaften. Kurz gesagt ist damit die Dienstleistung des Pflegedienstes gemeint. Die häusliche Pflege wird im Rahmen von Pflegesachleistungen von professionellen Pflegekräften erbracht. Der Pflegedienst kommt dafür also nach Hause.
Folgende Leistungen fallen unter die Pflegesachleistungen:
- Grundpflege, zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Mobilisierung
- Hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist ebenfalls vom vorliegenden Pflegegrad abhängig. So erhält jeder Pflegebedürftige die Leistung, die er benötigt, um im eigenen Umfeld zu verbleiben.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Bestimmt haben Sie bereits von dem Begriff „barrierefreies Wohnen“ gehört. Im häuslichen Umfeld können viele Barrieren schlummern. Sie erschweren pflegebedürftigen Menschen das Navigieren durch die Räume. Zudem können pflegerische Maßnahmen dadurch verkompliziert werden. Dann kann es sinnvoll sein, Barrieren abzubauen.
Das kann wie folgt aussehen:
- der Einbau einer ebenerdigen Dusche (barrierefreies Bad)
- das Abflachen von Türschwellen
- der Einbau eines Treppenlifts
- die Absenkung des Waschbeckens
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (Neuer Stand 2025).
Der Gesetzgeber weiß, dass die häusliche Pflege sehr anspruchsvoll ist. Daher hat er verschiedene Möglichkeiten geschaffen, damit pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege besser gelingt. Zudem sollen private Pflegekräfte auch die Chance haben, zwischendurch durchzuatmen.
Verhinderungspflege
Nicht immer ist es möglich, die Pflege nahtlos das ganze Jahr sicherzustellen. Sind Angehörige verhindert, können sie auf die Verhinderungspflege zurückgreifen. Sie wird über insgesamt 6 Wochen im Jahr gewährt. Eine Pflegevertretung stellt sicher, dass die häusliche Pflege weiterhin erfolgt.
Pflegezeit
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu optimieren, kann Pflegezeit beantragt werden. Voraussetzung dabei ist, dass Sie einen nahen Verwandten daheim pflegen und Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Personen beschäftigt. Maximal 6 Monate kann die Pflegezeit beantragt werden.
Familienpflegezeit
Bei der Familienpflegezeit ist es vorgesehen, dass Sie Ihrem Arbeitgeber ein Stück weit erhalten bleiben. Mindestens 15 Arbeitsstunden müssen Sie weiterhin leisten, um die Familienpflegezeit ausschöpfen zu können. Insgesamt 24 Monate lang steht Ihnen dieses Modell zur Verfügung.
Alltagsbegleiter
Ein Alltagsbegleiter kann Ihnen dabei helfen, länger in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Er unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben im Alltag. Sie haben die Möglichkeit, ab Pflegegrad 2, die Kosten über die Verhinderungspflege und teilweise über die Kurzzeitpflege abzurechnen.
Häusliche Pflege – Kosten & Kostenübernahme
Gerade für Angehörige kann es zu Anfang unübersichtlich erscheinen, welche Kosten bei der häuslichen Pflege entstehen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Kostenübernahme. Wir möchten Ihnen im folgenden Abschnitt einen Überblick darüber geben, welcher finanzielle Aufwand Sie erwarten kann und wer Ihnen bei der Bewältigung zur Seite steht.
Welche Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen?
Die häusliche Pflege möchte finanziert werden. Schließlich gehen damit verschiedene Tätigkeiten einher, die einen finanziellen Aufwand entstehen lassen. Der Gesetzgeber, die Pflegeversicherung und in einem begrenzten Umfang auch die Krankenkassen setzen sich dafür ein, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Stattdessen wurden verschiedene Unterstützungshilfen ins Leben gerufen. Die Pflegeversicherung stellt einen entscheidenden Kostenträger dar und greift Menschen mit einem Pflegegrad maßgeblich unter die Arme.
Pflege zu Hause – Was zahlt die Krankenkasse
Die Krankenkasse beteiligt sich nur in einem recht überschaubaren Umfang. Das liegt daran, dass die Pflegekasse für die häusliche Pflege der Hauptansprechpartner ist.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.
- Sie ermöglicht Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle.
- Die Krankenkasse trägt die Kosten für die medizinische Behandlungspflege. Ein ambulanter Dienst kommt zum Beispiel dann, wenn Blutzucker gemessen werden muss oder Injektionen fällig sind. Auch der Verbandswechsel fällt in diesen Bereich.
Welche Kosten fallen bei der häuslichen Pflege an?
Die häusliche Pflege ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Sie entstehen bei der Sicherstellung der Pflege und um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten.
Folgende Kosten können bei der häuslichen Pflege anfallen:
- Kosten für den ambulanten Pflegedienst
- Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Kosten für technische Pflegehilfsmittel
- Fahrt- und Kleidungskosten für die Angehörigen
Was kosten die einzelnen Pflegeleistungen?
Je nach Aufwand und Materialeinsatz schlagen die Pflegeleistungen unterschiedlich zu Buche. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine erste Orientierung über die womöglich entstehenden Kosten.
Ambulanter Pflegedienst | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Technische Pflegehilfsmittel | Fahrt- und Kleidungskosten für Angehörige |
|---|---|---|---|
| 500-2500 Euro monatlich, je nach Aufwand. | Bis zu 42 Euro pro Monat (Neuer Stand 2025). | Je nach technischer Ausstattung. Ein Pflegebett kostet beispielsweise etwa 1000 Euro, ein Notrufsystem ist mit monatlichen Kosten von ca. 20 Euro verbunden. | Je nach Entfernung und Ausstattung sind ca. 50 Euro pro Monat realistisch. |
Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige
Wie bereits erwähnt, sind pflegende Angehörige bei der Umsetzung der häuslichen Pflege ein ganz entscheidender Pfeiler. Sie kümmern sich häufig täglich und mit viel Herz, um ihren Angehörigen ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wer private Pflegeperson sein kann, welche Aufgaben anfallen und wie eine Steuererleichterung für pflegende Angehörige aussieht.
Ein pflegender Angehöriger setzt sich für die Pflege im häuslichen Umfeld ein. Durch ihn ist ein Aufenthalt im stationären Bereich nicht nötig.
Grundsätzlich kann eine private Pflegeperson zunächst jeder sein. Schließlich gibt es nicht immer nahe Verwandte, die mit der wichtigen Aufgabe betreut werden können.
Folgende Personen können Ihnen als private Pflegeperson zur Seite stehen:
- Angehörige
- Nachbarn
- Freunde
- Bekannte
Pflegende Angehörige haben die Aufgabe, den Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen. Je nach Einschränkung gehören dazu verschiedene Tätigkeiten. Häufig ist es nötig, die Maßnahmen wiederholt an die Pflegebedürftigkeit anzupassen. Fortschreitende Erkrankungen oder zunehmendes Lebensalter können die Pflegebedürftigkeit verstärken.
Folgende Tätigkeiten können anfallen:
- Hilfe bei der Mobilisation (Aufstehen, Hinsetzen, Umhergehen)
- Hilfe bei der Essensaufnahme (Nahrungszerkleinerung und Portionierung)
- Hilfe bei Hygienemaßnahmen (Körperpflege)
- Hilfe bei Toilettengängen
Ein pflegender Angehöriger setzt sich mit vielen Ressourcen für die Pflege ein. Das wird vom Gesetzgeber auch entsprechend honoriert. Finanzielle Anreize und die Aussicht auf Erholungspausen winken pflegenden Angehörigen.
- Das Pflegegeld kann an Angehörige weitergegeben werden.
- Die Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege unterstützt pflegende Angehörige.
- Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Pause.
- Die Rentenversicherungsbeiträge werden anteilig übernommen.
- Ein Steuerfreibetrag ist ein zusätzlicher finanzieller Anreiz.
- Und weitere Hilfsangebote.
Bei der Steuer können Fahrtkosten, die mit den Pflegeleistungen in Verbindung stehen, oder extra angeschaffte Kleidung für die häusliche Pflege abgesetzt werden.
Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen, sind Sie automatisch unfallversichert. Dafür müssen Sie keinen speziellen Antrag stellen und Kosten entstehen Ihnen dadurch auch nicht. Allerdings müssen Sie bei der entsprechenden Pflegekasse als Pflegeperson notiert sein.
Die Pflege von Angehörigen kann sich auch auf die Rente auswirken. Sind verschiedene Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie als pflegenden Angehörigen die Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings muss die Pflegeperson mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Mindestens 10 Stunden, die minimal auf zwei Tage verteilt sind, müssen auf die Pflege entfallen. Zudem dürfen Sie maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Ja, das ist möglich. Wie oben erwähnt, kann die geleistete Arbeitszeit allerdings die soziale Absicherung beeinflussen. Wenn Sie mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, übernimmt die Pflegeversicherung für Sie nicht mehr die Rentenversicherungsbeiträge.
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Häusliche Pflege durch den ambulanten Pflegedienst
Der ambulante Pflegedienst übernimmt pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Tätigkeiten der Pflegedienst übernimmt, welche Kosten entstehen und wie der finanzielle Aufwand übernommen wird.
Der ambulante Pflegedienst übernimmt viele verschiedene Aufgaben, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Dazu zählen:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Ernährung, Körperpflege und Mobilisierung)
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und Wahrnehmung von sozialen Kontakten)
- Häusliche Krankenpflege (Verbandswechsel, Verabreichung von Medikamenten)
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (Reinigungsarbeiten, Essenszubereitung)
- Beratung der Pflegebedürftigen und Angehörigen, wenn es um pflegerische Themen geht
Die Kosten für einen häuslichen Pflegedienst hängen maßgeblich davon ab, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Manche Menschen brauchen viele Stunden am Tag die Unterstützung von einem Pflegedienst, um selbst einfache Aufgaben zu bewältigen. Andere hingegen benötigen nur kurzzeitig Hilfe. Nähere Informationen zu den Kosten können bei einem Pflegedienst angefragt werden.
Die Krankenkasse kann für Personen mit und ohne Pflegegrad einspringen, wenn pflegerische Maßnahmen erforderlich sind. Die ambulante Pflege wird dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie in den Bereich der medizinischen Behandlungspflege fällt. So kann sie für die Kosten, die bei der Messung des Blutzuckers, der Versorgung von chronischen Wunden und der Gabe von Medikamenten anfallen, aufkommen.
Die Kosten, die der Krankenkasse durch die pflegerischen Maßnahmen entstehen, sind unterschiedlich hoch. Ein Dekubitus, der vor allem bei bettlägerigen Patienten auftritt, ist beispielsweise sehr aufwendig in der Pflege. Dementsprechend muss die Krankenkasse häufiger für die Kosten aufkommen. Bei der ambulanten Pflege wird durch die Krankenkasse stets das übernommen, was medizinisch notwendig ist.
Wenn Sie einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, hat der Pflegedienst die Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Das macht er bis zu dem Höchstsatz, der Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zusteht. Entstehen darüber hinaus Tätigkeiten, die im Rahmen der ambulanten Pflege erbracht werden, müssen Sie diese selbst bezahlen. Dafür stellt der Pflegedienst eine private Rechnung aus.
Der Pflegedienst wird vor allem über Pflegesachleistungen abgerechnet. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (Neuer Stand 2025) für haushaltsnahe Dienstleistungen zu nutzen. Diese werden von ambulanten Pflegediensten ebenfalls erbracht. Auch bei der Kurzzeitpflege springt die ambulante Pflege ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der ambulante Pflegedienst zunächst über die Pflegesachleistungen abgerechnet. Pflegebedürftige können darüber hinaus eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. In dem Fall reduziert sich auch das Pflegegeld.
Hierzu folgendes Beispiel:
- Frau Gerlach besitzt Pflegegrad 2. Kombiniert sie die Leistungen nicht, erhält sie Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 796 Euro oder jeden Monat ein Pflegegeld von 347 Euro.
- Macht sie von der Kombination Gebrauch, reduziert sich ihr Pflegegeld automatisch.
- Der ambulante Pflegedienst hat 477,60 Euro berechnet, was 60 % von den 796 Euro Pflegesachleistungen entspricht.
- Übrig bleiben 40 %, die Frau Gerlach als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Das sind 138,80 Euro.
Was macht einen guten Pflegedienst aus?
Sie möchten einen ambulanten Pflegedienst beauftragen? Dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit dem Unternehmen zu beschäftigen. So erhalten Sie wichtige Informationen zum Leistungsspektrum und einen Eindruck von der Arbeitsweise. Schließlich möchten Sie für sich oder Ihren Angehörigen nicht nur einen qualifizierten, sondern auch einen liebevollen Umgang.
Folgendes deutet auf einen guten Pflegedienst hin:
- Viel Fachwissen, von dem Sie sich in einem Beratungsgespräch oder online überzeugen können.
- Die Bereitschaft, Sie eingehend und umfangreich über das Leistungsspektrum zu informieren.
- Ein liebevoller und herzlicher Eindruck der Pflegekräfte.
- Zeitnahe Reaktion auf Ihre Fragen, Vorstellungen und Wünsche.
- Ein Pflegeleitbild, das von Akzeptanz, Vertrauen und Leistungsvermögen zeugt.
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung werden Sie bei allen Tätigkeiten, die rund um die Haushaltsorganisation anfallen, unterstützt.
Im Haushalt fallen viele Aufgaben an, die insbesondere für Pflegebedürftige zu einer großen Herausforderung werden können. Die hauswirtschaftliche Versorgung steht genau bei solchen Tätigkeiten zur Seite.
Zum Beispiel bei:
- der Wahrnehmung von Arztterminen und Behördengängen
- der Zubereitung von Mahlzeiten
- dem Abwasch von Geschirr
- Reinigungsarbeiten und Wäschepflege
- der Erledigung von Einkäufen
Ein Pflegedienst rechnet insbesondere pflegerische Maßnahmen ab. Zudem können Tätigkeiten, die in den Bereich häusliche Krankenpflege fallen, berechnet werden. Dazu zählen die Wundversorgung oder die Medikamentengabe. Viele Pflegedienste bieten auch die Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen an.
Es ist immer empfehlenswert, die Rechnung zu prüfen. Schließlich kann ein Fehler jedem passieren. Fällt Ihnen auf, dass etwas falsch berechnet wurde, wenden Sie sich zunächst an den Pflegedienst selbst. Er kann Ihnen genau erklären, welche Position warum abgerechnet wurde.
Einmal im Jahr werden ambulante Pflegedienste in der Regel geprüft. Das übernimmt der Medizinische Dienst im Rahmen der Pflege-Qualitätsprüfung. Bei einem konkreten Anlass, der sich zum Beispiel durch Beschwerden der Angehörigen ergibt, kann der Medizinische Dienst ohne vorherige Anmeldung ausrücken, um eine Kontrolle durchzuführen.
Genauso wie Sie als Pflegebedürftiger hat auch der Pflegedienst die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine solche Kündigung ganz plötzlich erfolgen kann. Allerdings müssen Sie die Möglichkeit haben, einen neuen Pflegedienst beauftragen zu können. Besondere Regelungen können vertraglich vereinbart werden.
Die Kosten der einzelnen Leistungen werden auch von dem Pflegegrad beeinflusst. Im Durchschnitt kostet das Duschen ca. 15 Euro und mehr. Nähere Informationen sollten jedoch beim Pflegedienst eingeholt werden.
Mit der Pflegezeit haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu 6 Monate entweder ganz oder teilweise Ihren Arbeitsplatz zu verlassen.
Der Infektionsschutz ist in der Corona-Pandemie umso wichtiger. Dazu tragen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei. Das dafür vorgesehene Budget wurde bis Ende 2021 von 40 auf 60 Euro erhöht, um Materialien wie Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe anschaffen zu können.
Wenn Sie sich in der häuslichen Pflege engagieren und gleichzeitig noch arbeiten, sind Sie in der Regel über Ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit krankenversichert. Bei geringem oder keinem Einkommen sollten Sie prüfen, ob die Familienversicherung für Sie infrage kommt.
Die Krankenkasse kommt nur in einem überschaubaren Umfang für die häusliche Pflege auf. Sie hat die Aufgabe, dort einzuspringen, wo eine medizinische Versorgung notwendig ist. In der häuslichen Pflege kann das der Verbandswechsel oder das Blutdruckmessen sein.
Die Pflegekasse stellt viele Leistungen in Aussicht, um die häusliche Pflege zu unterstützen.
Dazu zählen:
- Pflegegeld
- Pflegedienste und Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistung
- Verhinderungspflege
- Tagespflege und Nachtpflege
- Entlastungsbetrag
- Soziale Absicherung der pflegenden Person
- Pflegekurse für Angehörige
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (barrierefreies Wohnen)
Wenn eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ vorliegt, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Medikamentengabe.
Da ein entsprechender Versorgungsvertrag fehlt, können polnische Pflegekräfte nicht über Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Alternativ können Sie das Pflegegeld nutzen, um die polnische Pflegekraft zu finanzieren.
Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Daher können Sie es dafür aufwenden, um die polnische Pflegekraft zu bezahlen. Wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, ist von Ihrem zugewiesenen Pflegegrad abhängig.
Für die Kostenübernahme der 24 Stunden Pflege ist nicht die Krankenkasse zuständig. Stattdessen können Leistungen der Pflegeversicherung zur Kostendeckung genutzt werden. Dafür können Sie das Pflegegeld, das Verhinderungspflegegeld, den Entlastungsbetrag oder das Kurzzeitpflegegeld einplanen.
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Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Pflege findet weiterhin vor allem durch Angehörige statt (aerzteblatt.de)
Häusliche Pflege | H | Lexikon | AOK-Bundesverband (aok-bv.de)
Pflegehilfsmittel (bundesgesundheitsministerium.de)
Pflege zu Hause (bundesgesundheitsministerium.de)
Pflege von Angehörigen: Kann ich Pflegekosten absetzen? – Taxfix
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html
Ambulanter Pflegedienst und Pflegesachleistungen (bundesgesundheitsministerium.de)
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet? | Die Techniker (tk.de)
Hauswirtschaftliche Versorgung | Beueler Pflegeteam GmbH (beueler-pflegeteam.de)
Abrechnungsprüfung bei Pflegediensten | Pflegequalität | MDS Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (mds-ev.de)
Auch für die Kündigung gibt es Regeln! | Grauer Pflegemarkt (pflegevertraege.de)
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf | Verbraucherzentrale.de
Kranken- und Pflegeversicherung für pflegende Angehörige (aurea-pflegevermittlung.de)
Kann die Pflegesachleistung für eine polnische Pflegekraft genutzt werden? – 24-Stunden Pflege zu Hause (pflegehilfe-senioren.de)
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