Was ist ein Pflegegrad (früher Pflegestufe)?

Der Pflegegrad legt fest, welche Leistungen eine Person von der Pflegeversicherung erhält. Insgesamt werden die Pflegegrade 1-5 vergeben. Die Einstufung wird mit Blick auf den Hilfebedarf vorgenommen. Sie bestimmt später auch darüber, wie hoch das Pflegegeld ist.

Pflegegrade sind notwendig, damit Rückschlüsse auf den Leistungsbedarf gezogen werden können. Die Einteilung wird mithilfe eines Begutachtungsverfahrens umgesetzt. Verschiedene Module, die sich auf Ihre Lebensbereiche beziehen, werden zur Beurteilung herangezogen. Eine große Rolle spielt dabei die Selbstversorgung.

Erhöhung Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2024 je Pflegegrad

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge
für die vollstationäre Pflege
0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Weitere Änderungen

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige 

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.

Gut zu wissen!

Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Die heutigen Pflegegrade haben die Pflegestufen abgelöst. Die Inanspruchnahme von Pflegeversicherungsleistungen war bis Ende 2016 mithilfe der Pflegestufen möglich. Ein 3-stufiges System, das durch eine Härtefallregelung ergänzt wurde, hat Menschen mit körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen unterstützt.

Die Pflegestufen hatten den entscheidenden Nachteil, dass sie häufig Personen mit psychischen Erkrankungen, Demenz, Alzheimer oder geistigen Einschränkungen außen vorgelassen haben. Damit erhielten die Betroffenen nicht die nötigen Leistungen von der Pflegeversicherung. Seit dem Jahr 2017 sind die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt worden. Hier gibt es deutlich mehr Individualität und Spielraum, was Pflegenden und Pflegebedürftigen zugutekommt.

Pflegegrade Tabelle – Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad

Pflegestufe
Pflegegrad
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegegrad 5

Pflegegradrechner 2024 – Pflegegrad berechnen

Berechnen Sie ganz einfach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad. Die Ergebnisse des Pflegegradrechners sind unverbindlich und geben Ihnen einen Anhaltspunkt, welchen Pflegegrad (früher Pflegestufe) Sie erhalten könnten. Die Ergebnisse des MDK Gutachtens können von den Ergebnissen des Rechners abweichen.

Der Pflegegradrechner hilft Ihnen im Vorfeld sich auf die Pflegegrad-Begutachtung vorzubereiten – denn nach den im Rechner abgefragten Modulen, beurteilt auch der MDK die Pflegesituation.

Wie berechnet sich der Pflegegrad?

Das zentrale Instrument, um einen Pflegegrad festlegen zu können, ist eine Begutachtung. Sie erfolgt im häuslichen Umfeld durch einen speziell ausgebildeten Gutachter. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse verschaffen einen guten Überblick über die Beeinträchtigungen. Das Pflegegutachten ist somit die Grundlage für die Festlegung eines Pflegegrades.

Der Gutachter widmet sich konkret fünf verschiedenen Begutachtungsbereichen:

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Begutachtungsbereiche im Detail

Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Begutachtungsbereiche näher betrachten.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der Gutachter widmet sich dem Bereich, indem er hinterfragt, ob der potenziell Pflegebedürftige noch selbstständig Entscheidungen im Alltag treffen kann. Zudem ist von Interesse, ob der Haushalt selbstständig übernommen wird und eine zeitliche sowie örtliche Orientierung gegeben ist.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Im Zuge des Alterungsprozesses oder durch Erkrankungen kann sich das Verhalten von Personen vorübergehend oder dauerhaft verändern. Der Begutachter versucht herauszufinden, ob ein aggressives oder auffälliges Verhalten vorliegt. Auch mögliche Wahnvorstellungen fließen mit in die Beobachtung ein.

Selbstversorgung 

Bei diesem Modul handelt es sich um den einflussreichsten Punkt bei der Pflegegrad-Begutachtung. Hier soll ermittelt werden, ob der Betroffene sich An- und Auskleiden kann oder ob es Probleme bei der Körperpflege gibt. Womöglich ist die Person nicht mehr in der Lage, Nahrung selbst zuzubereiten oder einzunehmen, was ebenfalls eine große Rolle spielt. Durch gezielte Fragen wird festgestellt, ob eine Inkontinenz vorliegt.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

Erkrankungen und Behandlungen gehen in der Regel mit einem erhöhten Aufwand einher. Der Gutachter bringt hier in Erfahrung, ob Arztbesuche ohne Hilfe von außen wahrgenommen und ob Arzneimittel selbstständig eingenommen werden.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Schläft der Betroffene ausreichend und ist er in der Lage, Ruhezeiten einzuhalten? Bereitet die Organisation oder die Durchführung von Tätigkeiten große Probleme und wie sieht die Interaktion mit anderen Personen aus? All diesen Fragen wendet sich der Gutachter in diesem Begutachtungsbereich zu.

Pflegegrade und Leistungen – Welche Leistung bei welcher Pflegestufe

Der Leistungsumfang kann sich von Pflegefall zu Pflegefall unterscheiden. Der Gesetzgeber nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse, indem er die Leistungen für den Pflegebedürftigen anpasst. So erhalten Sie je nachdem, welchen Pflegegrad Sie besitzen, unterschiedliche Mittel.

Wie viel Geld bei welchem Pflegegrad?

Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 - - - Zuschuss von 125 €
Pflegegrad 2 760 € 332 € 760 € 770 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 3 1431€ 572 € 1431 € 1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 4 1778 € 764 € 1778 € 1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 5 2200 € 946 € 2200 € 2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag

*Vollstationäre Einrichtungen / Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

  • 15 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 30 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 50 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 75 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Gut zu wissen!

Viele Pflegebedürftige und Angehörige hatten die Hoffnung, dass die neue Pflegereform eine Erhöhung des Pflegegelds vorsieht. Leider ist das nicht eingetroffen. Allerdings veränderte sich im Jahr 2022 trotzdem einiges für die Pflegebedürftigen. Die wichtigsten Änderungen waren die Erhöhung der Pflegesachleistungen um etwa 5 % und der Anspruch auf einen Leistungszuschlag bei stationärer Unterbringung.

Leistungsarten bei Pflegegrad 

Verschiedene Leistungsarten stellen sicher, dass jeder Pflegebedürftige mit Blick auf seine Bedürfnisse die richtige Unterstützung erhält. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog und Entlastungsleistungen stehen zur Verfügung. Die Mittel greifen sowohl Pflegebedürftigen als auch pflegenden Angehörigen unter die Arme.

Wann wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld ist für Menschen vorgesehen, die sich um die häusliche Pflege kümmern. Eine Auszahlung ist maßgeblich an den Pflegegrad geknüpft, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen. In welcher Höhe Sie Pflegegeld beziehen können, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

Nicht immer gelingt es, die häusliche Pflege alleine umzusetzen. Mit Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen kann einer Überforderung entgegengewirkt werden. Dabei kommen professionelle Pflegekräfte ins häusliche Umfeld, um pflegerische Tätigkeiten durchzuführen. Die Pflegeversicherung hat eine genaue Vorstellung von dem Budget, das pflegebedürftigen Menschen für die Versorgung durch einen Pflegedienst zusteht.

Pflegegrad
Höhe der Pflegesachleistungen
1 -
2 760 €
3 1431 €
4 1778 €
5 2200 €

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel haben das Ziel, die häusliche Pflege sinnvoll zu unterstützen. Vorgesehen sind Sachmittel und Geräte, die einen selbstständigeren Alltag ermöglichen oder Beschwerden lindern. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhen. Auch hier gibt es ein festgelegtes Budget, dass Sie für sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ausschöpfen können.

  • Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett können bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Monatlich stehen Ihnen 40 Euro zur Verfügung, um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu kaufen

Darunter fallen:

Was fällt unter Entlastungsleistungen?

Die Pflege stellt Angehörige häufig vor große Herausforderungen. Die körperliche und psychische Belastung kann manchmal dazu führen, dass sich die Pflegekräfte überfordert fühlen. Von speziellen Entlastungsangeboten können sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige profitieren. Für einige Stunden im Monat können insbesondere die Menschen durchatmen, die sich mit viel Herz um ihre Angehörigen kümmern. Im Rahmen der Entlastungsleistungen setzen sich professionelle Betreuungspersonen dafür ein, dass der nötige Freiraum geschaffen wird.

Voraussetzungen – Wer hat Anspruch auf Pflegegrad?

Um eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad zu erhalten, müssen kognitive oder körperliche Einschränkungen bestehen. Für den Gutachter sollte ersichtlich sein, dass die Person eine alleinige Lebensführung, das heißt, ohne Hilfe von außen, nicht mehr oder nur erschwert umsetzen kann. Mit der Einteilung in den Pflegegrad können nötige Leistungen abgerufen werden.

Voraussetzungen für eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad:

  • Grundsätzlich unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Pflegegrad
  • Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist eine Grundvoraussetzung
  • Mit einem Punktesystem wird die Schwere der Beeinträchtigung ermittelt
  • Der Gutachter verteilt die Punkte mit Blick auf verschiedene Module (Mobilität, Kognitiv/Verhalten, Selbstversorgung, Behandlung/Therapie, Alltagsgestaltung)

Pflegegrade Punkte Tabelle

Pflegegrad
Beschreibung der Beeinträchtigung
Gesamtpunktzahl
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung 90 bis 100

Pflegegrad beantragen

Der Pflegegrad Antrag wird der Pflegekasse übermittelt. Da die Pflegekasse an die entsprechende Krankenkasse angegliedert ist, haben Sie die Möglichkeit, die gleichen Informationen zur Kontaktaufnahme zu nutzen. Um einen Anspruch geltend zu machen, können Sie einen formlosen Brief erstellen. Daraus sollte hervorgehen, dass Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten. Alternativ können Sie einen Musterbrief bzw. Musterantrag übermitteln.

Pflegestufe beantragen – Tipps und Hinweise

Wenn Sie einige Tipps beherzigen, können Sie die Bewilligung beschleunigen und sie für die Antragsbearbeiter vereinfachen. Für die Pflegegrad Einteilung (früher Pflegestufe) reicht es nicht, ein Schreiben zu übermitteln. Ein Gutachter wird Sie besuchen, um den individuellen Bedarf feststellen zu können. Auch hier lassen sich einige Vorbereitungen treffen. Übrigens: Grundvoraussetzung für den Empfang von Leistungen ist, dass Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

  • Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh, um rechtzeitige Leistungen zu erhalten
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Gutachter, der in Ihren Zeitplan passt
  • Legen Sie alle wichtigen Unterlagen beisammen, zum Beispiel Arztbriefe, Medikamentenpläne usw.
  • Sollten Fragen bei der Antragstellung aufkommen, zögern Sie nicht, Ihre Pflegekasse zu kontaktieren

Wo beantrage ich eine Erhöhung des Pflegegrades?

Bei vielen Menschen, insbesondere bei chronisch Kranken, erhöht sich der Pflegebedarf mit zunehmendem Alter oder voranschreitender Erkrankung. Dann ist auch eine Anpassung des Pflegegrades empfehlenswert, um weitere Leistungen abrufen zu können. Auch in diesem Fall ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Zur Erhöhung des Pflegegrades reicht ein formloses Schreiben aus. Einige Pflegekassen bieten die Möglichkeit, bereits vorgefertigte Formulare auszufüllen.

Begutachtung Pflegegrad

Verschiedene Personen helfen dabei, den für Sie richtigen Pflegegrad zu ermitteln. Die Pflegekasse ist daran interessiert, gut mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um die Leistungen bedürfnisorientiert und ohne Umwege bereitstellen zu können.

Wer legt den Pflegegrad fest?

Die Pflegekasse legt den Pflegegrad fest, nachdem alle erforderlichen Informationen zu dem gesundheitlichen Zustand und zu den Beeinträchtigungen vorliegen. 

Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser kümmert sich um ein Pflegegutachten und darum, dass die Einteilung in den richtigen Pflegegrad erfolgt. Während gesetzlich Versicherte durch den MDK begutachtet werden, übernimmt Medicproof die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Privatversicherten.

FAQ - Häufige Fragen zum Thema Pflegegrade