Knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland hatten zum Jahresende 2021 einen Pflegegrad, so das Bundesministerium für Gesundheit. Zwar steigt im Alter die Wahrscheinlichkeit, einen Pflegegrad zu erhalten, doch auch Jüngere können aufgrund von Krankheiten pflegebedürftig werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen Pflegegrad können auch junge Menschen erhalten, wenn sie durch eine Krankheit beeinträchtigt sind.
- Die Höhe des Pflegegrades richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung.
- Einige chronische Krankheiten führen im Verlauf fast immer zu einem Pflegegrad.
- Pflegegrade können bei Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes erhöht, gesenkt oder auch vollständig aberkannt werden.
- Pflegegrad 5 (höchste Stufe) erhalten unter anderem Menschen mit fortgeschrittener Demenz, mit ALS oder Krebs im Endstadium sowie schwerer COPD.
Wann bekomme ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhält, wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seinen Alltag langfristig nicht mehr alleine bewältigen kann. Die Höhe des Pflegegrades entspricht dabei der Einschränkung der Selbstständigkeit und in welchem Umfang Hilfe in bestimmten Situationen notwendig ist. Das beurteilt ein sachkundiger Mitarbeiter des MD (Medizinischer Dienst) im Auftrag der jeweiligen Pflegekasse bei einem Besuch im Zuhause des Antragsstellers. Er begutachtet die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des normalen Lebens, zum Beispiel die Mobilität oder wie gut sich der Antragssteller noch um seine Ernährung oder Hygiene kümmern kann. Für jeden Bereich vergibt der Gutachter Punkte, deren Gesamtwert am Ende den Pflegegrad definieren.
Pflegegrad
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Schwere der Beeinträchtigung
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Grund
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Punkte
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Infos
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1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Bei leichten körperlichen Einschränkungen zum Beispiel bei Wirbelsäulen- oder Gelenkserkrankungen wie Arthrose. | 12,5 bis unter 27 | Weitere Infos zu Pflegegrad 1 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Wenn die Person weitestgehend alleine zurechtkommt, aber beispielsweise Aufforderung, Anleitung und Unterstützung zur Körperhygiene benötigt wie manchmal bei Depressionen. | 27 bis unter 47,5 | Weitere Infos zu Pflegegrad 2 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Die Pflegebedürftigen können alleine leben, benötigen aber bei vielen Alltagsverrichtungen, wie dem Toilettengang Unterstützung, zum Beispiel bei teilweisen Lähmungen durch Schlaganfall oder Multiple Sklerose. | 47,5 bis unter 70 | Weitere Infos zu Pflegegrad 3 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Die Person braucht für so gut wie alle alltäglichen Vorgängen Hilfe, unter anderem beim Aufstehen, Essen und Waschen, zum Beispiel bei einer fortgeschrittenen ALS. | 70 bis unter 90 | Weitere Infos zu Pflegegrad 4 |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung | Die Pflegebedürftigen sind weitestgehend bettlägerig und vollständig auf Unterstützung angewiesen. Häufig bei fortgeschrittener Demenz in Kombination mit weiteren Erkrankungen. | 90 bis 100 | Weitere Infos zu Pflegegrad 5 |
Pflege bei Krankheiten: Häufige Erkrankungen in der häuslichen Pflege
Weltweit existieren etwa 30.000 verschiedene Erkrankungen. Häufig begegnen Ihnen in der häuslichen Pflege insbesondere solche, die das Herz-Kreislaufsystem oder den Bewegungsapparat betreffen. Zudem können Krebs, Hauterkrankungen oder psychische Leiden einen Pflegebedarf hervorrufen.
Folgende Erkrankungen können in der häuslichen Pflege eine Rolle spielen:
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Erkrankungen des Bewegungsapparates
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Kognitive oder neurologische Erkrankungen
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Erkrankungen der Haut
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Sonstige Erkrankungen
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Herzinfarkt Schlaganfall Thrombose |
Osteoporose Arthritis Chronische Polyarthritis Arthrose Gicht |
Multiple Sklerose
Demenz Parkinson Alzheimer Epilepsie Amyotrophe Lateralsklerose |
Chronische Wunden
Dekubitus Schuppenflechte Nesselsucht |
Infektionskrankheiten Diabetes COPD MRSA Dysphagie Lungenfibrose Fibromyalgiesyndrom Altersdepression Angststörungen Krebs Frailty Syndrom |
Eine Erkrankung erfordert nicht automatisch Pflege
Krankheiten können zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Dies geschieht, wenn sich durch eine Pflegebegutachtung ergibt, dass die Betroffenen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Dabei ist die spezifische Erkrankung weniger relevant als vielmehr der bestehende Hilfebedarf. Ihr Familienmitglied könnte beispielsweise bei Demenz den Pflegegrad 3 erhalten und damit denselben Pflegegrad wie eine Person mit COPD. Generell gibt es fünf verschiedene Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Bei Beantragung eines Pflegegrads stehen Ihrem Angehörigen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.
Dazu zählen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Tages- und Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege und vieles mehr
Worauf sollte ich bei der häuslichen Pflege aufgrund von Krankheiten achten?
Die Verschiedenartigkeit von Krankheiten bedeutet auch eine Vielfalt an individuellen Patientenbedürfnissen. Daher ist es im Pflegealltag wichtig, aufmerksam zu sein und eine eigene Routine zu entwickeln. Wir bei Sanubi stehen Ihnen mit Pflegetipps zur Seite, die speziell auf die jeweiligen Krankheitsbilder zugeschnitten sind. Denn wir wissen, dass die Betreuung eines Krebspatienten sich grundlegend von der Pflege eines Menschen mit Arthritis unterscheidet.
- Häusliche Pflege bei Amyotrophe Lateralsklerose (ALS):
- Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten beachten.
- Rücksicht auf das psychische Wohlbefinden nehmen.
- Unterstützung durch Selbsthilfegruppen und psychotherapeutische Angebote.
- Möglichkeit über Pflegegrad bei ALS prüfen.
- Häusliche Pflege bei Angststörungen:
- Alltagsgestaltung priorisieren.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Angststörungen bei der Pflegekasse prüfen lassen.
- Sozialen Rückzug und Raum, den die Erkrankung einnimmt, beachten.
- Häusliche Pflege bei Polyarthritis:
- Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten bieten.
- Finanzielle Hilfe durch möglichen Pflegegrad bei Arthritis beachten.
- Schmerzlinderung und Unterstützung bei Haushaltsführung.
- Häusliche Pflege bei Arthrose:
- Unterstützung bei feinmotorischen oder kräftezehrenden Tätigkeiten bieten.
- Nutzung von Hilfsmitteln wie spezielle Dosenöffner empfehlen.
- Pflegegrad bei Arthrose für finanzielle Unterstützung in Betracht ziehen.
- Häusliche Pflege bei COPD:
- Hilfe bei Atemproblemen und Mobilität anbieten.
- Pflegegrad bei COPD für Pflegekassenleistungen prüfen.
- Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation.
- Häusliche Pflege bei Demenz:
- Sicherstellen, dass Betroffene gut versorgt sind.
- Pflegegrad bei Demenz für finanzielle Unterstützung prüfen.
- Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten und Hausnotrufsystem in Betracht ziehen.
- Häusliche Pflege bei Depression:
- Psychische Unterstützung anbieten.
- Möglicher Pflegegrad bei Depression für Entlastungsleistungen prüfen.
- Berücksichtigung der Unfähigkeit zur Alltagsbewältigung.
- Häusliche Pflege bei Diabetes:
- Unterstützung bei Ernährung und Medikamenteneinnahme bieten.
- Pflegegrad bei Diabetes für ambulante Pflegedienstleistungen nutzen.
- Regelmäßige Bewegung und Medikamenteneinnahme beachten.
- Häusliche Pflege bei Epilepsie:
- Unterstützung bei Medikamenteneinnahme und Grundpflege bieten.
- Pflegegrad bei Epilepsie für Pflegekassenleistungen prüfen.
- Individuelle Pflege je nach Bedürfnissen.
- Häusliche Pflege bei Fibromyalgie:
- Unterstützung mit Bewegung und Wärme bieten.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Fibromyalgie prüfen.
- Berücksichtigung von Müdigkeit und Gelenkschmerzen.
- Häusliche Pflege nach Herzinfarkt:
- Ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung betonen.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad nach Herzinfarkt für Unterstützung prüfen.
- Prävention weiterer Herzinfarkte beachten.
- Häusliche Pflege bei Krebs:
- Individuelle Pflege je nach Bedürfnissen anpassen.
- Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder Hospizdienste.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Krebs für intensive Pflege prüfen.
- Häusliche Pflege bei Lungenfibrose:
- Rücksicht auf Atemnot und körperliche Beeinträchtigungen nehmen.
- Pflegegrad bei Lungenfibrose für Pflegekassenleistungen prüfen.
- Unterstützung bei der Grundpflege und Entspannungsmaßnahmen bieten.
- Häusliche Pflege bei Multiple Sklerose:
- Unterstützung im Alltag und bei psychischen Problemlagen bieten.
- Pflegegrad bei Multiple Sklerose für finanzielle Unterstützung prüfen.
- Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Patienten.
- Häusliche Pflege bei Osteoporose:
- Fokus auf nährstoffreiche Ernährung und Vermeidung von Stürzen legen.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Osteoporose prüfen.
- Bewegung zur Verbesserung der Koordination empfehlen.
- Häusliche Pflege bei Parkinson:
- Individuelle Pflege je nach Bedürfnissen anbieten.
- Pflegegrad bei Parkinson für Unterstützung in Betracht ziehen.
- Hilfe bei der Haushaltsführung, Medikamenteneinnahme und Grundpflege leisten.
- Häusliche Pflege nach Schlaganfall:
- Vermeidung eines weiteren Schlaganfalls betonen.
- Pflegegrad nach Schlaganfall für angemessene Unterstützung prüfen.
- Gesunde Ernährung, Bewegung und Medikamente beachten.
- Häusliche Pflege bei Dysphagie:
- Anpassung der Nahrungskonsistenz und Vermeidung von krümeligen Speisen.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Dysphagie für Entlastung prüfen.
- Rücksicht auf besondere Anforderungen an den Pflegealltag nehmen.
- Häusliche Pflege bei Dekubitus:
- Druckentlastung und Pflege der betroffenen Hautstellen sicherstellen.
- Pflegegrad bei Dekubitus für Hilfsmittel und Unterstützung nutzen.
- Rücksicht auf bettlägerige Patienten und Hautschädigungen nehmen.
- Häusliche Pflege bei Gicht:
- Maßnahmen zur Senkung des Harnsäurewerts und Schmerzlinderung empfehlen.
- Möglichkeit über einen Pflegegrad bei Gicht prüfen.
- Anpassung der Ernährung und Vermeidung von schmerzenden Gelenken beachten.
Eine Erkrankung kann schnell zu einem häuslichen Notfall führen. Ein Hausnotrufsystem bietet Pflegebedürftigen mehr Sicherheit für den Ernstfall und entlastet pflegende Angehörige, die nicht rund um die Uhr zu Hause sein können.
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Besonders wichtig: Präventionsmaßnahmen in der häuslichen Pflege aufgrund von Krankheiten
Bei welchen Krankheiten bekommt man einen Pflegegrad?
Bei einigen Erkrankungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie irgendwann zu einer Pflegebedürftigkeit führen. In der Regel handelt es sich dabei um schwere, chronische Krankheiten, die nur selten oder gar nicht geheilt werden können und mit starken Einschränkungen im Alltag verbunden sind. Ab Pflegegrad 2 erhalten die Betroffenen auch Pflegegeld. Es gibt keine Vorgaben, bei welcher Krankheit welcher Pflegegrad gewährt wird, sondern es kommt immer auf den aktuellen Zustand des einzelnen Patienten an. Verschlechtert sich die gesundheitliche Verfassung, können der Patient oder die Angehörigen einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades stellen. Das ist vor allem bei chronischen, sich tendenziell verschlechternden Krankheiten der Fall, gilt aber auch, wenn weitere Erkrankungen dazu kommen. Bessert sich der Gesundheitszustand, ist auch eine Rückstufung oder Aberkennung des Pflegegrads möglich.
Bei den folgenden Diagnosen erhalten Betroffene im Krankheitsverlauf einen Pflegegrad (Angaben der Einstufung geschätzt):
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
Die ALS ist eine Erkrankung des Nervensystems, die zu Lähmungen, Muskelzuckungen und Krämpfen im gesamten Körper führt. Betroffen sind anfangs vorwiegend vor allem Hände und Unterarme, aber auch die Kau-, Sprech- und Schluckmuskulatur. Später breiten sich die Symptome auch in den Nackenbereich, in die Beine und Füße aus.
Pflegegrad bei ALS: Bereits anfangs häufig schon Pflegegrad 2, durch den schnellen Verlauf erfolgt meist schon bald eine Erhöhung auf 3 und 4. Im Endstadium von ALS ist Pflegegrad 5 möglich.
Arthrose
Bei einer Arthrose kommt es zu einer dauerhaften Schädigung des Gelenkknorpels. Die Folge sind starke Schmerzen, Schwellungen und Versteifungen von Gelenken, was eine Einschränkung der Beweglichkeit mit sich bringt. Häufig betroffen sind Hände, Knie, Hüfte und die Wirbelsäule.
Pflegegrad bei Arthrose: Bei fortgeschrittener Arthrose mit hoher Bewegungseinschränkung ist üblicherweise ein Pflegegrad 3 möglich, manchmal auch Pflegegrad 4.
COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
Unter dieser chronischen Lungenerkrankung leiden alleine in Deutschland rund sechs Millionen Menschen. Sie zeigt sich durch eine stark eingeschränkte Lungentätigkeit, die Betroffenen haben Atemnot, starken Husten, leiden unter Schwäche und Erschöpfung.
Pflegegrad bei COPD: Da sich COPD-Erkrankte oft nicht mehr alleine versorgen können, sind die Chancen auf einen Pflegegrad hoch. Anfangs wird häufig schon Pflegegrad 2 gewährt, im späteren Verlauf, wenn sich die Symptome verschlechtern, ist aber auch eine höhere Einstufung bis zu Pflegegrad 5 möglich.
Demenz/Alzheimer
Demenz und ihre schwerste Form Alzheimer treten meistens bei hochbetagten Menschen über 80 auf. In seltenen Fällen erkranken jedoch auch schon Jüngere daran. Typisch sind Erinnerungs- und Gedächtnislücken, fehlendes Zeitgefühl, Schlafstörungen und Orientierungslosigkeit. Demenzerkrankungen schreiten schleichend voran.
Pflegegrad bei Demenz/Alzheimer: Die Erkrankung führt fast immer zu einer kompletten Pflegebedürftigkeit. Häufig beginnt man bereits mit Pflegegrad 3, fortgeschrittene Demenz erfordert fast immer Pflegegrad 5.
Depressionen / psychische Erkrankungen
Bei jungen Menschen sind psychische Erkrankungen einer der Hauptgründe für eine Pflegebedürftigkeit. Sie können so weit fortschreiten, dass die Betroffenen sich nicht mehr selbst versorgen können. Ist die Erkrankung nicht ganz so ausgeprägt, reicht es häufig, wenn pflegende Personen sie zu alltäglichen Handlungen auffordern und anleiten.
Pflegegrad bei Depressionen und psychischen Erkrankungen: Je nach Schwere der Einschränkungen ist die Zuteilung von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 3 möglich.
Fallbeispiel: Kevin Mikos (28) leidet bereits seit seiner Jugend unter Depressionen. Diese bewirken, dass er phasenweise ganze Tage im Bett verbringt und sich weder um seine Körperhygiene noch um seine Ernährung kümmern kann. Er braucht jemanden, der ihm eine Tagesstruktur vorgibt und ihn dazu anleitet, die wichtigsten Tätigkeiten zu verrichten. Nach einer Begutachtung des MDK erhält er Pflegegrad 3.
Diabetes
Schätzungen zufolge wird Diabetes in den Industrieländern weiterhin zunehmen. Die Krankheit kann viele gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, beispielsweise nicht heilende Wunden, Polyneuropathie (Nervenschädigung), Niereninsuffizienz, starke Sehschwäche oder Depressionen.
Pflegegrad bei Diabetes: Die meisten Betroffenen können ihren Alltag noch weitestgehend alleine stemmen und es ist kein Pflegegrad nötig. Liegen Folgeerkrankungen vor, wird auf Antrag bei Diabetes häufig Pflegegrad 1 oder 2 gewährt. Für eine Höherstufung müssen weitere Einschränkungen vorliegen.
Herzinfarkt
Ein Herzinfarkt passiert plötzlich und unerwartet und kann einen Menschen von einem Moment auf den anderen zum (vorübergehenden) Pflegefall machen. Vor allem in den ersten Wochen nach dem Infarkt benötigen viele Patienten pflegerische Unterstützung. Viele erholen sich nach Rehamaßnahmen wieder so weit, dass sie ihren Alltag alleine bewältigen können.
Pflegegrad bei Herzinfarkt: Ein Herzinfarkt zieht nicht automatisch einen Pflegegrad nach sich. Sind jedoch dauerhafte Einschränkungen vorhanden, ist ein Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrades sinnvoll. Häufig erfolgt dann erstmal eine Einstufung in Pflegegrad 1 oder 2, da der Unterstützungsbedarf in der Regel noch nicht allzu hoch ist. Wer nur unter zu hohem Blutdruck leidet, der irgendwann zu einem Herzinfarkt führen kann, erhält in der Regel keinen Pflegegrad.
Inkontinenz
Der Verlust der Fähigkeit, Urin oder Stuhlgang zu kontrollieren, kann aufgrund körperlicher Behinderungen wie Querschnittslähmung, nach operativen Eingriffen und Unfällen, aber auch als Symptom schwerer Krankheiten auftreten.
Pflegegrad bei Inkontinenz: Für Inkontinenz alleine erhält man noch keinen Pflegegrad, als Teil einer Krankheit oder Behinderung, die weitere Einschränkungen mit sich bringt, jedoch schon. Häufig ist sie ein Grund, einen bereits vorhandenen Pflegegrad zu erhöhen, da der Betroffene mittlerweile deutlich mehr Hilfe im Alltag benötigt.
Fallbeispiel: Michaela Maiwald (51) ist an Multipler Sklerose erkrankt. Die Krankheit ist bereits so weit fortgeschritten, dass sie sich die meiste Zeit nur mithilfe eines Rollstuhls fortbewegen kann. Sie benötigt Unterstützung bei der Körperhygiene, bei der Haushaltsversorgung und beim Einkaufen. Ein Pflegegrad 2 wurde ihr bereits bewilligt. Nun kommt eine Harninkontinenz dazu. Michaela Maiwald kann sich jedoch aufgrund der Lähmungserscheinungen nicht selbst mit den nötigen Hygieneprodukten versorgen. Aufgrund der Inkontinenz bewilligt die Pflegekasse einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades von 2 auf 3.
Krebs
Glücklicherweise können heutzutage viele Krebserkrankungen geheilt oder zumindest längere Zeit gelindert werden, sodass die Patienten ihren Alltag weitestgehend selbst bestreiten können. Daher zieht eine Krebserkrankung nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit nach sich. Trotzdem kommt es leider immer noch häufig zu dauerhaften Beeinträchtigungen durch nötige Operationen oder Behandlungen. Auch gibt es immer noch Krebsformen, die sich schnell verschlechtern und nicht heilbar sind.
Pflegegrad bei Krebs: Vor allem bei unheilbarem Krebs im Endstadium benötigen die Patienten eine sehr engmaschige Betreuung, bei der dann auch häufig ein Pflegegrad 4 oder 5 genehmigt wird.
Fallbeispiel 1: Alexander Krinjic (63) war an einem Gehirntumor erkrankt. Dieser konnte entfernt werden und durch eine nachfolgende Chemotherapie und Bestrahlung ist der Patient tumorfrei. Allerdings hat die Operation am Gehirn Gleichgewichtsstörungen und Schwindel ausgelöst, sodass Alexander Krinjic seinen Alltag auch zukünftig nur teilweise alleine bewältigen kann. Da die Beeinträchtigung dauerhaft ist, wurde ihm ein Pflegegrad 2 genehmigt.
Fallbeispiel 2: Katharina Nowak (36) erkrankte an Brustkrebs. Die ambulante Chemotherapie setzt ihr sehr zu, sie ist in diesen Wochen auf viel Unterstützung ihrer Angehörigen angewiesen. Doch nach Abschluss der Therapie und einer anschließenden Reha kommt sie langsam wieder zu Kräften. In diesem Fall wird kein Pflegegrad bewilligt, da die Pflegebedürftigkeit sich nur auf einen kurzen, übersichtlichen Zeitraum beschränkte. Zukünftig kann die Patientin ihr Leben wieder selbstständig gestalten.
MS (Multiple Sklerose)
Diese Erkrankung des Nervensystems wird meistens bereits im jungen Erwachsenenalter von 20 bis 40 Jahren festgestellt. Sie ist nicht heilbar, jedoch in vielen Fällen längere Zeit durch Medikamente und einen gesunden Lebensstil recht gut behandelbar. Die Symptome reichen von Gangschwierigkeiten über Sprachstörungen bis hin zur Inkontinenz. MS verläuft oft schubweise, sodass es vorkommt, dass der Patient zeitweise eine höhere Pflegebedürftigkeit aufweist. Meistens dauern diese schlechten Phasen jedoch nicht lange genug an, um einen Pflegegrad zu beantragen oder zu erhöhen.
Pflegegrad bei MS: Häufig ist lange Zeit ein Leben ohne Pflegebedürftigkeit möglich, nach dauerhafter Verschlechterung häufig Pflegegrad 1 bis 3. Bei sehr weit fortgeschrittener Erkrankung auch Pflegegrad 4 bis 5 möglich.
Osteoporose
Bei einer Osteoporose baut sich Knochenmasse ab, das Risiko, eine Fraktur zu erleiden, steigt an. Die Betroffenen leiden zunehmend unter starken Rückenschmerzen. Im fortgeschrittenen Stadium kann eine Bewegungsunfähigkeit des Oberkörpers oder der Beine dazukommen.
Pflegegrad bei Osteoporose: Zu Beginn können Pflegegrad 1 und 2 erteilt werden, im späteren Stadium auch bis zu Pflegegrad 4.
Parkinson (Morbus Parkinson)
Parkinson gehört zu den häufigsten Erkrankungen im Alter, es gibt allerdings auch Betroffene, die bereits mit 50 Jahren die Diagnose erhalten. Bei dieser Nervenkrankheit sterben im Gehirn nach und nach Nervenzellen ab. Parkinson ist nicht heilbar und verschlechtert sich zunehmend. Dank moderner Medikamente können Erkrankte jedoch häufig noch längere Zeit weitgehend selbstständig ihren Alltag bewältigen. Schreitet die Krankheit fort, kommt es zu verzögerten Bewegungen und Einschränkungen in der Grob- und Feinmotorik.
Pflegegrad bei Parkinson: Manchmal ist bereits kurz nach der Diagnose Pflegegrad 2 gerechtfertigt. Später erfolgt häufig die Erhöhung des Pflegegrads auf 3 bis 4.
Schlaganfall
Bei einem Schlaganfall wird das Gehirn plötzlich schlechter durchblutet, zum Beispiel aufgrund eines Blutgerinnsels. Zwar sind tendenziell eher Senioren ab 60 Jahren betroffen, doch auch deutlich Jüngere können einen Schlaganfall erleiden. Häufig kommt es im Anschluss zu dauerhaften Beeinträchtigungen, etwa Lähmungen, Sprachstörungen oder Sinnesbeeinträchtigungen.
Pflegegrad bei Schlaganfall: Je nach Schwere der Folgen des Schlaganfalls können Pflegegrade von 1 bis 5 beantragt werden. Bei teilweisen Lähmungen ist es in vielen Fällen Pflegegrad 3, teilweise auch Pflegegrad 4. Sind auch schwere kognitive Einschränkungen vorhanden, ist auch ein Pflegegrad 5 möglich.
Fallbeispiel: Günter Heidenberger (54) hatte einen Schlaganfall, seitdem ist sein rechter Arm von einer anhaltenden Lähmung betroffen, zudem besteht eine Aphasie (Sprachstörung). Körperhygiene und Haushaltsversorgung kann er daher nur noch mit Hilfe erledigen. Der Gutachter des MDK hält einen Pflegegrad 3 für gerechtfertigt.
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Leiden Sie oder eine angehörige Person an einer Krankheit, beantragen Sie einen Pflegegrad. Liegt dieser bereits vor, könnte eine Höherstufung für Sie infrage kommen. Nicht selten verschlechtert sich der Gesundheitszustand mit voranschreitender Erkrankung. Dies kann Einfluss auf die Pflegestufe haben. Prüfen Sie ebenfalls, ob andere Pflegeleistungen vorhanden sind, die Sie noch nicht in Anspruch nehmen.
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Welche Krankheiten führen zu einer Pflegebedürftigkeit?
10 typische Krankheitsbilder zur Erteilung eines Pflegegrades
- Demenz/Alzheimer
- COPD
- ALS
- Parkinson
- Multiple Sklerose
- Schlaganfall
- Krebs
- Psychische Erkrankungen wie Depressionen
- Herzkrankheiten wie Herzinsuffizienz, Herzinfarkt
- Gelenk- und Knochenerkrankungen wie Arthrose, Rheuma, Osteoporose