Pflegehilfsmittelkatalog: Ausbau von Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege

In der häuslichen Pflege können Sie eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nutzen. Sie können zum Beispiel die Hygiene verbessern, indem Sie auf Flächendesinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe setzen. Alle prinzipiell übernahmefähigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel finden Sie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Der GKV-Spitzenverband prüft regelmäßig, ob neue Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel aufgenommen werden müssen. So auch im Zeitraum zwischen März 2021 und Februar 2022. Dabei hat ein besonders hilfreiches Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine Produktart und eine Abrechnungspositionsnummer erhalten: die

partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2-Maske) – sie schützt besonders effektiv vor Tröpfchen und Aerosolen. Im Jahr 2023 haben Pflegebedürftige grundsätzlich Zugriff auf über 37.000 Produkte, sie alle sind im aktuellen Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

Gut zu wissen!

Die Welt wird immer digitaler, das gilt auch für den Pflegebereich. Um die innovativen Lösungen zukünftig nutzen zu können, erhalten Versicherte und Leistungserbringer seit 2023 digitale Identitäten. Diese können Sie nutzen, um sich beispielsweise bei einer Videosprechstunde oder digitalen Gesundheitsanwendungen zu authentifizieren.

Änderungen Pflegereform 2024

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge
für die vollstationäre Pflege
0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Weitere Änderungen

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige 

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.

Gut zu wissen!

Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.

Digitale Pflegeanwendungen: Kostenübernahme seit 2022

Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPAs, können die häusliche Pflege deutlich vereinfachen. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige können dafür eine App auf das Smartphone installieren oder browserbasierte Webanwendungen nutzen.

Der Vorteil: Mithilfe von digitalen Pflegeanwendungen kann der Gesundheitszustand durch Übungen optimiert werden. Dafür sind unter anderem Gedächtnisspiele oder Trainingseinheiten zur Sturzprävention vorgesehen.

Außerdem können die smarten Lösungen die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigem und Angehörigem oder Pflegebedürftigem und Pflegefachkraft bereichern.

Neu seit 2022: Menschen mit einem Pflegegrad erhalten zukünftig eine Kostenerstattung, wenn sie sich für eine digitale Pflegeanwendung entscheiden. Der dafür vorgesehene monatliche Betrag beläuft sich auf maximal 50 Euro.

Gut zu wissen!

Die Kostenübernahme der digitalen Pflegeanwendung ist im SGB XI § 40b fest verankert und kann dort nachgelesen werden.

Ende 2019 waren 4,13 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. 80 Prozent der Betroffenen werden zu Hause gepflegt. Über die Hälfte von ihnen überwiegend durch Angehörige. Die häusliche Pflege macht demnach den weit größten Anteil der Pflegeform aus. Pflegebedürftige können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um Kosten erstattet zu bekommen, Ausgaben zu reduzieren oder sich selbst bzw. pflegende Angehörige zu entlasten.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über anfallende Kosten und welche Leistungen Sie beantragen und erhalten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häusliche Pflege kann durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder durch einen ambulanten Pflegedienst umgesetzt werden
  • Für die Finanzierung stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung
  • Die Kosten, die für die häusliche Pflege anfallen, richten sich vor allem nach dem vorliegenden Pflegegrad
  • Zur Finanzierung von polnischen Pflegekräften können keine Pflegesachleistungen genutzt werden. Stattdessen kann das Pflegegeld zum Einsatz kommen
  • Wird auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen, ist die Sichtung des Pflegeleitbildes vorab empfehlenswert

Häusliche Pflege bei besonderen Krankheiten

Pflegebedürftigkeit hängt nicht nur vom Pflegegrad ab, sondern auch von der zugrunde liegenden Erkrankung. Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Krankheiten und die damit verbundene häusliche Pflege.

Lesen Sie mehr über häusliche Pflege bei häufigen Krankheiten.

Übersicht – Krankheiten und ihre spezifischen Pflegeanforderungen

Pflege zu Hause:
Was versteht man unter häuslicher Pflege?

 

Bei der häuslichen Pflege finden alle Pflegemaßnahmen zu Hause statt. Die pflegebedürftige Person muss demnach nicht in eine teil- oder vollstationäre Einrichtung überführt werden. Häufig äußern Menschen mit einem Pflegegrad den Wunsch, weiterhin in ihrem heimischen bzw. familiären Umfeld zu leben. Mit der häuslichen Pflege kann dieser Wunsch erfüllt werden, auch bei intensiverem Pflegebedarf. 

Gut zu wissen!

Bahnt sich Pflegebedürftigkeit an oder tritt der Pflegefall ein, sollten Betroffene und Angehörige sich frühzeitig über Möglichkeiten, Ansprüche und Leistungen beraten lassen.

Was umfasst die häusliche Pflege?

Vielen Menschen fragen sich: „Was brauche ich für die Pflege zu Hause?“
Um die Pflege zu Hause umzusetzen, müssen alle notwendigen Pflegemaßnahmen daheim stattfinden. Das erfordert in der Regel Zeit, Geduld und ein gewisses Maß an Pflegekompetenz. Viele Angehörige erfüllen die Kriterien, da sie langsam in diese Rolle hineingewachsen sind. Entsteht eine Pflegebedürftigkeit plötzlich, ist die häusliche Pflege eine besondere Herausforderung. 

Tätigkeiten in der Pflege zu Hause:

  • Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und Essensaufnahme
  • Hilfe bei Hygienemaßnahmen und Toilettengängen
  • Ermöglichung von Mobilisierung in der Wohnung
  • Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Ernährung Kochen Beaufsichtigung
Mobilität Einkaufen Begleitung
Hygienemaßnahmen Wäsche waschen Beschäftigung
Reinigung / Aufräumen der Wohnung Unterstützung bei Behördengängen

Wann hat man Anspruch auf Leistungen?

Eine häusliche Pflege wird dann von der Pflegekasse unterstützt, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass Sie die erforderlichen Tätigkeiten, die zum Beispiel bei der Körperpflege anfallen, nicht mehr selbst erledigen können.

Wer darf die Pflege zu Hause übernehmen?

Die Pflege durch Angehörige ist nicht immer möglich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es schlichtweg keine Kinder gibt, die diese Herzensangelegenheit erfüllen können. Trotzdem müssen Pflegebedürftige nicht auf ihr vertrautes Umfeld verzichten. Eine Alternative ist die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Er kommt ebenfalls nach Hause, um die Pflegemaßnahmen umzusetzen. Der Vorteil ist hierbei, dass es sich um professionelle Pflegekräfte handelt. Allerdings können sie unter Umständen nicht so viel Zeit aufbringen, wie die eigenen Angehörigen. Eine weitere Alternative sind sonstige Hilfen. Darunter fallen beispielsweise private Pflegekräfte oder eine Pflegehilfe aus dem Ausland. Bei Letzterer können gegebenenfalls sprachliche Barrieren entstehen. 

So erhalten Sie Zugang zu den Leistungen:

  • Reichen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse ein.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für das MDK Gutachten
  • Bereiten Sie sich auf den Gutachterbesuch vor, indem Sie alle medizinischen Unterlagen zusammentragen.
  • Arbeiten Sie mit dem Gutachter zusammen, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln.
  • Warten Sie auf die Erteilung eines Pflegegrads.
  • Beantragen Sie in jedem Fall Pflegegeld, sofern Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben.

Leistungen:
Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause

Bei der häuslichen Pflege fallen eine Vielzahl an Tätigkeiten an. Das Ausmaß hängt maßgeblich von dem ermittelten Pflegegrad ab. Jemand der körperlich oder geistig stark eingeschränkt ist, braucht mehr Unterstützung als Personen, die noch recht fit sind. Der Gesetzgeber hat verschiedene Leistungen vorgesehen, um die Pflege daheim zu vereinfachen. Hierfür stehen Geldmittel und Sachleistungen zur Verfügung.

    Pflegegeld für die häusliche Pflege

    Das Pflegegeld ist eine ganz entscheidende Säule, wenn es um die häusliche Pflege geht. Um die Auszahlung kümmert sich die Pflegekasse. Sie überweist die finanzielle Unterstützung direkt an den Pflegebedürftigen. Dieser kann über den Betrag frei entscheiden, allerdings wird das Pflegegeld häufig an pflegende Angehörige als Zeichen der Wertschätzung weitergegeben. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt maßgeblich von dem vorliegenden Pflegegrad ab.

    Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause

    Anders als häufig vermutet, handelt es sich bei Pflegesachleistungen nicht um eine finanzielle Unterstützung oder um die Bereitstellung von Gerätschaften. Kurz gesagt ist damit die Dienstleistung des Pflegedienstes gemeint. Die häusliche Pflege wird im Rahmen von Pflegesachleistungen von professionellen Pflegekräften erbracht. Der Pflegedienst kommt dafür also nach Hause.

    Folgende Leistungen fallen unter die Pflegesachleistungen:

    • Grundpflege, zum Beispiel Körperpflege, Ernährung, Mobilisierung
    • Hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten

    Die Höhe der Pflegesachleistungen ist ebenfalls vom vorliegenden Pflegegrad abhängig. So erhält jeder Pflegebedürftige die Leistung, die er benötigt, um im eigenen Umfeld zu verbleiben.

    Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

    Bestimmt haben Sie bereits von dem Begriff „barrierefreies Wohnen“ gehört. Im häuslichen Umfeld können viele Barrieren schlummern. Sie erschweren pflegebedürftigen Menschen das Navigieren durch die Räume. Zudem können pflegerische Maßnahmen dadurch verkompliziert werden. Dann kann es sinnvoll sein, Barrieren abzubauen.

    Das kann wie folgt aussehen:

    Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4000 Euro.

    Der Gesetzgeber weiß, dass die häusliche Pflege sehr anspruchsvoll ist. Daher hat er verschiedene Möglichkeiten geschaffen, damit pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege besser gelingt. Zudem sollen private Pflegekräfte auch die Chance haben, zwischendurch durchzuatmen.

    Verhinderungspflege

    Nicht immer ist es möglich, die Pflege nahtlos das ganze Jahr sicherzustellen. Sind Angehörige verhindert, können sie auf die Verhinderungspflege zurückgreifen. Sie wird über insgesamt 6 Wochen im Jahr gewährt. Eine Pflegevertretung stellt sicher, dass die häusliche Pflege weiterhin erfolgt.

    Pflegezeit

    Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu optimieren, kann Pflegezeit beantragt werden. Voraussetzung dabei ist, dass Sie einen nahen Verwandten daheim pflegen und Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Personen beschäftigt. Maximal 6 Monate kann die Pflegezeit beantragt werden.

    Familienpflegezeit

    Bei der Familienpflegezeit ist es vorgesehen, dass Sie Ihrem Arbeitgeber ein Stück weit erhalten bleiben. Mindestens 15 Arbeitsstunden müssen Sie weiterhin leisten, um die Familienpflegezeit ausschöpfen zu können. Insgesamt 24 Monate lang steht Ihnen dieses Modell zur Verfügung.

    Alltagsbegleiter

    Ein Alltagsbegleiter kann Ihnen dabei helfen, länger in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Er unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben im Alltag. Sie haben die Möglichkeit, ab Pflegegrad 2, die Kosten über die Verhinderungspflege und teilweise über die Kurzzeitpflege abzurechnen.

    Häusliche Pflege – Kosten & Kostenübernahme

    Gerade für Angehörige kann es zu Anfang unübersichtlich erscheinen, welche Kosten bei der häuslichen Pflege entstehen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Kostenübernahme. Wir möchten Ihnen im folgenden Abschnitt einen Überblick darüber geben, welcher finanzielle Aufwand Sie erwarten kann und wer Ihnen bei der Bewältigung zur Seite steht.

      Welche Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen?

      Die häusliche Pflege möchte finanziert werden. Schließlich gehen damit verschiedene Tätigkeiten einher, die einen finanziellen Aufwand entstehen lassen. Der Gesetzgeber, die Pflegeversicherung und in einem begrenzten Umfang auch die Krankenkassen setzen sich dafür ein, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Stattdessen wurden verschiedene Unterstützungshilfen ins Leben gerufen. Die Pflegeversicherung stellt einen entscheidenden Kostenträger dar und greift Menschen mit einem Pflegegrad maßgeblich unter die Arme.

      Pflege zu Hause – Was zahlt die Krankenkasse

      Die Krankenkasse beteiligt sich nur in einem recht überschaubaren Umfang. Das liegt daran, dass die Pflegekasse für die häusliche Pflege der Hauptansprechpartner ist. 

      • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.
      • Sie ermöglicht Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle.
      • Die Krankenkasse trägt die Kosten für die medizinische Behandlungspflege. Ein ambulanter Dienst kommt zum Beispiel dann, wenn Blutzucker gemessen werden muss oder Injektionen fällig sind. Auch der Verbandswechsel fällt in diesen Bereich.

      Welche Kosten fallen bei der häuslichen Pflege an?

      Die häusliche Pflege ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Sie entstehen bei der Sicherstellung der Pflege und um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten.

      Folgende Kosten können bei der häuslichen Pflege anfallen:

      Was kosten die einzelnen Pflegeleistungen?

      Je nach Aufwand und Materialeinsatz schlagen die Pflegeleistungen unterschiedlich zu Buche. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine erste Orientierung über die womöglich entstehenden Kosten.

      Ambulanter Pflegedienst
      Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
      Technische Pflegehilfsmittel
      Fahrt- und Kleidungskosten für Angehörige
      500-2500 Euro monatlich, je nach Aufwand. Bis zu 40 Euro pro Monat. Je nach technischer Ausstattung. Ein Pflegebett kostet beispielsweise etwa 1000 Euro, ein Notrufsystem ist mit monatlichen Kosten von ca. 20 Euro verbunden. Je nach Entfernung und Ausstattung sind ca. 50 Euro pro Monat realistisch.

        Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige

        Wie bereits erwähnt, sind pflegende Angehörige bei der Umsetzung der häuslichen Pflege ein ganz entscheidender Pfeiler. Sie kümmern sich häufig täglich und mit viel Herz, um ihren Angehörigen ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wer private Pflegeperson sein kann, welche Aufgaben anfallen und wie eine Steuererleichterung für pflegende Angehörige aussieht.

        Häusliche Pflege durch den ambulanten Pflegedienst

        Der ambulante Pflegedienst übernimmt pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Tätigkeiten der Pflegedienst übernimmt, welche Kosten entstehen und wie der finanzielle Aufwand übernommen wird.

          Was macht einen guten Pflegedienst aus?

          Sie möchten einen ambulanten Pflegedienst beauftragen? Dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst mit dem Unternehmen zu beschäftigen. So erhalten Sie wichtige Informationen zum Leistungsspektrum und einen Eindruck von der Arbeitsweise. Schließlich möchten Sie für sich oder Ihren Angehörigen nicht nur einen qualifizierten, sondern auch einen liebevollen Umgang.

          Folgendes deutet auf einen guten Pflegedienst hin:

          • Viel Fachwissen, von dem Sie sich in einem Beratungsgespräch oder online überzeugen können.
          • Die Bereitschaft, Sie eingehend und umfangreich über das Leistungsspektrum zu informieren.
          • Ein liebevoller und herzlicher Eindruck der Pflegekräfte.
          • Zeitnahe Reaktion auf Ihre Fragen, Vorstellungen und Wünsche.
          • Ein Pflegeleitbild, das von Akzeptanz, Vertrauen und Leistungsvermögen zeugt.

          FAQ - Häufige Fragen zur häuslichen Pflege